Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0388Ausgegeben am 24.04.2018

Eing. Dat. 12.04.2018

 

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Finanzierung der Kosten, die der Stadt Offenbach am Main aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von 2010 (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. I, S 646) entstehen.

hier: Rettungsdienstgebührensatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-124 (Dez. I, Amt 37) vom 11.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der als Anlage beigefügten Rettungsdienstgebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Offenbach wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Das Hessische Rettungsdienstgesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2011 novelliert.

Daraus ergaben sich gravierende Änderungen mit finanziellen Auswirkungen für die Städte und Landkreise als Rettungsdienstträger und Krankenkassen als Leistungsträger aus den neugefassten §§ 8 (seither § 7) Kosten und 9 (seither § 8) Benutzungsgebühren. Hiernach können die Träger des Rettungsdienstes zur Finanzierung der Kosten, die ihnen aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetztes entstehen und nicht erstattet werden, Benutzungsgebühren erheben. Als Eigenanteil der Stadt Offenbach sind 20 % der Personalkosten der Zentralen Leitstelle zu tragen.

 

Das Land Hessen erstattet den Trägern des Rettungsdienstes seit dem 01.01.2011 Kosten für die Zentrale Leitstelle in Höhe von 0,20 Euro pro Einwohner und Jahr, was  einen Betrag in Höhe von 23.891 Euro jährlich ergibt.

 

Da geplante Ausgaben für größere Anschaffungen und Übungen zur Bewältigung von Einsatzlagen „Massenanfall von Verletzten“ und die Anschaffung eines elektronischen Notfallprotokolls noch nicht getätigt wurden, konnten in den Jahren 2012 bis 2015 Überschüsse eingenommen werden.

 

Aufgrund dieser Überschüsse wurde die Rettungsdienstgebühr mit Satzung vom 28.1.2016, in Kraft ab dem 2.2.2016 auf 26,00 € für die Zeit vom 2.2.-31.12.2016 und auf 48,50 € für die Zeit ab dem 1.1.2017 pro vergütungsfähigem Einsatz im Rettungsdienst gesenkt. Bis zum 1.2.2016 betrug die Rettungsdienstgebühr 52,50 €.

 

Von den bis zum Jahr 2015 aufgelaufenen Überschüssen konnte im Jahr 2016 wie geplant ein Betrag in Höhe von 362.632 € ausgeglichen werden.

 

Zur Anpassung der Benutzungsgebühren für die Zentrale Leitstelle wurde seinerzeit eine Kalkulation für das Jahr 2015 sowie eine Hochrechnung der Kosten für die Jahre 2016 bis 2017 erstellt. Hierbei wurde aufgrund der Personalbedarfsberechnung „Funktionsvorhaltung am Tisch der Leitfunkstelle“ ein bis auf weiteres unveränderter Personalbedarf von 13 Stellen für 2 rund um die Uhr besetzte Tische zugrunde gelegt.

 

Inzwischen musste aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz, insbesondere der Ruhe- und Pausenzeiten sowie des gestiegenen Einsatzaufkommens und der gestiegenen Anforderungen an die Disponenten der Zentralen Leitstelle der Dienstplan umgestellt werden. In der Praxis sind seit dem 1.1.2017 17 Disponenten für insgesamt 2 Funktionen rund um die Uhr und eine Funktion tagsüber montags bis freitags in der Leitstelle besetzt.

 

Durch diese Umstellung im Dienstplan sind die Arbeitsplatzkosten gestiegen, sodass die Jahresrechnung für das Jahr 2017 ein Defizit in Höhe von 115.952  €  aufweist. Hier steht noch ein Plus aus dem Vorjahr in Höhe von 32.764 € gegenüber.   

 

Gemäß Hochrechnung für das Jahr 2018 wurde eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 61,50 Euro pro vergütungsfähigen Einsatz ermittelt. Hierin ist auch ein Zuschlag zur Tilgung des im Jahre 2017 bis heute entstandenen Defizits einbezogen. Das Defizit soll so innerhalb von 2 Jahren abgetragen werden.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bzw. Hochrechnung:

Überschüsse Vorjahre       Jahr 2016                           

    32.764 €

Jahresabschluss 2017                          (Anlage 4)

 -115.952 €

Rest-Defizit Jahr 2017                           (Anlage 4)  

    -83.188 €

geschätztes Defizit 2018                       (Anlage 5)

    -40.000 €

 

 

zukünftige Gebühr ab April 2018           (Anlage 5)

Gebührenfestsetzung

    61,50 €

 

Es ist beabsichtigt, die Höhe der Gebühren nach Ablauf von 3 Jahren zu überprüfen und ggfls. neu festzusetzen.

Anlagen:

1. Rettungsdienstgebührensatzung  

2. Rettungsdienstgebührensatzung vom 28.01.2016

3. Synopse zur Neufassung der Rettungsdienstgebührensatzung

4. Jahresrechnung 2017

5. Vorausberechnung 2018

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.