Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0403Ausgegeben am 26.04.2018

Eing. Dat. 26.04.2018

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme des Bürgeler Ortskerns in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-150 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das im Beteiligungsprozess 2017 erarbeitete Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für den Stadtteil Bürgel (Auslage Ziffer 1) und die darin aufgezeigten Entwicklungsziele werden zur Kenntnis genommen.*

 

2.     Die zur Erreichung der Ziele des Stadtteilentwicklungskonzepts Bürgel identifizierten Maßnahmen (Auslage Ziffer 2) werden als Handlungskonzept beschlossen.  Für die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs sind geeignete Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und den Stadtverordneten im Rahmen von Projektbeschlüssen erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

a)     Zum Einstieg wird der Magistrat beauftragt, folgende Maßnahmen zu bearbeiten:

 

-        Prüfung der Festsetzung eines Sanierungsgebiets im historischen Dorfkern und der gründerzeitlichen Erweiterung (A.2)

 

-        Erarbeitung eines Gestaltunghandbuchs und ggf. Erlass einer Gestaltungssatzung (A.4)

 

-        Durchführung einer Verkehrsstudie für die Umlegung der Mainstraße an die Kettelerstraße und Rückbau der Offenbacher Straße zur Lenkung des Durchgangsverkehrs auf den Mainzer Ring (C.2)

 

-        Durchführung einer Einzelhändler- und Gewerbetreibendenbefragung (C.15)

 

b)     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Ortskern Bürgel“.

 

c)     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt,

 

a.    das Stadtteilentwicklungskonzept Bürgel mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für eine anschließende rd. 10- bis 15-jährige Umsetzungsphase zu qualifizieren und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen und

 

b.    eine lokale Partnerschaft aus privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Stadtteil Bürgel zu bilden. Die lokale Partnerschaft ist innerhalb des ersten Programmjahrs zu etablieren. Dabei ist auf die Beteiligungsstruktur des Stadtteilentwicklungsprozesses Bürgel zurückzugreifen,

 

c.    gemäß der Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

d)     Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm können in den kommenden zehn bis 15 Jahren zahlreiche weitere Projekte in die Umsetzung gebracht und durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden. Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.    die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten einzurichten, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen. Hierzu sind die Personalschlüssel der betroffenen Organisationseinheiten anzupassen.

 

b.    Weiter sind im Haushalt der Programmjahre kontinuierlich ausreichende Finanzmittel einzustellen.

 

* Nachrichtlich: Zu 1. erfolgt keine Abstimmung, da es sich um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Durch ihre Lage im Grünen, eine guten Anbindung zur Innenstadt, ihre historischen Dorfkerne, eigenständigen Versorgungsstrukturen und vorhandenen Wohnbaupotenziale kommt den äußeren Stadtteilen Bürgel, Bieber und Rumpenheim eine hervorgehobene Rolle als Wohnstandorte, u. a. für Familien, zu. Die Wohn- und Versorgungsfunktion der Stadtteile gilt es nachhaltig zu sichern und zu stärken.

 

Gemäß Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 10.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0847) und vom 09.02.2011 (DS I (A) 696) wurde der Magistrat der Stadt Offenbach mit der Erarbeitung von Integrierten Entwicklungskonzepten für die Stadtteile Bürgel, Bieber und Rumpenheim beauftragt. Der im November 2016 begonne Stadtteilentwicklungsprozess für den Stadtteil Bürgel markierte dabei den Auftakt.

 

Begleitet wurde der Prozess durch einen Beteiligungsprozess der Bürgerinnen und Bürger und ein vielfältiges Informationsangebot im Zeitraum April 2017 bis Oktober 2017. Neben drei Bürgerwerkstätten und einem Vereinsworkshop fanden vier Stadtteilspaziergänge statt. Parallel wurden die Fortschritte des Prozesses stetig nach außen kommuniziert und auf der Projektseite www.offenbach.de/stadtteilentwicklung-buergel.de dargestellt. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses flossen in die Erarbeitung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts ein und wurden in einem Bericht zur Bürgerbeteiligung zusammengefasst. Dieser ist als Anlage des Erläuterungsberichts Teil der Auslage.

 

Zu 3+4:

Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ wird nach einer Laufzeit von 10 Jahren ein weiteres Mal aufgelegt. Neben der Innenstadt werden auch Stadtteilzentren als Programmgebiete aufgenommen. Zur Stärkung des Stadtteils und Sicherung des historischen Ortszentrums wurde ein Aufnahmeantrag für den Bürgeler Ortskern erarbeitet. Grundlage für die Förderung bildet das Stadtteilentwicklungskonzept Bürgel, das aktuell Maßnahmen ausweist, die über den Geltungsbereich des Programmgebiets hinausgehen. Für die rd. zehn bis 15-jährige Umsetzungsphase ist das Stadtteilentwicklungskonzept Bürgel aufgrund der geänderten räumlichen Abgrenzung hinsichtlich seiner Planungsziele und seines Maßnahmenkatalogs insbesondere auch hinsichtlich seines Umsetzungskonzepts in der Zeit- und Kostenplanung zu qualifizieren und erneut den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Aus fachlicher Sicht besteht auch im Stadtteil Bieber Handlungsbedarf für die Aufwertung des Ortszentrums. Von einer Aufnahme des Stadtteil Biebers in das Städtebauförderprogramm wird vorerst jedoch aus Kapazitätsgründen abgesehen. Darüber hinaus bestehen keine Erfahrungen darüber, ob Doppelstandorte innerhalb einer Stadt beantragt werden können.

 

Der Geltungsbereich des zur Aufnahme beantragten Programmgebiets umfasst den historischen Dorfkern von Bürgel und den Versorgungskern in der daran angrenzenden gründerzeitlichen Erweiterung rund um die Lang- und Von-Behring-Straße.

 

Der ausgearbeitete förmliche Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Darin werden Planungsziele, potenzielle Maßnahmen und der bisher überschlägig geschätzte finanzielle Rahmen des Programms benannt. Diese Inhalte des Antrags sind für den Fördergeber zur Projekteinordnung und -planung erforderlich, für die Stadt Offenbach allerdings noch ohne bindende Wirkung. Verbindliche Zielaussagen und Maßnahmen werden erst im Integrierten Entwicklungskonzept aufgezeigt. Dieses wird den Stadtverordneten spätestens ein Jahr nach der Programmaufnahme erneut zur Beschlussfassung in die Städtebauförderung vorgelegt.

 

Ein integrierter Handlungsansatz bedingt die Einbindung der wesentlichen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort. Dazu zählen zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Immobilien- oder Standortgemeinschaften, Kultur- oder Sozialeinrichtungen, Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien, Bewohnerinnen und Bewohner oder andere Akteure. Nur gemeinsam mit den betroffenen Interessengruppen kann die Abstimmung der unterschiedlichen Belange und Anforderungen sowie die Bündelung der lokalen Aktivitäten gelingen und ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden. Die Lokale Partnerschaft versteht sich als Begleitstruktur, die regelmäßig oder bei Bedarf zusammen kommt und am Prozess der Zentrenentwicklung beratend und initiierend mitwirkt. Die Lokale Partnerschaft ist innerhalb des ersten Programmjahrs zu etablieren. Bürgel verfügt über eine engagierte Bürgerschaft, die sich schon im Rahmen des Beteiligungsprozesses aktiv eingebracht hat. Auf vorhandene Strukturen im Stadtteil gilt es aufzubauen. Der im Rahmen des Beteiligungsprozesses gegründete Arbeitskreis Bürgel mit Vertretern aus Stadtverwaltung und der SOH führt seine Arbeit als begleitendes fachliches Gremium in der Umsetzungsphase fort.

 

Zu 5:

Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ stellt (nach „Soziale Stadt – südl. Innenstadt“, „Stadtumbau – ehem. Farbwerk“, „Soziale Stadt – Nordend“ und „Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“) in kurzer Folge das fünfte neue Städtebauförderungsprogramm mit umfassendem Maßnahmenkatalog für die Umsetzungsphase dar. Um bestmöglich an den darin bereitgestellten Bundes- und Landesfördermitteln partizipieren und die gewünschten umfassenden Verbesserungen in Offenbach ohne Konkurrenzen zwischen den verschiedenen Programmgebieten und Maßnahmenkatalogen erreichen zu können, bedarf es der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im städtischen Haushalt.

Ebenso lassen die personellen Kapazitäten in den Ämtern bereits heute keine zeitnahe Umsetzung der parallel verlaufenden Förderprogramme mehr zu. Da Fördermittel und -zeitraum mit extern vorgegebenen Fristen versehen sind, ist es -im Sinne der bestmöglichen und umfassenden Umsetzung der vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen- erforderlich, den Personalschlüssel bei Amt 60 entsprechend anzuheben. Dabei wird explizit auf die Grenzen externen Vergabe hingewiesen. Eine externe Vergabe von Leistungen zur Abwicklung des Städtebauförderprogramms entlastet die aktuelle Personalsituation nicht, sondern schafft weitere Schnittstellen, die für die zuständige Organisationseinheit einen zusätzlichen Koordinierungs- und Steuerungsaufwand bedeutet.  

Anlagen:

1.    Förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main

2.    Räumlicher Geltungsbereich des zu beantragenden Fördergebiets

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.