Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0404Ausgegeben am 26.04.2018

Eing. Dat. 26.04.2018

 

 

 

 

 

Zukunftskonzept Innenstadt

hier: Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und

„Offenbach offensiv e.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-151 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 25.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag der Stadt Offenbach mit Offenbach offensiv e.V. wird zugestimmt. Der Magistrat wird zur Unterschrift des Vertrages bevollmächtigt, sobald der Verein den Nachweis über die Vollständigkeit der anteilig in den Prozess einzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von mind. 100.000,00 € erbracht hat.

 

2.    Die gemäß Kooperationsvertrag zweckgebundenen Mittel des Vereins werden  im Produktkonto 15010100.5427000080 „ Zuschuss Zukunftskonzept Innenstadt „Offenbach offensiv e.V.“ vereinnahmt und stehen zweckgebunden im Deckungskreis des Produktes 15010100 „Wirtschaftsförderung“ im Ergebnishaushalt zur Verfügung und werden im Rahmen des Nachtrags 2018 entsprechend angemeldet durch Amt 80.

 

3.    Die erforderliche Mittelbereitstellung des städtischen Anteiles von 100.000,00 € erfolgt in Höhe von je 50.000 € vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2018 durch das Regierungspräsidium über die Produktkonten 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ aus in 2018 veranschlagten Haushaltsmitteln und 15010100.6869000080 Bezeichnung: Wirtschaftswerbung und –förderung, ebenfalls aus in 2018 veranschlagten Haushaltsmitteln.

 

4.    Die Ausschreibung des Zukunftskonzepts erfolgt in einem strukturierten Vergabeverfahren. Die Auftragsvergabe für das Zukunftskonzept ist für September 2018 vorgesehen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 02.02.2017 (2016-21/DS-I(A)0152 Hochwertigen Einzelhandel in Offenbach ansiedeln – Innenstadtentwicklungskonzept erstellen) der Stadtverordnetenversammlung vom 02. Februar 2017 wurde der Magistrat der Stadt Offenbach am Main beauftragt, ein neues Entwicklungskonzept für die Innenstadt zu erarbeiten, das hier im Weiteren als „Zukunftskonzept“ bezeichnet wird. Der Verein Offenbach offensiv e.V. wertet dieses Konzept als wichtige Schlüsselmaßnahme des „Masterplans Offenbach am Main 2030“ und hat seine Kooperation und finanzielle Beteiligung zugesagt.

 

Zur Regelung der Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Stadt und Verein wurde der als Anlage beigefügte Kooperationsvertrag erarbeitet. Dieser beinhaltet Regelungen zur Zielsetzung, zur Organisationsstruktur der operativen Projektleitung und zu den extern zu vergebenden Planungsleistungen sowie zur Finanzierung. Die Zielsetzungen und Grundanforderungen von Stadt und Verein an das zu erarbeitende Zukunftskonzept sind als Anlage Bestandteil des Kooperationsvertrages und entsprechend dieser Vorlage beigefügt (s. Anlage Lastenheft).

 

In Vorbereitung der Ausschreibung eines externen Planungsauftrags für die prozessuale Erarbeitung des Zukunftskonzepts wurde von der Stadt bereits der in Punkt II. des Kooperationsvertrags benannte Berater beauftragt. Dieser soll zur Entlastung der Verwaltung die zügige Ausschreibung des Zukunftskonzepts vorbereiten und die Vergabe an ein leistungsfähiges Büro mit zu erwartendem besonderen Innovationsgrad sichern.

Gegenstand des Kooperationsvertrags ist, sofern das Gesamtbudget von 200.000 € nach Durchführung des Planungsprozesses dieses noch ermöglicht, die Umsetzung erster, nicht-investiver „Sofort“-Maßnahmen aus dem Konzept. Diese unterliegen den üblichen Vergabebefugnissen und Beschlusserfordernissen der Stadt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Kooperationsvertrag

Lastenheft

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.