Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0415Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach

hier: Wahl eines Mitglieds und zwei stellvertretender Mitglieder

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-163 (Dez. I, Amt 10) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat hat am 30.05.2018 beschlossen:*

 

1. dass die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Personalrates des

    Eigenbetriebes MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach

 

    Herrn Wolfgang Mallick zum Mitglied und

 

    Frau Barbara Puhlmann zum stellvertretenden Mitglied sowie

 

    Herrn Ertan Caliskan als Stellvertreter von Herrn Richard Löfflat

 

    in die Betriebskommission MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach, wählt.

 

2. das gewählte Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder zu berufen.

 

 

Begründung:

 

Das bisherige Mitglied Frau Claudia te Brake und ihre Stellvertreterin Frau Franziska Heil sowie Frau Corinna Herpich, Stellvertreterin von Herrn Richard Löfflat, wurden auf Vorschlag des Personalrates des Eigenbetriebes MainArbeit, Kommunales Jobcenter von der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 gewählt.

 

Frau Claudia te Brake, Frau Franziska Heil und Frau Corinna Herpich sind aus dem Personalrat des Eigenbetriebes MainArbeit, Kommunales Jobcenter ausgeschieden. Aus diesem Grund schlägt der Personalrat nunmehr für die Dauer seiner Wahlzeit Herrn Wolfgang Mallick als Mitglied und Frau Barbara Puhlmann als stellvertretendes Mitglied sowie Herrn Ertan Caliskan als Stellvertreter von Herrn Richard Löfflat zur Wahl vor.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz werden die Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes auf dessen Vorschlag von der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt.

 

Für jedes Mitglied der Betriebskommission wird ein Vertreter bestellt. Die Vertreter sind nach den Vorschriften zu wählen oder zu berufen, die für die Wahl oder die Berufung der Mitglieder der Betriebskommission gelten (§ 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs MainArbeit).

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes beruft der Gemeindevorstand die Betriebskommission.

 

* redaktionell geändert