Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0473Ausgegeben am 13.09.2018

Eing. Dat. 13.09.2018

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Bismarckstraße 118, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-325 (Dez. I und IV, Amt 80 und 60) vom 12.09.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 1 Nr. 519 = 1.155 m² sowie eine Teilfläche von ca. 95 m² aus dem angrenzenden Grundstück Nr. 528/9 (Bismarckstraße 118) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 664.250 EUR (rd. 530 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 720.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2018 beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt / HEGISS - Senefelderquartier / Südliche Innenstadt - soll u.a. der Bereich nördlich des Fußgängertunnels zwischen Groß-Hasenbach-Straße und Senefelderstraße aufgewertet werden. Das Integrierte Handlungskonzept sieht hier u.a. den Erwerb und Abbruch des ehemaligen Betriebsgebäudes und die Herrichtung einer öffentlichen Freifläche vor. Weiter soll der östliche Teil des Grundstücks einschließlich des historischen Stellwerks zur Realisierung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes (kostengünstiges Wohnen) genutzt werden. Hierzu fanden erste Gespräche mit der GBO statt, die das Projekt vorzugsweise umsetzen könnte. Gleichermaßen ist jedoch auch eine Konzeptausschreibung für ein Modellvorhaben, z. B. einer Genossenschaft, vorstellbar. Aufgrund der geringen Projektgröße und der Komplexität der inhaltlichen Anforderungen ist zur Kostensenkung ein Erbbaurechtsmodell sinnvoll. Der Stadtverordnetenversammlung wird nach Klärung der Rahmenbedingungen das Gesamtkonzept - analog dem Projektbeschluss für die herzustellende öffentliche Grünfläche - nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für das bezeichnete Objekt wurde ein Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Offenbach auf der Basis der Bodenrichtwertkarte mit Stand 01.01.2016 erstellt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerungen gemäß der aktuell maßgebenden Bodenrichtwertkarte mit Stand 01.01.2018 wurden die ermittelten Werte entsprechend angepasst. Die entstehenden Abbruchkosten wurden bei dem vereinbarten Kaufpreis bereits in Abzug gebracht. Auf dem Verhandlungswege war ein reduzierter Kaufpreis leider nicht möglich. Für das Objekt liegen der Verkäuferin von privater Seite bereits mehrere Kaufangebote vor, die z. T. höher waren als der vorgenannte Kaufpreis. Wegen des Planungsinteresses der Stadt Offenbach hat die Verkäuferin allerdings einen Verkauf an die Stadt favorisiert.

 

Für den Erwerb stehen Fördermittel beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement zur Verfügung. Die Förderquote beläuft sich auf rd. 80 %.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage