Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0489Ausgegeben am 18.10.2018

Eing. Dat. 18.10.2018

 

 

Grundstücksverkauf Reichertweg 10, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-360 (Dez. I, Amt 80) vom 17.10.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 70/36 = 2.524 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 494.704,00 EUR (196,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

 

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Reichertweg 10 ist derzeit im Erbbaurecht an den in der Anlage genannten Käufer vergeben. Dieser hat nunmehr Interesse am Erwerb des Erbbaugrundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2037. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 12,00 EUR/m² = 30.288,00 EUR/Jahr. Der restliche Erbbauzins für die Jahre 2019 bis 2037 würde sich auf 575.472,00 € belaufen, der Kaufpreis auf Basis der aktuellen Bodenwertermittlung auf 494.704,00 € (erschließungsbeitragspflichtiger Wert). Auf der Grundlage eines von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Berechnungsmodells bei einem Zinssatz für den restlichen Erbbauzins von 2 % ergibt sich ein heutiger Barwert in Höhe von 474.869,00 €. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung.

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage