Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0494Ausgegeben am 18.10.2018

Eing. Dat. 18.10.2018

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-372 (Dez. III, Amt 57) vom 17.10.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten

Offenbach für das Geschäftsjahr 2019, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 39.194 einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main in Höhe von T€ 21.002 und den Erträgen in Höhe von T€ 39.244 mit einem Jahresgewinn von T€ 50 abschließt;

 

            und im

 

1.2      Vermögensplan

 

einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 253 und Investitionen von    T€ 203 sowie einem Jahresgewinn von T€ 50 abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen nicht benötigt,

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI.I S.121); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2019 (WPL 19) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gemäß den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i. V. m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2019 in ihrer Sitzung vom 26.09.2018 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage:

Wirtschaftsplan des EKO zum Wirtschaftsjahr 2019

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.