Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0506Ausgegeben am 08.11.2018

Eing. Dat. 01.11.2018

 

 

 

 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“ und Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Strahlenbergerstraße Ost“ – Revitalisierung der Hochhäuser zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße, Goethering und Kaiserleikreisel

hier:

Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und Zustimmung zur Änderung des Städtebaulichen Vertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-400 (Dez. IV, Amt 60) vom 31.10.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Magistrat möge beschließen:

 

1.    Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 wird geändert.

 

Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, und umfasst die Flurstücke Nr. 313/12,313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/17, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 314/3, 345/8, 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 375/75, 375/76, 359/1 sowie teilweise 345/42 und 360/1 und wird umgrenzt:

 

·         Im Norden: von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück Nr. 345/8),

·         Im Osten: von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 345/8 sowie des Flurstücks 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden,

·         Im Süden: von der südlichen Grenze der Berliner Straße (Flurstück Nr. 360/1) sowie im westlichen Teil von der Straßenmitte der Berliner Straße,

·         Im Westen: von der westlichen Grenze der Flurstücke mit den Nr. 345/75 und 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze dieser Flurstücke nach Norden.

 

Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Der Änderung des städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, der Artists Living Frankfurt Ssc GmbH & Co. KG und der Artists Living Frankfurt Dev GmbH & Co. KG Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Das Gelände östlich des Kaiserleikreisels wurde vormals durch die Kraftwerk Union AG (KWU) mit den beiden weithin sichtbaren bis zu 23-geschossigen Büro-Hochhäusern der 1970er genutzt. Nach langjährigem Leerstand der meisten Anlagen auf dem Vorhabengrundstück trat der Vorhabenträger 2014 an die Stadt heran, mit einem Konzept, das die Umnutzung der beiden prägenden Hochhäuser zu Wohnzwecken und auf dem weiteren Gelände den Rückbau bestehender Anlagen und Errichtung neuer Bauten vorsieht. Insgesamt soll ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Gewerbe (u. a. Dienstleistung, Büronutzung, ergänzende Nahversorgungsangebote und weitere im Bebauungsplan zu definierende Nutzungen) entstehen.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt an diesem Standort alle Gebäude, bis auf die beiden Hochhäuser, nach Beendigung der Nutzungsverhältnisse abzubrechen. Die Hochhäuser sollen entkernt und im Zuge der Sanierung dort Wohnungen und Gewerbeflächen erstellt werden. Auf dem übrigen Baugrundstück sollen Neubauten für Wohnungen und Gewerbenutzungen sowie ein Parkhaus ergänzt werden. In Vorverhandlungen wurde eine angemessene und verträgliche Mischung beider Nutzungsarten berücksichtigt.

 

Für einen ersten Abschnitt des Vorhabens liegt bereits nach § 34 BauGB eine Baugenehmigung vor. Entkernungsarbeiten und Abrissarbeiten an einzelnen Bestandsgebäuden laufen seit 2017.

 

In einem städtebaulichen Vertrag, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2015 beschlossen wurde, ist darüberhinaus festgehalten, dass zur Regelung weiterer Sachverhalte und zur Umsetzung des Gesamtvorhabens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Der Vorhabenträger hat demgemäß einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt, ein Aufstellungsbeschluss wurde durch die StVV ebenfalls am 10.12.2015 gefasst.

 

Aufrgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens und dem Fokus auf die Bauanträge nach § 34 BauGB hat sich das Projekt gegenüber dem Stand Ende 2015 deutlich weiterentwickelt. Bevor die nächsten formalen Schritte in der Bauleitplanung gegangen werden, ist es deshalb notwendig, den städtebaulichen Vertrag und den Geltungsbereich des Bebauungsplans an den neuen Projektstand anzupassen.                                                                                                                               

 

Die Weiterentwicklung des Projektes umfasst u. a.

 

-       Lösung der Stellplatzproblematik durch ein Parkhaus im Bauteil F,

-       Verschiebung von Nutzungen zwischen den Bauteilen,

-       Definition des Korridors und des Querschnittes für die Planstraße,

-       Definition von Gebäudekubaturen und auskragender Bauteile im öffentlichen Raum,

-       Weiterentwicklung der Freiflächenplanung inklusive Seitenraumneugestaltung der Strahlenbergerstraße und Berliner Straße,

-       Vereinbarung von Flächen zur externen Schaffung von Grünflächen zur besseren Versorgung zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner,

-       Konkretisierung der Planung einer Kindertagesstätte.

-       Geplanter Ankauf der Grundstücke westlich der zukünftigen Planstraße durch die Stadt Offenbach (Flurstücke Nr. 345/52 und 345/75)

 

Mit dem zu fassenden Beschluss soll die Grundlage für eine zügige Durchführung des weiteren Bebauungsplanverfahrens gelegt werden.

 

Die Anlagen 3 und 4 enthalten schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlagen nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

Anlagen:

1. Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2. Projektplan Phase 1

 

Nichtöffentliche Anlagen:

3. 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages mit zu ändernden Anlagen

4. Städtebaulicher Vertrag gem. StV-Beschluss vom 10.12.2015

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen 1 und 2 sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.