Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0518Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

 

 

 

Bebauungspläne 610 und 614a sowie Bauvorhaben „Umbau Kaiserlei“ - Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-426 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken als Ausgleichsfläche für die Bauvorhaben der Bebauungspläne 610 und 614a, das Planfeststellungsverfahren (PFV) „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“ und als Ökokontomaßnahme nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Francke + Knittel GmbH erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 1.720.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Maßnahme voraussichtlich ca. 4.064.244 Biotopwertpunkte (BWP) erwirtschaftet werden.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 13010100.0953000060, Investitionsnummer 1301010900601402, „Umsetzung Maßnahmen Freiraumentwicklung Mainbogen“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher                          400.000,00 €

Haushaltsmittel 2018                                              185.000,00 €

Haushaltsmittel 2019                                          1.135.000,00 €    

        Gesamt:                                                                 1.720.000,00 €

 

Die Anpassung der Haushaltsmittel 2019 erfolgt über den Haushalt 2019.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilmäßig aus dem Rückfluss durch Verrechnung Ausgleich B-Pläne 610 und 614a, Ökokontomaßnahmen und Kreditmarktmittel im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

 

Rückfluss durch Verrechnung Ausgleich B-Pläne 610 und 614a

Innere Erschließung Baugebiete und Kaiserleigebiet

(Verrechnungsbedarf 728.526 BWP)                                             303.474,09 €

 

Rückfluss durch Verrechnung Ausgleich B-Pläne 610 und 614a

Straßen (Kaiserleipromenade / Berliner Straße)

(Verrechnungsbedarf 221.885 BWP)                                               93.902,38 €

 

Rückfluss aus dem Planfeststellungsverfahren

„BAB A661 / Strahlenbergstraße“

(Verrechnungsbedarf 728.526 BWP)                                              172.676,53 €

 

Rückfluss aus Baumaßnahmen über den zukünftigen Ausgleichsbedarf privater oder städtischer Projekte im Rahmen der Abbuchung vom

Ökokonto der Stadt Offenbach        

(Verrechnungsbedarf 2.705.810 BWP)                                         947.033,50 €

 

 

Kreditmarktmittel ohne Refinanzierung:                                       202.913,50 €

 

Gesamt:                                                                                            1.720.000,00 €

 

Die Einnahmen werden entsprechend ihres Eingangs in den folgenden Haushaltsjahren veranschlagt.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 44.194,86 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, wird zugestimmt. Diese erhöhen sich durch die Maßnahmen ab Herbst 2022 um 11.119,96 €/p.a., dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ zusätzlich bereitzustellen.

 

* Nachrichtlich: Über Punkt 2 des Antrags erfolgt keine Abstimmung, da es sich um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.11.2015 (Vorlage Nr.2015-329 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0783) der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken als Ausgleichsfläche

-       für die Bauvorhaben der Bebauungspläne 610 und 614a,

-       für das Planfeststellungsverfahren (PFV) „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“,

-       als Ökokontomaßnahme mit Bezug zum Freiraumentwicklungskonzept Bürgel-Rumpenheimer  Mainbogen

mit der vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 1.085.000,00 € zugestimmt.

 

Begründung der Mehrkosten:

Die aktuell veranschlagten Projektkosten liegen mit 1.720.000 € ca. 58% über den ursprünglich geplanten Projektkosten von 1.085.000 €.

Im Zuge der Planungsfortschreibung wurden die Baukosten aus dem Jahr 2015 angepasst. Dabei stellte sich heraus, dass neben der üblichen Teuerungsrate von Bauleistungen insbesondere die Kosten für Bodenabfuhr und Entsorgung in den letzten 5 Jahren enorm gestiegen sind. Aus diesem Grund kommt es zu gesteigerten Gesamtbaukosten von vorher 850.000 € brutto auf jetzt 1.330.000 € brutto. Dies entspricht ca. 57% im Vergleich zur Kostenschätzung.

Aufgrund der gestiegenen Baukosten musste dementsprechend auch eine Korrektur durch gestiegene Planungskosten stattfinden.

 

Bestand:

Die betroffene Fläche (Gemarkung Bürgel, Flur 2, Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/5) ist zurzeit als intensiv genutzte Frischwiese zu charakterisieren und soll auf der Grundlage der im Juli 2006 von der Stadt Offenbach beschlossenen „Freiraumentwicklungskonzeption Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen einschließlich Kuhmühltal“ entwickelt werden.

 

Projektbeschreibung:

Leitbild des Freiraumentwicklungskonzeptes ist es, eine naturnahe, offene Auenlandschaft aus ganzjährig wassergefüllten Flutrinnen mit angrenzenden Röhrichtzonen und Feuchtwiesen am Mainbogen zu entwickeln.

 

Ziel der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken ist daher die Herstellung einer ganzjährig wassergefüllten Vernässungsmulde mit einer umgebenden, den Wasserkörper abschirmenden Röhricht- und Feuchtwiesenzone. Um diese Biotope herum wird eine je nach Höhenlage mehr oder weniger feuchte Frischwiese angelegt, die auf den Böschungen den Übergang zur bestehenden Frischwiese herstellt. Am Rand des Planungsgebietes werden entlang des Almeiweges fünf Einzelbäume gepflanzt.

 

Bilanzierung der auszugleichenden Biotopwertpunkte:

 

Bebauungspläne 610 und 614a

Gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0630 und 0631 vom 20.11.2014 wurde für die Bebauungspläne 610 „Strahlenbergerstraße West“ und 614a „An der BAB 661 – Zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße“ die Erbringung des ökologischen Ausgleichs in Höhe von insgesamt 950.411 Biotopwertpunkten (BWP) auf der Fläche festgesetzt und damit planungsrechtlich gesichert.

           

Planfeststellungsverfahren „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“

Gemäß Bescheid des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 31.03.2016 wurde die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.06.2000 rechtskräftig beschlossen.

Der ökologische Ausgleich soll komplett in der o.g. Vernässungsmulde im Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen/Weidenplacken in Höhe von 408.023 BWP realisiert werden.

 

Ökokontomaßnahme

Gemäß Stadtverordnetenbeschluss „Ausgleichskonzeption Offenbach“ (DS I (A) 193 vom 30.08.2007) soll eine vorausschauende Flächenbereitstellung (Flächenpool) Engpässen bei der Bereitstellung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsfall vorbeugen und vorrangig die Umsetzung des Freiraumentwicklungs-konzeptes Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen (Mag.Beschluss 251/06) unterstützen.

Der im Weidenplacken zu schaffende ökologische Ausgleich steht für zukünftige Ausgleichsbedarfe von städtischen und privaten Maßnahmen zur Verfügung, so dass beispielsweise auch privaten Investoren unkompliziert und schnell Ausgleich angeboten werden kann. Die anrechenbaren Biotopwertpunkte (BWP) werden auf dem Ökokonto, das beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz geführt wird, verbucht, und können bei Bedarf abgebucht werden. Hierdurch erfolgt eine Refinanzierung von mindestens 82 % der Kosten. Dieser Anteil begründet sich darin, dass bei der Veräußerung von BWP nicht die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme, sondern mindestens der Regelsatz von 0,35 € pro BWP veranschlagt wird.

 

Der Antrag auf wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigung wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez IV/F 41.2- Oberflächengewässer gestellt. Die Antragsunterlagen werden derzeit geprüft. Die Plangenehmigung nach §§ 67 und 68 WHG steht noch aus.

 

Bodenuntersuchungen wurden vorab durchgeführt. Es handelt sich um Auffüllböden, die zum Teil belastet sind. Dies wurde in den Kosten berücksichtigt.

Eine Kampfmittelsondierung der Fläche wurde bereits durchgeführt, die Fläche ist kampfmittelfrei.

 

Die bauliche Umsetzung der erforderlichen Arbeiten ist für 2019 geplant.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

Es bestehen keine Bedenken, die Maßnahme ist mit dem Amt 33 intensiv besprochen und abgestimmt. Folgende Auflagen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

Zur Funktionsfähigkeit der Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, auch die städtische Wiesenfläche auf dem Maßnahmenflurstück im direkten Umfeld der Maßnahme zu pflegen. Es ist hier weiterhin die extensive Wiesennutzung mit Mahd und Abfuhr des Mähgutes sicher zu stellen. Vorrangig soll dies wie bisher im Rahmen eines Pachtvertrages mit einem Landwirt erfolgen, so dass für die Stadt möglichst keine Unterhaltungskosten entstehen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Stadt OF anderweitig für die Sicherstellung der erforderlichen Landschaftspflege sorgen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Für die Thematik Altlasten Bodenschutz ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Die Maßnahme wurde mit der dafür zuständigen Oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abgeklärt. Es bestehen daher keine Bedenken.

 

Gewässerschutz

Da die Vegetationsentwicklung des modellierten Geländes schwer vorhersehbar ist, d.h. die Auswirkung von Nährstoffen, Hochwässer, Wildkrautaufkommen usw. auf die Ausgleichsmaßnahme, wurde gemäß Änderung des Planfeststellungsbeschlusses

vom 31.3.2016 (Umbau Kaiserlei BAB 661) in den ersten fünf Jahren nach Maßnahmenherstellung ein Monitoring angeordnet. Durch das Monitoring sollen außerdem die Ansiedlung von Zielarten sowie die Vegetationsentwicklung dokumentiert werden. Des Weiteren ordnete die Behörde im Rahmen des Monitorings eine Überwachung der abgelagerten Sedimente nach Hochwasserereignissen.

 

Klimaschutz und Energie

Belange des Klimaschutzes sind im Wesentlichen nicht betroffen. Langfristig kann die Vernässung und Entwicklung dauerhafter Röhrichtgesellschaften sowie eine Niedermoorbildung zur Bindung von C02 im Boden beitragen (Kohlenstoffsenke).

 

Immissionsschutz

Immissionsschutzbelange sind nicht berührt.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Francke + Knittel GmbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.720.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 44.194,86 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Plan