Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0537Ausgegeben am 08.01.2019

Eing. Dat. 29.11.2018

 

 

 

 

 

Renaturierung des Röhrgrabens

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-445 (Dez. IV, Amt 33 und 60) vom 28.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zur Renaturierung des Röhrgrabens wird zugestimmt. Die Maßnahmen beinhalten die Umgestaltung des Uferbereiches, Freihaltung des Gewässerrandstreifes von Bebauung, die Neuordnung der Kleingärten einschließlich der Verlegung des Parkplatzes des Kleingärtnervereins und die Anlage einer öffentlichen Fußwegeverbindung.

 

2.    Die planerische Vertiefung des Projekts erfolgt durch Amt 33 in enger Abstimmung mit Amt 60. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich ab 2024 auf Grundlage eines separaten, den Stadtverordneten nochmals zur Entscheidung vorzulegenden, Projektbeschlusses.

 

3.    Zur Finanzierung der Maßnahmen wurden Zuwendungen aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ beantragt. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach beträgt dabei rd. 30 %.

 

 

Begründung:

 

Im Dezember 2017 wurde die Stadt Offenbach am Main mit dem Programmgebiet „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ in das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen. Ziel der Förderung ist die Stärkung des Offenbacher Grünnetzes. Dabei sollen der historische Anlagenring und der Offenbacher Grünring weiter qualifiziert und gemäß „Masterplan Offenbach am Main 2030“ über Grünradialen vernetzt werden. Eine solche Radiale und Schlüsselmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms Zukunft Stadtgrün stellt die Renaturierung des Röhrgrabens dar.

 

Vor der Aufnahme in das Programm „Zukunft Stadtgrün“ hat die Stadt Offenbach über die letzten rd. 15 Jahre auf Grundlage des Bebauungsplans 117 sukzessive Grundstücke am Röhrgraben erworben und verfügt nun mit dem zuletzt getätigten Grunderwerb über eine zusammenhängende Fläche entlang des verrohrten Bachlaufs. Damit liegen jetzt die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen zur Umgestaltung des Uferbereiches vor.

Gemäß der durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erarbeiteten und mit den Liegenschaften sowie dem Umweltamt abgestimmten Vorplanung (Anlage 1) soll der Röhrgraben renaturiert, der Uferbereich naturnah und standortgerecht umgestaltet, die Kleingartenanlage in eine öffentliche Grünfläche integriert und eine am renaturierten Graben verlaufende Fußwegeverbindung mit Erschließungsfunktion für die angrenzenden Kleingärten geschaffen werden.

Zur Erreichung dieser Planungsziele wird eine Neuordnung der Kleingärten erforderlich, wobei vier Kleingärten gegenüber dem aktuellen Bestand entfallen werden. Die neuen Kleingärten sollen in die entstehende öffentliche Grünanlage künftig am seitlichen Rand angeordnet werden. Eine gewässerbegleitende Fußwegeverbindung mit Erschließungsfunktion und für die Kleingärten dient der Durchquerung der Grünanlage. Zur konsequenten Weiterführung des renaturierten Röhrgrabens an die Bert-Brecht-Straße und den Weidigweg wird die Verlegung des Parkplatzes der Kleingartenanlage empfohlen.

 

Dieser Grundsatzbeschluss ist notwendig, da das im Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu erarbeitende und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließende „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ als inhaltlicher Rahmen und Grundsatzbeschluss der Programmausgestaltung noch nicht vorliegt, die Maßnahme jedoch hinsichtlich der Neufassung der Pachtverträge der Kleingärtner bereits kurzfristig angestoßen werden soll. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird voraussichtlich ab 2024 erfolgen. Die Maßnahme wird Gegenstand des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sein und wurde 2018 bereits zur Bezuschussung beim Fördergeber beantragt; der Förderbescheid wird im Herbst 2018 erwartet.

Anlage:

Bericht Renaturierung des Röhrgrabens

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.