Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0542Ausgegeben am 09.01.2019

Eing. Dat. 09.01.2019

 

 

Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern
und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 09.01.2019

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.6.2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main

am                              folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.11.2017 beschlossen:

 


                                                     Artikel 1

§ 3 wird wie folgt ergänzt:


Aufwandsentschädigung

 

Nach den Absätzen (1) und (2) wird neu eingefügt:

 

(3)  Die Mitglieder des Ausländerbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausländerbeirates und der sonstigen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von 30,-- EUR je Sitzung.

Die nachfolgenden Absätze verschieben sich entsprechend.

 

                                              Artikel 2

In-Kraft-Treten:

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Begründung:

 

Die Höhe des Sitzungsgeldes der Mitglieder des Ausländerbeirates wird gemäß der Regelung in anderen vergleichbaren Städten angeglichen und von 20 auf 30 EUR erhöht.