Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)00561Ausgegeben am 14.02.2019

Eing. Dat. 14.02.2019

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Karl-Nahrgang-Weg 10, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-059 (Dez. I, Amt 80) vom 13.02.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 8 Nr. 24/3 = 482 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 248.712,00 EUR (516,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Karl-Nahrgang-Weg 10 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigten haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2074. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 5,65 EUR/m² = 2.723,30 EUR/Jahr.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen

Plan

Nichtöffentliche Anlage