Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0566Ausgegeben am 14.02.2019

Eing. Dat. 14.02.2019

 

 

 

 

 

Projekt Sanierung und Erweiterung Edith-Stein-Schule,

Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-074 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.02.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 30.610.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03080100.0951001960, Investitionsnummer 0308010900601401 „Edith-Stein-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP (03.08.01)“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:      1.162.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                          1.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                           5.900.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                          6.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                        10.938.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                          4.610.000,00 €

Gesamt                                                 30.610.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Zum Zwecke der Beauftragung ist im Haushaltsplan 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 22.048.000,00 € zu veranschlagen. Die Anpassung der Mittelansätze und der Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019. Die Mittel stehen vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) – „KIP macht Schule“ beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) - „KIP macht Schule“ und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP II)               10.600.000,00 €

Kreditmarktmittel:                           20.010.000,00 €

Gesamt                                             30.610.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP II) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.570.454,07 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 977.158,07 €/p.a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007, DS I (A) 131, sowie der letzten Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses vom 19.03.2015, DS I (A) 0681, hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Mit dem Erweiterten Grundsatzbeschluss vom 15.03.2018, 2016-21/DS I (A) 0374 wurde in der Folge der „Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule“ auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung von der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt. Der notwendige Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Die Sanierung der Edith-Stein-Schule soll gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 09.05.2018 2016-21/DS-I(A)0402 durch das Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-II) gefördert werden. Der Zuschuss beläuft sich voraussichtlich auf 10.600.000,00 €.

 

1.    Bauwerksdaten

Grundstücksgröße                                        28.954 m²

 

Neubau Klassentrakt:

Brutto-Grundfläche                                         2.738 m²

Nutzfläche                                                        1.560 m²

Brutto-Rauminhalt                                         12.457 m³

 

Hauptgebäude:

Brutto-Grundfläche                                       10.464 m²

Nutzfläche                                                        6.014 m²

Brutto-Rauminhalt                                         45.353 m³

 

Gesamt (ohne Turnhalle und Hausmeisterhaus):

Brutto-Grundfläche                                       13.202 m²

Nutzfläche                                                        7.574 m²

Brutto-Rauminhalt                                         57.810 m³

 

2.    Beschreibung der Maßnahme

2.1     Anlass

Das Gebäudeensemble der Edith-Stein-Schule verfügt über ca. 13.120 m² BGF und besteht aus dem dreigeschossigen Hauptgebäude von 1978, einer 3-Feldsporthalle und dem eingeschossigen Hausmeisterhaus (beide von 1980). Das dreigeschossige Hauptgebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach. Es besteht aus Stahlbeton und ist außen mit einer Vorsatzschale aus Klinker versehen. Die auf dem Grundstück befindliche Turnhalle und das Hausmeisterhaus sind nicht Teil der Baumaßname.

 

Die Edith-Stein-Schule wird derzeit 4-zügig betrieben. Aufgrund gestiegener Schülerzahlen und zur Sicherstellung der Ganztagsfähigkeit muss die Schule erweitert werden.

 

Zur „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2017 (216-21/DS_I(A)0227) die „rechtzeitige Bedarfssicherstellung“ beschlossen. Hiernach ist nach Punkt 5 die „Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe für die integrierten Gesamtschulen am Standort Edith-Stein-Schule...“ nötig.

 

Zur Planungsaufgabe der Sanierungsmaßnahme gehören im Wesentlichen die Altlastensanierung, die Erneuerung der haustechnischen Anlagen sowie der Wand-, Decken- und Bodenbelägen des Hauptgebäudes und die Fassade. Die zukünftigen erforderlichen Erweiterungsflächen umfassen Klassen-, Hausaufgaben- und Gruppenräume sowie einen Begegnungs- und Freizeitbereich und werden mit ca. 2.800 m² neu zu bauender Bruttogeschossfläche definiert. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus sollen an diesem Schulstandort ca. 1.030 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Derzeit werden an der Schule 780 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

 

2.2    Historie

Die Edith-Stein-Schule wurde am 1. August 1978 eingeweiht. Der damalige Entwurf der Schule war auf einen vollklimatisierten Baukörper ausgelegt, da die Schule in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens liegt. Der Fluglärm sollte mit Hilfe geschlossen gehaltener Fenster aus den Schulräumen ferngehalten werden. Aufgrund einer Asbestsanierung wurde die Schule 1987 für längere Zeit geschlossen und der Schulbetrieb räumlich ausgelagert.

Das Gebäude liegt auf der Offenbacher Rosenhöhe unweit vom im Wald gelegenen Schwimmbad. Von der Straße ist das Hauptgebäude nicht unmittelbar wahrnehmbar. Das Ensemble liegt angrenzend an einer ruhigen Wohnbebauung.

 

2.3    Ausgangssituation

Im Rahmen eines von der GBM Service GmbH Offenbach geplanten Austauschs der Brandschutzklappen wurden bei einem Ortstermin mutmaßliche Asbeststäube gesichtet. Ein daraufhin von der GBM beauftragtes Gutachterbüro hat im Mai 2016 ein Schadstoffgutachten über Spritzasbestreste an Brandschutzklappen mit und ohne Beschichtung, an Rohdecken und -wänden mit Anstrich sowie an Lüftungskanälen, vorgelegt. Auf Grundlage des Formblattes nach Anhang 1 der Hessischen Asbest-Richtlinie (vom 24.11.1997) wurde die Dringlichkeit der Sanierung bewertet. Die Gutachter kamen in der von der AG Gefahrstoffe nachvollzogenen Beurteilung zu dem Ergebnis, dass bei der Edith-Stein-Schule die Dringlichkeitsstufe I und damit ein Sanierungserfordernis vorliegt. Für den laufenden Schulbetrieb wird durch nachfolgende Maßnahmen das potentielle Risiko der erhöhten Faserfreisetzung bis zur Sanierung minimiert:

-          „Vermeidung von Einwirkungen auf das Asbestprodukt, die Fasern freisetzen“. Im Fall der Edith-Stein-Schule Vermeidung der Öffnung von Deckenplatten und insbesondere Arbeiten an Asbest beaufschlagten Bauteilen.

-          Regelmäßige Nassreinigung von Räumen, Einrichtungen und Ausstattungen.

-          Weiterbetrieb der raumlufttechnischen Anlage.

 

Der Erfolg der vorläufigen Maßnahmen ist durch etwa halbjährliche Messungen unter jeweils gleichen Bedingungen bis zur endgültigen Sanierung nachzuweisen. Die notwendigen Messungen werden von der GBM beauftragt und bis zur Sanierung betreut. Die Ergebnisse werden der AG Gefahrstoffe regelmäßig mitgeteilt und waren bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht auffällig. Der Betrieb und die Nutzung des Schulgebäudes sind bei Einhaltung der vorläufigen Maßnahmen aus Sicht des Stadtgesundheitsamtes ohne Gesundheitsrisiko möglich.

 

Eine Asbestsanierung der Edith-Stein-Schule ist notwendig. Diese wird im Zuge der Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule vollzogen.

 

2.4      Planungs- und Baurecht

Für das Schulgrundstück gibt es keinen Bebauungsplan (B-Plan), der (nächstgelegene) B-Plan 635 bezieht sich auf das südlich gelegene Areal Vorderwaldweg und dem anschließenden B-Plan 524 der Carl-Ulrich-Siedlung. Beides sind Wohngebiete. Das Schulgrundstück der Edith-Stein-Schule befindet sich eingerahmt von der Kindertagesstätte Gravenbruchweg (13) im Westen, der Lauterbornschule und der Siedlung Egerländer Straße im Norden, der Anne-Frank-Schule im Osten.

 

Laut Hessischer Bauordnung (HBO) ist die Schule (bereits auch der Bestandsbau) in Gebäudeklasse 3 einzuordnen. Zudem ist sie durch die besondere Art oder Nutzung „Schule“ als Sonderbau definiert. Für Neubauten müssen die Grenzabstände laut Bauordnung von mindestens 3 m eingehalten werden.

 

2.5      Grundstück

Das Grundstück ist 28.954 m² groß und ist mit 7.729 m² überbaut. Mit dem Neubau werden weitere 1.393 m² Fläche überbaut, so dass die bebaute Fläche nach Projektende 9.122 m ² aufweisen wird.

Die Bruttogrundfläche des Bestandsschulgebäudes beträgt 10.464 m². Der Neubau wird zweigeschossig mit einer Bruttogrundfläche von 2.738 m² erstellt.

Das Schulgrundstück mit einem Sportplatz, einer Sprint-Tartan-Laufbahn, einem Parkplatz und umfangreiche Schulhofflächen sind über zwei Zugänge verkehrlich erschlossen. Weiterhin ist es mit einer Sporthalle und einem Hausmeisterhaus bebaut, die beide nicht Bestandteil des Bauvorhabens sind.

 

2.6      Schulhofflächen

Die tatsächlich bespielbare Freifläche beträgt zurzeit ca. 7.750 m². Bezogen auf aktuell ca. 780 Schülerinnen und Schüler ergibt sich ein Wert von 9,94 m²/Kind. Diese Freifläche verringert sich durch den Neubau um ca. 1.750 m². Bezogen auf zukünftig erwartete 1.030 Schulpflichtige verbleiben 5,83 m²/Kind. Somit liegt die zukünftige, den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehende Schulhoffläche über der empfohlenen Sollfläche von 5 m²/Kind.

Hauptgebäude und zukünftig auch der Neubau stehen zentral auf dem Grundstück, so dass die Freiflächen die Gebäude umrahmen.

Diese Flächen sind überwiegend anspruchsvoll als Spielflächen mit folgenden Schwerpunkten gestaltet:

-          Zentrale Schulhoffläche mit Bepflanzung in Form eines Haines und Sitzgelegenheiten,

-          Hofflächen im Westen und südlich des Bestandsgebäudes mit Klettergerüst, vielfältiger Randbepflanzung, Sitzgelegenheiten und Nischen,

-          Sportplatz und eine große Wiese im Osten, Tischtennisplatten im Hofbereich.

-          Im Norden soll künftig eine neubepflanzte Grünfläche die Gebäude zur Kompensation der unumgänglichen Fällungen und Eingriffe in die Grünbestände umschließen.

 

Im Zuge der Sanierung des Bestandes sowie der baulichen Umsetzung des Neubaus müssen vorübergehend für folgende Zwecke weitere und noch nicht abschließend dimensionierte Schulhofflächen belegt werden:

-          Baustelleneinrichtungsflächen für Sanierung und Neubau

-          Baustellenzugangsflächen

-          Interimsunterbringung auf der Fläche des Sportplatzes (Containeranlage)

 

2.7      Mobilität

Pkw - Stellplätze

Es stehen auf dem Grundstück zurzeit 76 Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Laut Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach am Main ist 1 Stellplatz / 100m² Nutzfläche erforderlich.

 

Nutzfläche Bestand:      6.014,31 m² / 100 = 60,01 =        60 Stpl.

Nutzfläche Neubau:       1.559,99 m² / 100 = 15,59 =        16 Stpl.

Gesamt:                           7.574,30 m² / 100 = 75,57 =        76 Stpl.

 

Laut § 2 Abs. 4 der Stellplatzsatzung ist die Turnhalle als Neben-Nutzungseinheit zu betrachten und erfordert keine zusätzlichen Einstellplätze. Die am Standort vorhandenen PKW-Stellplätze werden als ausreichend vorausgesetzt.

 

Fahrradstellplätze

Die Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach sieht vor: 1 Platz / 20 m² für sonstige Schulen. Die Edith-Stein-Schule ist eine weiterführende Schule. Es stehen auf dem Grundstück zurzeit 275 Fahrradstellplätze zur Verfügung. Davon sind ca. 225 Abstellplätze für die Zeit der Interimsnutzung näher an den Containerbau zu verbringen und dann wieder herzustellen.

 

Für die Fahrräder sind laut Stellplatzsatzung zukünftig, unter Einbeziehung der erhöhten Schülerzahl und des Erweiterungsneubaus,

7.574 m² / 20 m² = 379 Fahrradstellplätze erforderlich. Nach der Satzung ist ein Mehrbedarf von 78 Fahrradstellplätzen für den Neubau zu realisieren. Die nach Berechnung der Stellplatzsatzung fehlenden 26 Stellplätze bezogen auf den Bestandsbau der Schule werden im Bauantrag aufgenommen und somit insgesamt 104 Fahrradstellplätze baulich neu erstellt.

 

2.8      Raumprogramm: Umfang / Bestand / Umsetzung

Um ein Ganztagsangebot der Edith-Stein-Schule zu realisieren, wurden 2005 durch Umbauten im Erdgeschoss ein Freizeitbereich und ein Hausaufgabenraum untergebracht. Die dadurch „verlorenen“ Flächen wurden im 1. Obergeschoss durch eine bauliche Aufstockung mit weiteren Hausaufgabenräumen kompensiert.

 

Das Stadtschulamt ermittelte 2017 ein Raumprogramm in einer Größenordnung von ca. 7.600 m² Nutzfläche für die Edith-Stein-Schule, dem lediglich 6.014 m² Nutzfläche in dem Bestandsgebäude zur Verfügung stehen. Das bestehende Raumangebot soll um die erforderlichen Klassenräume der Sekundarstufe I (gestiegene Schülerzahlen) sowie um die Klassenräume für den 2-zügigen Gymnasialbereich erweitert werden.

Im Zuge der kommenden Sanierung sollen auch zusätzlich notwendige Flächen entstehen, die weiterhin einen ganztägigen Schulbetrieb sichern und für eine moderne und zukunftsfähige Lernumgebung benötigt werden (Raumarten gemäß „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen“ nach § 15 Hessisches Schulgesetz 01.11.2011).

Mit den im zukünftigen Raumprogramm vorgesehenen Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräumen sowie Flächen für Unterrichtsvorbereitung als Lehrerstützpunkte wird ein schülerzentriertes Bildungs- und Betreuungskonzept ermöglicht. Diese räumliche Ausstattung ist Grundlage für eine individuelle Förderung und Entfaltung von sowohl Stillarbeits-, Spiel- und Übungsmöglichkeiten. Gleichzeitig soll damit der Kooperation zwischen Lehrkräften und Schülerschaft eine räumliche Grundlage gegeben werden.

Die o. g. Raumarten werden vorzugsweise nach Jahrgängen gegliedert und gruppiert, um so den größtmöglichen Nutzen aus den zusätzlichen Flächen zu ziehen.

 

Durch den Neubau wird die Bruttogeschossfläche um ca. 26 % (um 2.728 m² auf ca. 10.463 m²) erweitert. Die vorhandenen Fachräume, insbesondere hochinstallierte Naturwissenschaftliche Räume (NaWI-Räume) werden komplett saniert und neu ausgestattet. Mit den Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Bauliche Voraussetzungen für die Barrierefreiheit am Schulstandort für mobilitätseingeschränkte Personen werden umgesetzt.

 

2.10    Bauliche Rahmenbedingungen Bestandsgebäude

Nach den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens und des Standsicherheitsgutachtens können großflächige und damit lastreiche Aufstockungen im Bestand nicht realisiert werden. Sowohl der vorhandene Baugrund als auch das Tragwerk des Bestandsgebäudes verfügen nicht über ausreichende Trag- und Lastreserven. Daher scheidet als Erweiterungsmöglichkeit die Überbauung des Hauptgebäudes aus.

 

3.    Planungsstand

Die Planung wurde mit Nutzer, Ämtern, allen beteiligten Sonderfachleuten der Technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung sowie dem Brandschutzsachverständigen abgestimmt. Die Ergebnisse der Abstimmung sind in der vorliegenden Planung umgesetzt.

 

3.1      Brandschutz

Alle betreffenden Gebäude, Altbau, Neubau und temporärer Interimsbau werden hinsichtlich ihrer Nutzung, Größe und Bauart brandschutztechnisch wie folgt bewertet:

 

Die Pausenhalle des bestehenden Schulgebäudes wird zukünftig als Versammlungsstätte ausgeführt und dahingehend baulich ertüchtigt. Dieses Gebäude soll wie bisher von ca. 780 Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Aufgrund der Ausdehnung des Gebäudes ist jedes Geschoss in mehrere Brandabschnitte unterteilt. Die Teilung erfolgt wie bisher mit Brandwänden, bei Bauteilen mit brandschutztechnischen Anforderungen sind Wanddurchführungen entsprechend abzuschotten. Zur Sicherung der Rettungswege werden im Obergeschoss alle Aufenthaltsräume und im Erdgeschoss die Räume der Naturwissenschaften mit Ausgängen direkt ins Freie versehen. Wegen der Nutzung der Pausenhalle als Versammlungsstätte wird eine Lüftungsanlage und eine Sicherheitsbeleuchtung auch im Bühnenbereich gefordert, Vorhänge und Ausstattungen sind aus schwer entflammbaren Materialien vorzusehen. Das Gebäude wird mit einer Alarmierungsanlage ausgestattet.

 

Der Neubau beherbergt 16 Klassenräume, mit einer max. möglichen Belegung von 25 Schülerinnen und Schülern je Klasse, so dass von max. 400 Schülerinnen und Schülern im Neubau auszugehen ist. Aufgrund der Größe des Gebäudes liegt nur ein Brandabschnitt vor, innerhalb des Brandabschnitts werden Rauchabschnitte gebildet. Bei Bauteilen mit brandschutztechnischen Anforderungen werden die Durchführungen entsprechend abgeschottet. Alle Aufenthaltsräume können im ersten und zweiten Rettungsweg über die notwendigen Treppenräume bzw. direkt ins Freie verlassen werden. Der Mehrzweckraum und der angrenzende Flurbereich sollen für schulinterne Veranstaltungen unter 200 Personen genutzt werden und wird mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Ausstattungen sind aus mindestens schwer entflammbaren Materialien vorzusehen. Das Gebäude wird mit einer Alarmierungsanlage ausgestattet.

 

Während der Bauzeit wird das Interimsgebäude aus Containern von ca. 700 Schülerinnen und Schülern genutzt. Auch hier liegt aufgrund der Größe jeweils nur ein Brandabschnitt vor. Es wird innerhalb des Brandabschnittes in Rauchabschnitte geteilt. Die Innenwände werden feuerhemmend ausgeführt. Alle Aufenthaltsräume können im ersten und zweiten Rettungsweg über die außen liegenden notwendigen Treppenräume und ein Treppenhaus in der Mitte jeder Anlage bzw. direkt ins Freie verlassen werden. In Abstimmung mit der Feuerwehr ist eine flächendeckende Hausalarmanlage mit vernetzten Rauchwarnmeldern eingeplant.

 

 

3.2      Barrierefreiheit

Im Zuge der Sanierung sollen die Forderungen der aktuellen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude in allen Punkten erfüllt werden. Hinsichtlich der Barrierefreiheit werden im Altbau je Geschoss ein Behinderten-WC und im Erdgeschoss ein zusätzlicher Inklusionsraum geschaffen. Die zentral gelegenen Hörsäle der Naturwissenschaften werden mit barrierefreien Zugängen ausgestattet.

Der Neubau wird entsprechend der aktuellen Richtlinien errichtet.

 

3.3      Schallschutz

Für den Schallschutz gegen Außenlärm der Edith-Stein-Schule ist die Berücksichtigung von Fluglärm wesentlich. Der maßgebliche Außenlärmpegel beträgt L = 63 dB(A). Anhand der Tabelle 8 der Norm ergibt sich die Anforderung an das resultierende Schalldämm-Maß der Fassade von Rw = 35 dB. Dieser Anforderung wird mit der neuen Fassade entsprochen.

 

Der interne Schallschutz wird gemäß der Hessischen Bauordnung definiert. Gebäude haben einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz aufzuweisen, so dass Gefahren, unzumutbare Nachteile oder Belästigungen nicht entstehen.

Die Anforderungen beziehen sich auf die Luftschalldämmung für Wände, auf Luftschalldämmung und Trittschallschutz von Decken sowie auf Anforderungen für Schalldämm-Maße für Türen.

 

3.4      Raumakustik

Für die Bestandsräume und die neuen Räume erfolgen raumakustische Berechnungen. Grundlage der Beurteilung der Ergebnisse sind die Empfehlungen der DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen“ vom März 2016. Die Berechnungen werden mit dem Ziel durchgeführt, die erforderlichen absorbierenden Bereiche der Raumbegrenzungsflächen zu ermitteln. Die Verbesserung wird i. d. R. durch den Einbau einer Decke mit geeigneter Schallabsorption erreicht. In einigen Fällen können zusätzliche Wandabsorber erforderlich werden.

 

3.5      Baumaßnahmen

3.5.1   Sanierung Bestandsgebäude

Statisches Konzept Bestandsgebäude

Die Bestandskonstruktion entspricht einem Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung. Bei Dach und Decke handelt es sich um Stahlbetonrippenkonstruktionen. Der Keller ist auf einer Bodenplatte, sonstige tragende Bauteile im Erdgeschoss auf Einzel-/Streifenfundamenten aus Stahlbeton gegründet. Die Sanierung erfolgt mit geringen Eingriffen in die tragende Struktur. Die Untersuchung durch eine Betondeckungsmessung konnte eine intakte Primärstruktur bestätigen.

Gemäß Bestandsstatik sind die zulässigen Bodenpressungen aller Fundamente ausgenutzt. Eine statische Untersuchung bezüglich einer Aufstockung um ein weiteres Obergeschoss hat gezeigt, dass Überschreitungen der Spannungen um ca. 40 - 45 % zu erwarten wären. Auf Grundlage dieser Untersuchung, sowie unter Berücksichtigung der Setzungsproblematiken des Gebäudes in der Vergangenheit, wäre eine Aufstockung nur in Verbindung einer großflächigen und intensiven Ertüchtigung der Gründung sowie des anstehenden Bodens unterhalb des Gebäudes durchführbar. Doch selbst dann ist von weiteren Setzungen und damit verbundenen Rissbildungen im Gebäude auszugehen. Die Aufstockung wurde somit im Zuge der weiteren Planung nicht weiterverfolgt.

 

Anbau an Bestand

Ein Anbau an das Bestandsgebäude ist nicht zu empfehlen. Dies würde zu einem Verlust von an der Fassade liegenden Räumen führen und zusätzliche innenliegende, nicht belichtete und nicht natürlich belüftete Räume schaffen.

 

Schadstoffe

Für die Edith-Stein-Schule wurde 2017/18 ein abschließendes und umfassendes Schadstoffkataster aufgestellt:

-       Untersuchung von Verdachtsflächen auf Asbest bei Putzen und Spachtelmassen. Es fanden sich unerwartete asbesthaltige Rückstände im Fußbodenaufbau und an Betonstützen.

-       Asbesthaltige Brandschutzklappen sowie Spritzasbestreste an den Leitungen der Raumlufttechnischen Anlage.

-       Abgehängte Deckenplatten aus künstlichen Mineralfasern.

-       Brandschutztüren mit asbesthaltigen Bauteilen.

-       Asbesthaltige Bauteile in technischen Einrichtungen der Wasser- und Elektroversorgung.

-       Asbesthaltige Dichtungen innerhalb der raumlufttechnischen Anlage.

-       Isolierung der technischen Anlagen mit künstlichen Mineralfasern.

-       Trittschalldämmung aus künstlichen Mineralfasern.

 

Von den festgestellten Schadstoffen geht im derzeit unbearbeiteten Zustand keine Gefährdung im Hinblick auf die bestehende Nutzung aus. Aufgrund der Schadstofftypologie müssen diese im Vorfeld der eigentlichen Arbeiten als Schadstoffsanierungsarbeiten demontiert werden. Da eine Schadstofffreisetzung erst bei der Bearbeitung der entsprechenden Bauteile entsteht, wird die Maßnahme entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geplant und durchgeführt. Die Arbeitsbereiche werden gegenüber anderen Gewerken abgeschottet, mit einer Unterdruckhaltung ausgestattet und können nur über Material- und Personalschleusen betreten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung bzw. in das Schulgebäude freigesetzt werden.

 

Umbau im Bestand

Der kompakte Baukörper des Bestandsgebäudes bedingt eine hohe Anzahl an innen liegenden, nicht natürlich belichteten und belüfteten Räumen, welche nicht als reguläre Klassenräume genutzt werden können. Der zusätzliche Bedarf an Klassenräumen ist folglich in einem Neubau unterzubringen. Aufgrund der gestiegenen Klassenanzahl und dem damit zusammenhängenden Anstieg an Lehrkräften wird die Lehrerzimmerfläche um ca. 50 m² erweitert. Die dadurch überplanten Räume der Verwaltung werden durch Neuorganisation im Altbau wiederhergestellt.

 

Sanierung

Für das Innere des Hauptgebäudes ist eine bauliche, haustechnische und schadstoffbedingte Sanierung notwendig. Im Zuge der Schadstoffsanierung werden alle abgehängten Decken sowie die im Zwischendeckenbereich befindlichen haustechnischen Installationen entfernt, fachgerecht entsorgt und durch neue ersetzt.

Zusätzlich wird die Fassade des Altbaus im Erdgeschoss und im Obergeschoss erneuert. Einige Innentüren sind in erhaltenswertem Zustand und werden während der Bauphase demontiert, eingelagert und wieder eingebaut. Die restlichen Türen werden wegen der Barrierefreiheit, des Brandschutzes und/oder wegen des schlechten Zustands erneuert.

Bei allen Klassenraumtüren des Altbaus werden die Türstürze erhöht und die Türen mit Oberlichtern ausgestattet. Damit wird der Anteil an natürlicher Belichtung deutlich begünstigt. Die Rauchabschnittstüren der Flure im Altbau erhalten ebenfalls Oberlichter und im Obergeschoss zusätzlich noch verglaste Seitenfelder. Aus Brandschutzgründen wird die Bühne räumlich von den umliegenden Lagerflächen in Trockenbauweise abgetrennt und bekommt einen massiven Unterbau. Die Pausenhalle im Erdgeschoss, die Treppen und die Sanitärräume bekommen einen Feinstein-Fliesenbelag, die Flure und Unterrichtsräume einen elastischen Bodenbelag und die Werkräume ein Massivholz-Parkett. Die Flure erhalten einen neuen Anstrich, die Klassenräume werden innen zusätzlich verputzt. Der Schutzanstrich der Stahlteile und fast aller Türen im Kellergeschoss werden erneuert.

Die Naturwissenschaftlichen Räume werden auf den Stand der Technik gebracht und bis auf wenige, gut erhaltene Bestandsmöbel, neu ausgestattet. Die Klassenräume bekommen neue magnetische Pylonenklapptafeln. Darüber hinaus ist eine neue Ausstattung der bestehenden Klassenräume im Budget nicht berücksichtigt.

Es wird auf möglichst geringen Einsatz von Gebäudetechnik hingewirkt. Gegenüber einer Erneuerung der vollflächigen Lüftungsanlage ist die Sanierung und Ertüchtigung der Fassade nachhaltig wirtschaftlicher. In der neuen Fassade werden ausreichend viele und große Fensteröffnungsflächen angeordnet, die eine natürliche Frischluftzufuhr für die an der Fassade liegenden Räume sicherstellen. Die vollflächige Lüftungsanlage wird rückgebaut und mit einer deutlich kleineren Anlage erneuert. Hiermit werden nur noch die fensterlosen, innenliegenden Räume versorgt, u. a. auch die naturwissenschaftlichen Räume (NaWi-Bereich).

 

Fassade

Die geplante Fassadensanierung umfasst den Rückbau aller Fassadenbekleidungen und Fensterkonstruktionen des Erdgeschosses und 1. Obergeschosses des Hauptgebäudes mit Ausnahme der Fluchttreppenhäuser. Dabei werden zusätzliche direkte Fluchtwege im NaWi-Bereich und aus den Klassenräumen des Obergeschosses hergestellt. Die Cafeteria, die Mediathek und der Ganztagsbereich erhalten teilweise eine bodentiefe Verglasung. Um eine natürliche Fensterbelüftung der Unterrichtsräume zu ermöglichen, sind die neuen Holz-Alu-Fenster im Wechsel als Festverglasung und Öffnungsflügel geplant. Darüber hinaus müssen sie den Schallschutzanforderungen für die Fluglärmzone und dem Straßenlärm entsprechen

Die geschlossenen Fassadenteile im Erdgeschoss werden gedämmt und verklinkert, die im Obergeschoss sowie die Sichtbeton-Attiken beider Ebenen gedämmt und mit Fassadenplatten verkleidet. Die gültigen Energiestandards der sanierten Bauteile werden eingehalten.

Ein außen liegender Sonnenschutz bewahrt die Unterrichtsräume vor direkter Sonneneinstrahlung. Zwei naturwissenschaftliche Lehr- und Übungsräume bekommen zusätzlich eine Totalverdunkelung. In der Verwaltung wird mittels innenliegender Lamellen ein Sichtschutz hergestellt.

 

3.5.2   Interimsunterbringung

Es ist geplant den gesamten Schulbetrieb für die Bauzeit von voraussichtlich 21 Monaten in 270 Containermodulen auf dem Schulgelände unterzubringen. Die Modulbauten stehen während dieser Zeit als zwei freistehende Gebäudeanlagen auf dem Sportfeld.

Die für den Schulunterricht benötigten Räume sind als zwei dreigeschossige Modulgebäude, mit den Abmessungen von je ca. 14 m auf 48 m und insgesamt ca. 2.812 qm Nutzfläche, auf dem Sportfeld geplant. In beiden Gebäuden werden über drei Geschosse 30 Klassenräume mit je 54 m² Brutto-Raumfläche und Sanitäranlagen für die Schülerinnen und Schüler untergebracht.

Im Erdgeschoss der Interimsanlage A befindet sich die Schulverwaltung. Um einen barrierefreien Unterricht an dem Standort zu gewährleisten, befinden sich hier zusätzlich ein weiterer Klassenraum sowie ein behindertengerechtes WC.

Im 1. Obergeschoss der Anlage A befinden sich zwei Fachklassen für Naturwissenschaften, Lagerraum, Klassenräume und Sanitäranlagen. Im 2. Obergeschoss sind weitere acht Klassenräume, ein Lager- und Putzmittelraum und Sanitäranlagen untergebracht.

Im Erdgeschoss der Interimsanlage B befinden sich ein Mehrzweckraum, Lagerräume, Fachklassenräume sowie sanitäre Anlagen und die Cafeteria. Im 1. und 2. Obergeschoss sind jeweils weitere acht Klassenräume, Nebenräume und Sanitäranlagen untergebracht.

Die Obergeschosse beider Gebäude werden über je zwei außenliegende Treppenhäuser und ein innen liegendes Treppenhaus erschlossen.

Die Nutzung der Werkräume, Mediathek und der Lehrküche entfallen während der Bauzeit und der Sportunterricht findet nach wie vor in der vorhandenen Sporthalle statt.

 

3.5.3   Neubau

Statisches Konzept Neubau

Die Neubaukonstruktion entspricht einem Stahlbetonskelettbau mit zusätzlichen Stahlbetonwänden. Bei Dach und Decke handelt es sich ebenfalls um Stahlbetonkonstruktionen. In einem sehr weitgespannten Bereich kommen Hohlkörpermodule zur Herstellung der Stahlbetondecke zum Einsatz. Somit kann Betonmasse bei gleichbleibendem Querschnitt minimiert werden.

Das Bauwerk kann auf einer Stahlbetonbodenplatte gegründet werden. Es wird empfohlen einen zusätzlichen Bodenaustausch unterhalb des Neubaus zur Bodenverbesserung auszuführen. Das nicht unterkellerte Bauwerk wird in einer geböschten Baugrube hergestellt. Zutretendes Schichten- und Tagwasser wird über offene Wasserhaltungsmaßnahmen gefasst und abgeleitet.

 

Baukörper

Der Neubau soll sowohl den Bedarf an Klassenräumen für die Schaffung einer gymnasialen Oberstufe als auch den Mehrbedarf der Primarstufe decken. Alle Fachklassen und Räume mit Sondernutzung verbleiben im Altbau. Der Baukörper mit den Abmessungen von ca. 51,5 x 30,5 Metern befindet sich auf dem Schulgelände zwischen bestehendem Schulgebäude und Sportplatz. Der Neubau ist als 2-geschossiges Schulgebäude mit verglastem, begrüntem Atrium und zurückversetztem Eingang geplant. Das Gebäude wird massiv in Stahlbeton ausgeführt, auf eine Unterkellerung wird verzichtet.

Die Außenwirkung des Neubaus orientiert sich an den umgebenden Bestands-Schulbauten. Die geschlossenen Fassadenteile im Obergeschoss werden gedämmt und verklinkert, die im Erdgeschoss gedämmt und mit Fassadenplatten verkleidet. Ein außenliegender Sonnenschutz bewahrt die Unterrichtsräume vor direkter Sonneneinstrahlung, die Flure am Atrium sind mit Sonnenschutzverglasung ausgestattet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach mit Regenwasserrückhaltung ausgebildet.

Die neun geforderten Unterrichtsräume sowie weitere Gruppenräume für die Sekundarstufe II sind im 1. Obergeschoss angeordnet. Die sechs zusätzlichen Räume der Sekundarstufe I befinden sich im Erdgeschoss. Die West-Ecke des Neubaus beherbergt geschossübergreifend die sanitären Anlagen und den Aufzug. Neun Gruppen- und Differenzierungsräume sind im Gebäude jeweils zwischen den Unterrichtsräumen verteilt.

Zwei diagonal angeordnete Treppenhäuser verbinden die Geschosse. Der Mehrzweckraum lässt sich dank einer Faltwand zur großzügigen Pausenhalle hin öffnen und erweitert diese. Im Süd-Westen des Erdgeschosses sind Lehrerarbeitsplätze, ein Inklusionsraum und ein weiterer Gruppenraum untergebracht. Ein großer Gruppen- und Differenzierungsraum im 1. OG ist der einzige zum Innenhof gelegene Raum. Um das Atrium herum angelegte Verkehrs- und Aufenthaltsflächen bieten Sichtbeziehungen zum Innenhof sowie in den Außenbereich des Gebäudes.

Die Innenwände der Flure werden gemäß statischen Vorgaben massiv ausgeführt, die Klassenraum-Trennwände als Trockenbaukonstruktionen. Diese Bauweise lässt zukünftig bauliche Innenraumveränderungen zu.

Die Eingangsbereiche der Klassenräume werden als eingerückte Nischen ausgebildet. Das verleiht ihnen eine besondere Funktion und die Türen schlagen nicht in den Fluchtweg auf. Die Rücksprünge werden ebenfalls als Trockenbaukonstruktion ausgebildet und können bei Bedarf zurückgebaut werden.

Um die Sprachverständigkeit zu verbessern, werden die Decken akustisch ertüchtigt.

 

Fassade

Um eine natürliche Fensterbelüftung der Unterrichtsräume zu ermöglichen sind die Holz-Alu-Fenster der Außenfassaden sowie die Alu-Pfosten-Riegel-Fassade zum Innenhof im Wechsel als Festverglasung und Öffnungsflügel geplant.

 

3.6      Technische Gebäudeausrüstung Bestand und Neubau
3.6.1   Gebäudeleittechnik

Die gebäudetechnischen Anlagen werden derzeit mit analoger Steuer- und Regeltechnik betrieben, die überwiegend aus dem Errichtungszeitraum stammen.

Im Zuge der Erneuerung des Bestandes als auch für den Neubau der haustechnischen Komponenten werden Steuer- und Regelkomponenten eingesetzt, die dem Stand der Technik entsprechen. Hierbei wird auf digitale MSR Technik (DDC) gesetzt, welche ermöglicht, per Fernzugriff Anlagenparameter einzusehen und zu verändern bzw. im Sinne des Monitoring zu verfolgen.

 

 

 

3.6.2   Heizung

Das Bestandsgebäude wurde seit dessen Errichtung mit Gas geheizt. Zwischenzeitlich wurde die Wärmeversorgung auf Nutzung von Fernwärme umgestellt. Die Übergabepunkte befinden sich in der Dachzentrale. Die Fernwärme der EVO verfügt über einen günstigen Primärenergiefaktor (0,47), womit sich die Vorgaben des EE- WärmeG ohne weitere Maßnahmen erfüllen lassen. Die Räume werden mit Plattenheizkörpern beheizt. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird das komplette Wärmeverteilernetz erneuert. Ebenfalls werden die defekten Heizkörper erneuert.

Der Neubau wird über den bestehenden Fernwärmeanschluss im Altbau mitversorgt. Dafür wird eine Rohrleitung im Erdreich vom Altbau bis zum Neubau verlegt. Für die Beheizung der Räume sind Platten- oder Gliederheizkörper geplant. Diese Heizkörper sind robust und einfach zu reinigen.

Die Interimsunterbringung in Containern müssen die Forderungen der EnEV für die Heizung auf Grund der kurzen Standzeit (unter 2 Jahre) nicht erfüllen. Die Beheizung erfolgt mit einfachen Elektroheizkörpern. Somit kann auf ein komplexes Rohrnetz für die Beheizung der Container verzichtet werden.

 

3.6.3   Sanitär

Das Bestandsschulgebäude wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz eingespeist. Die Übergabe hierzu befindet sich im Untergeschoss. Das Trinkwasserverteilernetz (Kaltwasser) besteht überwiegend aus verzinktem Stahlrohr, welches aus dem Errichtungszeitraum stammt. Aus hygienischen Gründen muss die gesamte Trinkwasseranlage erneuert werden. In der neuen Anlage werden zur Vermeidung von Stagnation an den Verbraucherpunkten Ringleitungen vorbeigeführt.

Im Kaltwassernetz erhalten die letzten Verbraucher automatische Spüleinrichtungen. Generell erhalten die Sanitärobjekte nur Kaltwasseranschlüsse. Einen Warmwasseranschluss erhalten die Behinderten-WCs, Lehrküche, Teeküche und Inklusion. Die Warmwasserversorgung findet dezentral mittels Durchlauferhitzern statt.

Als Rohrleitungsmaterial für die Trinkwasserverteilung werden Edelstahlrohre vorgesehen. Die Wärme- und Kältedämmung der Rohrleitungen erfolgt nach Vorschrift der DIN und der Energieeinsparverordnung EnEV. Objekte und Armaturen werden in einem einfachen und robusten Standard ausgeführt. Hierbei wird sich an den Offenbacher Schulbauvorhaben der jüngsten Vergangenheit orientiert.

Die Leitungsführung der Abwasserleitungen erfolgt mittels Graugussrohren (SML-Rohr) bis zu den bauseitigen Bestandsleitungen (Grundleitungsstutzen) im Erdgeschoss. Die Trassen der Entwässerungsanlagen folgen weitestgehend dem Altbestand. Die maroden Regenwasserleitungen werden durch neue Graugussrohre ersetzt. Die Regenwasserleitungen werden im 1. Obergeschoss und Erdgeschoss verzogen, damit das derzeitige Mischwassersystem, wenn vom ESO gefordert, zu einem späteren Zeitpunkt in ein Trennsystem geändert werden kann.

Der Neubau wird über den Altbau versorgt. Dafür wird eine Versorgungsleitung aus dem Altbau im Erdreich bis zum Neubau verlegt. Die Rohre und Sanitärobjekte werden analog zum Altbau ausgewählt und verlegt. Das Gebäude wird über die Süd-West Seite (Abwasser und Regenwasser) und die Nord-Ost Seite (Regenwasser) entwässert.

Für den Interimsbau wird eine Trinkwasserleitung aus dem Altbau bis zum Aufstellort der Container gezogen. Die Trinkwasserleitung wird, wie beim Neubau, im Erdreich verlegt.

 

3.6.4  Elektro

Elektroinstallation

Die Elektroinstallation (Beleuchtungsanlagen, Kabeltrassen, Kabel- und Leitungsnetz) und Elektroverteilungen im Bestandsgebäude werden modernisiert und erneuert. Die im Verlauf der Kabeltrassen liegenden Durchbrüche und Brandabschottungen müssen gemäß den Anforderungen erstellt werden. Die Versorgung des Gebäudes erfolgt aus einem angrenzenden Technikgebäude mit Trafostation und bleibt wie im Bestand erhalten.

Die Elektroinstallation im Neubau wird entsprechend den aktuellen Vorschriften und den Leitsätzen der DIN VDE 0100 verlegt.

Die Sicherheitsbeleuchtung zur Ausleuchtung der Rettungswege und für die Rettungszeichenpiktogramme wird nach den Richtlinien am Gebäude ein Sicherheitslichtgerät neu installiert. In dem Bestandsgebäude wird eine Batterie-Sicherheitslichtzentrale installiert. Der Neubau wird aus dem Sicherheitslichtgerät des Bestandsbaus versorgt. Die Leuchten werden in LED-Technik ausgeführt.

Die Brandmeldeanlage wird erneuert und ist einem separaten Raum vorgesehen. Der Neubau wird von der Brandmeldeanlage des Bestandbaus versorgt. Die Alarmierung erfolgt über Hupen, die Auslösung über Druckknopfmelder.

Die ELA-Anlage (Lautsprecheranlage) wird inkl. der Zentrale erneuert. Der Neubau wird an die ELA-Anlage des Bestandbaus angeschlossen. Diese wird für Durchsagen und Pausensignalisierung genutzt.

Die Einbruchmeldeanlage mit der Raumüberwachung wird nach den Richtlinien erneuert. Eine Einbruchmeldeanlage für den Neubau ist nicht vorgesehen.

Die Aufzugsanlage im Bestandsgebäude ist funktionsfähig und wird weiter verwendet. Im Neubau wird ein neuer Aufzug mit zwei Haltestellen vorgesehen.

Für die Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen wird ein neues Datennetz jeweils für die Verwaltung und die Schulnutzung mit dazu gehörenden Verteilern neu montiert.

Die Sonnenschutzsteuerung des Bestands ist defekt und wird durch eine busgesteuerte Anlage nachgerüstet. Für den Neubau ist eine raumweise Sonnenschutzsteuerung geplant.

 

3.6.5  Raumlufttechnische Anlagen

Ursprünglich wurde das gesamte Bestandsgebäude mechanisch be- und entlüftet, besonders die innenliegenden Räume. Die ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlagen stand eine Kaltwassererzeugung zur Kühlung der Zuluft zur Verfügung. Die Kälteversorgung ist seit längerem außer Betrieb und nicht reaktivierbar.

In der Planung zum Erweiterten Grundsatzbeschluss war noch eine vollflächige Erneuerung der Lüftungsanlage vorgesehen. Im Zuge der Erstellung der Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss wurde geprüft, ob die Erneuerung der vollflächigen Lüftungsanlage wirtschaftlicher ist, als die erforderlichen Maßnahmen an der Gebäudehülle zur Energieeinsparung und zur Bereitstellung einer natürlichen Frischluftzufuhr. Die Sanierung und Ertüchtigung der Fassade mit dem Ziel, die an Fenstern liegenden Räume ausschließlich natürlich zu belüften, erwies sich als nachhaltig wirtschaftlicher. Die vorgesehene mechanische Nachtauskühlung soll die Temperaturen der Räume an sehr heißen Tagen reduzieren.

Im Neubau erhalten die Pausenhalle/ Mehrzweckraum und die WC-Räume eine Versorgung über die Raumlufttechnische Anlage.

 

3.7       Außenanlagen

Durch die Interimsnutzung und Baustelleneinrichtung beeinträchtigten Außenanlagen werden entsprechend dem Bestand wiederhergestellt. Für gerodete Bäume werden Ausgleichsmaßnahmen auf dem Schulgrundstück vorgesehen. Die Fläche um den Neubau wird befestigt und der Innenhof vom Neubau wird begrünt. Der bereits zerstörte elastische Sportboden wird vor Aufstellung der Interimsanlagen abgetragen und entsorgt. Der darunterliegende vorhandene Asphaltboden wird aufbereitet und dient als provisorische Pausenhoffläche. Gemäß Statik sind für die Gründungen der Interimsanlagen Beton-Streifenfundamente geplant. Nach dem Rückbau der Interimsanlagen und der Betonfundamente wird ein neuer elastischer Sportboden hergestellt.

Während der Bauzeit werden Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und schützenswerten Gehölzbeständen durchgeführt. Bestände werden mit einem Bauzaun umstellt oder erhalten je nach Erfordernis einen Stammschutz aus Holzbohlen. Die Wurzelbereiche werden gemieden oder, wenn unausweichlich, durch einen Überfahrschutz abgesichert. Die Baustelle wird gegenüber angrenzenden Grünflächen eingezäunt.

Notwendige Baumfällungen als auch Eingriffe in schützenswerte Grünbestände am Standort sind für die Umsetzung der Maßnahme unausweichlich. Diese sollen vornehmlich auf dem Schulgrundstück ausgleichend neu gepflanzt werden. Während des Bauablaufes ist darauf zu achtet, dass Baumfällungen in jeder Hinsicht zu vermeiden sind. Eine dem Stand der Planung entsprechende überschlägige Ermittlung der zu fällenden Bäume:

 

Anzahl Bäume

 

Bestand

 

130

zu fällen ca.:

Grundfläche Neubau

-20

 

Grundfläche Interimsunterbringung (Containeranlage)

-0

 

Baustelleneinrichtungsflächen für Sanierung und Neubau

-3

 

Baustellenzugangsflächen

-2

gesamt ca.:

verbleibend aus dem Bestand

105

Delta, ca.:

Durch Pflanzungen auszugleichen

25

 

3.8       Klimaschutz und Energieeffizienz

Fassade

Die zu sanierenden Bauteile der Gebäudehülle am Bestandsbau der Schule sind so auszuführen, dass sie nach EnEV 2016, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) die Anforderungen erfüllen.

Die Fassade des Schulneubaus ist so auszuführen, dass das Gebäude die Anforderungen aus EnEV 2016, § 4 (Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude) erfüllt.

 

 

Energetische Variantenbetrachtungen BESTANDSGEBÄUDE:

 

Variante 1

Planung

Variante 2

Passiv-
haushülle

Variante 3
Planungsvariante 1
mit Lüftungsanlage

Abschätzung Jahres-Primärenergiebedarf

zulässiger Höchstwert

190 kWh/m²a

168 kWh/m²a

137 kWh/m²a

berechneter Wert

81 kWh/ m²a

72 kWh/m²a

58 kWh/m²a

Anforderung an
den U-Wert
gemäß EnEV
Anlage 3 Tabelle 1

Außenwände

zulässiger Höchstwert

0,24 W/m²K

0,12 W/m²K

0,24 W/m²K

berechneter Wert

0,24 W/m²K

0,24 W/m²K

0,24 W/m²K

Fenster

zulässiger Höchstwert

1,30 W/m²K

1,30 W/m²K

1,30 W/m²K

berechneter Wert

1,30 W/m²K

0,80 W/m²K

1,30 W/m²K

Türen

zulässiger Höchstwert

1,30 W/m²K

1,30 W/m²K

1,30 W/m²K

berechneter Wert

1,30 W/m²K

0,80 W/m²K

1,30 W/m²K

Haustechnik

Heizung: Fern-
wärme
fP, FW=0,47

Heizung: Fern-
wärme
fP, FW=0,47

Heizung: Fern-
wärme
fP, FW=0,47

Heizkörper

Heizkörper

Heizkörper

Berücksichtigte Wärmebrücken

0,05 W/m²K

0,05 W/m²K

0,05 W/m²K

 

Aus den vorbeschriebenen Möglichkeiten zusätzlicher energetischer Verbesserungen ergeben sich gegenüber der Basisvariante 1 folgende brutto Mehrkosten:

Var. 2        639.920,- € (verbesserte Dämmung)

Var. 3        960.925,- € (flächendeckende Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung)

 

Energetische Variantenbetrachtungen NEUBAU:

 

Variante 1

Planungsvariante

Varianten 2

Passivhaushülle

Variante 3
Planungsvariante +
Lüftungsanlage

Jahres-Primärenergiebedarf

zulässiger Höchst-wert

124,0  kWh/m²a

123,6 kWh/m²a

109,3 kWh/m²a

berechneter Wert

102,1 kWh/m²a

91,8 kWh/m²a

106,3 kWh/m²a

Anforderung an den
mittleren U-Wert
gemäß EnEV Anlage
2 Tabelle 2 (Gebäu-

dehülle) x 0,85

Opake Außenbau-
teile

zulässiger Höchstwert

0,28 W/m²K

0,28 W/m²K

0,28 W/m²K

berechneter Wert

0,16 W/m²K

0,10 W/m²K

0,16 W/m²K

Transparente
Außenbauteile

zulässiger Höchst-1,50 wert

W/m²K

1,50 W/m²K

1,50 W/m²K

berechneter Wert

1,10 W/m²K

0,80 W/m²K

1,10 W/m²K

Haustechnik

Heizung: Fern-wärme fP,FW=0,47

Heizung: Fern-wärme fP,FW=0,47

Heizung: Fernwärme fP,FW=0,47

Heizkörper

Heizkörper

Heizkörper

Berücksichtigte Wärmebrücken

0,10 W/m²K

0,05 W/m²K

0,10 W/m²K

 

 

Aus den vorbeschriebenen Möglichkeiten zusätzlicher energetischer Verbesserungen ergeben sich gegenüber der Basisvariante 1 folgende brutto Mehrkosten:

Var. 2        429.860,00 € (verbesserte Dämmung)

Var. 3        312.495,00 € (flächendeckende Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung)

 

Gesamtmehrkosten brutto Bestandsbau und Neubau:

Var. 2     1.069.780,00 € (verbesserte Dämmung)

Var. 3     1.273.420,00 € (flächendeckende Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung)

 

Die Kosten der Variante 1 entsprechen den von Loewer + Partner Architekten ermittelten Gesamtkosten. Die Mehrkosten für Variante 2 und 3 wurden von der INA - Planungsgesellschaft auf Basis von Erfahrungswerten geschätzt.

Zusätzlich zu den vorgenannten reinen Baukosten muss mit Planungs- und Nebenkosten bis zu ca. 380.000,00 € gerechnet werden.

 

Fassadenbegrünung

Eine Fassadenbegrünung kommt nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile letztlich aus Kostengründen hinsichtlich der Fassadenherstellung, des Fassadenschutzes und der Folgekosten nicht zur Ausführung.

Es besteht die Möglichkeit  im Rahmen eines weiteren Projektes nach Demontage des Interimsgebäudes und Herrichtung der Sportanlage, den Fangzaun im Sinne eines Green Dome mit Selbstklimmern zu bepflanzen oder Rankpflanzen-Spaliere zu installieren.

 

Dachbegrünung

1. Allgemeine Vorteile: Die Dachfläche schützt die Dachhaut vor mechanischer und thermischer Beanspruchung. Durch die wärmedämmende Wirkung der Dachbegrünung lässt sich der Heizbedarf im Winter senken. Zudem tritt im Sommer oftmals eine Verbesserung des Raumklimas der direkt anschließenden Räume auf. Regenwasser wird erst verzögert abgegeben und verdunstet zum Teil. Entwässerungskanäle und Kläranlagen werden entlastet. Begrünte Dächer können Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern und binden und tragen somit zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Als Ausgleichmaßnahme zur Versiegelung durch den Neubau wird durch eine Dachbegrünung der Aufheizung der Stadt entgegengewirkt. Es wird neuer Lebensraum für einige Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

 

2. Das Dach des Neubaus wird begrünt (Sedumsaat) und gleichzeitig für die Aufstellung von Photovoltaikelementen vorgesehen. Da das Flachdach des Bestandsgebäudes bereits 2011 saniert wurde, ist eine Dachsanierung nicht Bestandteil dieser Sanierungsmaßnahme. Das Dach müsste noch einmal mit einem für eine Dachbegrünung kompatiblem Material komplett neu gedeckt werden und ist aus Kostengründung nicht darstellbar. Eine Begrünung für das Bestandsdach ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Photovoltaikanlagen

Gemäß den Vorgaben der Stadt Offenbach bei Gebäudeneuerrichtungen sind niedrige einsehbare Dachflächen zu begrünen und nicht mit Photovoltaik o. ä. zu belegen.

Die für eine Photovoltaikanlage verwertbare Dachfläche des zweigeschossigen Teiles des Schulneubaus beträgt ca. 1.000 m². Photovoltaikanlagen werden grundsätzlich durch externe Firmen errichtet und betrieben. Für den derzeit bestehenden Vertrag mit der Firma Solarart sind Dächer rentabel, die mindestens eine Größe von 500 m² aufweisen, also auch auf dem Neubau möglich. Die Dachfläche des Schulneubaus ist auf Grund seiner niedrigen zweigeschossigen Bauweise einsehbar, wird statisch aber für eine Nachrüstung mit Photovoltaik ausgelegt. Das Dach des Bestandgebäudes ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

Eine Regenwassernutzung ist aus Kostengründen nicht mehr in diesem Projekt darstellbar. Die Dachentwässerung des Bestandsgebäudes ist innenliegend und wird getrennt zum Abwasser an den bestehenden Hauptsammler auf dem Schulgelände geführt. Der Neubau erhält ein grünes Retentionsdach und sorgt so für eine gewisse Speicherung bzw. Verzögerung des Abflusses. Zudem wird dort ein hoher Verdunstungsgrad durch die Bepflanzung erreicht. Die restliche Wassermenge wird durch das Pflanzensubstrat braun eingefärbt. Die Nutzung dieses Brauchwassers ohne weitere, aufwändige Filter-Maßnahmen führt zur Verfärbung der Sanitärobjekte und wird nicht empfohlen. Auch im Neubau werden Regen- und Schmutzwasser getrennt geführt. Eine Regenwassernutzung als Brauchwasser ist beim Erweiterungsneubau nicht vorgesehen.

Es besteht die Möglichkeit im Rahmen eines weiteren Projektes eine offene, bepflanzte oder begehbare Regenrückhaltefläche für Starkregenereignisse zu errichten.

 

3.9     Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Altlasten und Bodenschutz: Im Zuge der Planung wurden mögliche Schadstoffe erkundet. Die Befunde werden durch Sachverständige, GBM sowie – sofern notwendig – durch die AG Gefahrstoffe bewertet und der Umgang damit in der Weise abgestimmt, dass ein durch Schadstoffe unbeeinträchtigter Schulbetrieb zweifelsfrei gewährleistet ist. Von der geplanten Sanierung und Neubau sowie der Interimslösung gehen keine Gefährdungen für den Boden aus. Im Zuge der Gestaltung von Freiflächen (insbesondere Kinderspielflächen) ist darauf zu achten, dass Boden und Bodenmaterial die entsprechenden Prüfwerte der Bundesbodenschutz-Verordnung einhalten. Lieferanten müssen dazu entsprechende Deklarationsanalysen mit Herkunftsbezeichnung vorlegen.

 

Immissionsschutz: Der Schallschutz gegen Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Fluglärmgesetz, und gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Die genaue Ermittlung aller erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird nach DIN 4109 durchgeführt.

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt.

Bei allen Baumaßnahmen wird die Verwendung von gefahrstoffbelasteten Materialen und Bauteilen vermieden.

 

Naturschutz: Bei der Planung der Freianlagen wurde darauf geachtet, die Größe der versiegelten Fläche auf das Nötigste zu beschränken. Der Schulhof selbst wird überwiegend mit heimischen Baum- und Straucharten ein- bzw. durchgrünt.

Für die Errichtung des Neubaus sind Baumfällungen notwendig. Die abschließende Anzahl zu fällender Bäume für die Baufläche und die Baustelleneinrichtungsfläche kann erst kurz vor Ausführung bestimmt werden.

Schützenswerte Gehölzbestände werden mit einem Bauzaun umstellt bzw. erhalten je nach Erfordernis einen Stammschutz aus Holzbohlen. Die Wurzelbereiche werden gemieden oder, wenn unausweichlich, durch einen Überfahrschutz abgesichert. Die Baustelle wird gegenüber dem angrenzenden Biotop eingezäunt. Soweit möglich werden Baumfällungen vermieden. Gefällte Bäume werden auf demselben Schulgrundstück neu angepflanzt. Es bietet auch genug Ausgleichfläche um Ausgleichsmaßnahmen für die Fällungen an der Mathildenschule zu realisieren.

Artenschutz: In der Zeitplanung für den Bauablauf wird gemäß BNatschG die artenschutzrechtlichen Schutzzeiten berücksichtigt und auch rechtzeitige Begehungen für das Auffinden von Sommer- und Winterquartieren vorgesehen. Gegebenenfalls können Nisthilfen für an Gebäuden brütende Vögel sowie Fledermausverstecke angebracht werden, um insbesondere auch den Schülerinnen und Schülern in ihrem täglichen Erleben deutlich zu machen, dass auch in der Stadt wichtige Lebensräume für bedrohte Arten wie Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse geschaffen werden können. Der Kostenfaktor ist im Rahmen des Gesamtbudgets vernachlässigbar.

Da erst im September 2018 entschieden wurde auch die Fassade am Bestand zu sanieren, wird erst jetzt ein Artenschutzgutachten beauftragt und erstellt. Die Sanierung wird nicht vor 2020 beginnen, so dass ein ausreichendes Zeitfenster zur Erkundung besteht. Die Ergebnisse des Gutachtens werden dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz vorgestellt und einvernehmliche Maßnahmen festgelegt.

 

4.    Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Hochbaumanagement, Stadtschulamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz) und Stadtplanung. Das Stadtschulamt und die Schulleitung der Edith-Stein-Schule wurden in die laufenden Planungsprozesse einbezogen und mit diesen die Planungen einvernehmlich abgestimmt.

 

5.    Einweisung der Nutzer

Die Nutzer werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäude sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

6.    Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Bei plankonformer Umsetzung bestehen unsererseits gegen das Vorhaben unter Beachtung nachfolgender Hinweise keine Bedenken.

 

Hinweise Grünschutz:

1.    Der Erhaltung von Bäumen, insbesondere älteren gesunden Bäumen kommt gerade auf Schulhöfen in der Stadt eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des Vorhabens sollten möglichst viele der Bestandsbäume erhalten werden. Maßnahmen zum Schutz erhaltenswerter Gehölze werden gemäß Punkt 6.3.3 des Erläuterungsberichts berücksichtigt.

2.    Bezüglich Rückschnitten und/ oder Rodungen von Bäumen u. a. Gehölzen, welche die Schutzmaße der „Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach" erreichen, ist gemäß der „Schnittstellenvereinbarung zur Durchführung von Baumfällungen auf städtischen Flächen" (Abschn. 4.2) eine Zustimmung des Umweltamts erforderlich.

3.    Bevor die Neuanpflanzung junger Bäume als Ersatz für die gefällten Bäume erfolgt,. muss Boden, der infolge der Bautätigkeiten verdichtet wurde, tiefgründig gelockert werden, sofern dort Neuanpflanzungen erfolgen sollen. Hierbei ist die DIN 18915 als maßgeblich zu beachten.

4.    Wir regen an, zu prüfen, ob ein Teil der Ersatzpflanzungen aus den Rodungen für das Projekt Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule, die aus Platzgründen nicht auf dem Gelände der Mathildenschule realisiert werden konnten, auf dem Gelände der Edith-Stein-Schule gepflanzt werden können sobald die baulichen Maßnahmen beendet sein werden.

 

Hinweise Artenschutz:

1.    Das zu erstellende Artenschutzgutachten ist dem Umweltamt zeitnah vor Beginn der Maßnahmen vorzulegen. Das Gutachten soll Aufschluss darüber geben, ob artenschutzrechtliche Belange durch die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung betroffen sind und Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Insbesondere sind neben der zu sanierenden Fassade Bäume, deren Fällung nicht vermieden werden kann, in die Untersuchung einzubeziehen, v. a. wegen möglicher Baumhöhlen/Spalten.

2.    Da sich die Bauperiode über einen Zeitraum von über einem Jahr erstreckt sind, insofern das Gutachten entsprechendes Potenzial oder Vorkommen besonders geschützter Arten nach dem BNatSchG erkennen lässt, vertiefende / aktualisierende Untersuchungen durchzuführen (ähnlich wie im Fall der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule). Das Vorgehen ist mit dem Umweltamt abzustimmen.

3.    Bei der zeitlichen Planung ist, wie bereits unter Punkt 6.4 des Erläuterungsberichts berücksichtigt, neben der nach § 39 Abs. 5 BNatSchG geltenden Vogelbrutzeit, zu bedenken, dass sich weitere zeitliche Einschränkungen für das Vorhaben ergeben können, wenn bei der Untersuchung Hinweise auf das Vorkommen besonders geschützter Arten gefunden werden. Falls außerhalb der Vogelbrutzeit noch Vögel in den Gehölzbeständen brüten/ Junge aufziehen, darf der betreffenden Baum/ Gehölzbestand erst gefällt/ gerodet werden, wenn die Jungenaufzucht beendet ist und die Jungvögel dauerhaft das Nest verlassen haben.

4.    Auch unabhängig von möglichen Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote ist die Schaffung künstlicher Nisthilfen und Quartiere dringend erforderlich, um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Gebäudebrütende Vögel und andere fassadenbewohnende Tiergruppen sind zunehmend auf solche Hilfen angewiesen, da ihre Ruhe- und Brutstätten durch Beseitigung oder durch Fassadensanierungen bereits in hohem Maße verloren gingen und dieser Verlust weiterhin rasant fortschreitet. Damit einher geht eine immer weiter abnehmende Artenvielfalt. Die Stadt Offenbach sollte mit gutem Beispiel vorangehen und geeignete Elemente (z. B. Spaltenquartiere für Fledermäuse, Niststeine / -höhlen für z. B. Mauersegler, Stare, Sperlinge) in oder an ihre Gebäude integrieren. Künstliche Nisthilfen sind in verschiedenen Varianten möglich, die die Fassade nicht störend beeinträchtigen, z. B. als optisch unauffällige Einbausteine in der Fassade des geplanten Neubaus oder als an der Fassade angebrachte, farblich angepasste Nistkästen/Quartiere. Wie bereits im Erläuterungsbericht Punkt 6.4 aufgeführt, ist es im Sinne der Umweltbildung wichtig, gerade jungen Menschen die Bedeutung des Artenschutzes zu erklären, damit sie ein Verständnis dafür entwickeln können. Die Anbringung künstlicher Nisthilfen und Quartiere an der Schule fördert die direkte und dauerhafte Erlebbarkeit. Zur Auswahl geeigneter Elemente und Standorte sollte die einbezogene Fachperson für Artenschutz Aussagen treffen können. Wir bieten zur Umsetzung aktive Unterstützung an.

 

Altlasten / Bodenschutzunserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Gewässerschutz

Grundwasserhaltungsmaßnahmen sind beim RP Darmstadt anzuzeigen bzw. zu genehmigen.

 

Klimaschutz und Energie

Hinweise Energiestandard

Bei den energetischen Variantenbetrachtungen empfehlen wir für den Neubau und die Bestandssanierung jeweils die Variante 2 Passivhaushülle. Damit erhalten die Schulgebäude langfristig bis 2050 und darüber hinaus einen zukunftsfähigen Energiestandard.

 

Hinweise Auswirkungen des Klimawandels

Vor allem auf die Zunahme von Hitzetagen und veränderten Niederschlagsverhältnissen in den kommenden Jahren werden Auswirkungen auf die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Menschen in der Stadt haben.

Um die zu erwartenden Umweltschäden zu minimieren sind Maßnahmen an Bestandsgebäuden, bei Neubau und Sanierungsvorhaben zu realisieren:

·            Hitze- und Sonnenschutz am Gebäude

·            Dach- und Fassadenbegrünung zur Kühlwirkung und als Versickerungsfläche

·            Verschattung des Gebäudes durch Großbäume

·            Minimierung bzw. Rückbau von Versiegelung zur Gewinnung von Versickerungsfläche

Hinweise Mobilität

Zur Förderung des Radverkehrs ist zu empfehlen, die Fahrradstellplätze auf der Außenanlage mit Bügeln und einem

Witterungsschutz auszustatten.

 

Immissionsschutz

Hinweis:

Bei plankonformer Umsetzung - siehe dazu den Punkt 6.2 des Erläuterungsberichts der Fachplaner Architekten Loewer + Partner vom 03.12.2018) - bestehen keine Bedenken.

 

7.    Kosten

Der erweiterte Grundsatzbeschluss Nr. 2018-72 vom 28.02.2018, (2016-21/DS I (A) 0374) endete mit Kosten in Höhe von 23.000.000,00 €.

 

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrades und weiteren Abstimmungen zwischen den Nutzern und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor. Diese mündet in der nun vorliegenden Kostenberechnung auf Basis genauerer Massenermittlungen und schließt mit Projektgesamtkosten in Höhe von 30.610.000,00 € brutto ab. Kostenerhöhungen sind mit Ausnahme der Kostengruppe 600 (Ausstattung) in allen Kostengruppen zu finden. Daraus erhöhen sich folglich auch die Baunebenkosten.

 

Im Bauwesen wird zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung üblicherweise eine Genauigkeit von ± 30 % erwartet. Im Rahmen der Konkretisierung des Projektes Edith-Stein-Schule liegen die Kostenveränderungen bei 33 %. Ein wesentlicher Steigerungsfaktor der Kosten ist die aktuelle sehr gute Marktlage im Bauwesen.

 

Die Kostenberechnung liegt den Planungs- und Kostendaten bei und wurde nach Erstellung der detaillierten Entwurfsplanung, Leistungsverzeichnissen mit Kurztext sowie Massenermittlungen erarbeitet. Diese ist aufgeteilt in die Bereiche Sanierung des Bestandes, Neubau und Interimslösung. Die Basis zur Kostenberechnung wurde nach Kennwerten erstellt und bezieht sich unter anderem auch auf aktuelle Kostenkennwerte der Architekten Loewer & Partner - eigenen, gerade fertiggestellten und abgerechneten vergleichbaren Projekten, sowie Abgleich / Kontrolle mit dem Baukostenindex BKI (Baukosten Gebäude).

 

Unvorhersehbares

Nicht Kalkulierbares und nicht Beeinflussbares sind als pauschaler Prozentsatz eingestellt. Dies sind ca. 20 % bei der Sanierung des Bestandsgebäudes und jeweils ca. 10 % beim Erweiterungsneubau und der Sanierung der Hüllfläche. Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenberechnung können auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage zusätzliche Kosten im Zuge der Bauausführung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

8.    Zeitliche Randbedingungen

Herbeiführung des Projektbeschlusses

Magistrat:                                                                        13.02.2019

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen                    21.02.2019

Stadtverordnetenversammlung:                                 28.02.2019

 

Weitere Terminplanung

Abgabe Bauantrag:                                                       März 2019
Ausführungsplanung, Ausschreibung Vergabe:       Februar 2019 bis August 2020

Baugenehmigung erwartet:                                          August 2019
Baubeginn voraussichtlich:                                          November 2019

Fertigstellung Interimslösung:                                     Dezember 2019

Fertigstellung Neubau:                                                 Ende 2020

Fertigstellung Bestandssanierung:                             Ende 2022

 

Bauablaufplanung

Erste Maßnahmen sind die Freimachung des Baufeldes für die Interimslösung.

Bei dem geplanten Baubeginn im November 2019 ist mit einer betriebsbereiten Fertigstellung des Neubaus Ende 2022 zu rechnen. Die Sanierung des Bestandsgebäudes erfolgt nach Auszug der Schülerinnen und Schüler in das Interimsgebäude, parallel zum Bauprozess des Neubaus.

 

Terminplanung:

a) Interimslösung                                                           11.2019 bis 12.2019

b) Sanierung Bestandsgebäude                                 01.2020 bis 12.2022

c) Neubau                                                                       01.2020 bis 12.2022

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (ehemals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 3.570.454,07 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenberechnungen, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnungen zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan