Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0580Ausgegeben am 14.03.2019

Eing. Dat. 13.03.2019

 

 

 

 

 

Neubau Kita Brandenburger Straße (11) - KIPL

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-093 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.03.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Abbruch des Altbaus und dem Neubau der Kita (11), Brandenburger Straße 3, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungs-gesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601801, „Kita Brandenburger Straße, Sanierung - KIPL“ folgendermaßen bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017:                              100.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                           1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                           3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           2.200.000,00 €

Gesamt                                                    6.300.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Reduzierung der Gesamtkosten von 7.150.000 € auf 6.300.000 € sowie die Reduzierung der Haushaltsmittel 2020 von 3.050.000 € auf 2.200.000 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP I) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Land (KIP I)                   5.670.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                 630.000,00 €

Gesamt                                               6.300.000,00 €

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 264.561,96 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungs-kosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 182.913,96 €/p.a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

7.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Ersatzneubau anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Das bestehende Gebäude der Kita 11 in der Brandenburger Straße 3 aus den 1970er Jahren entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards und insbesondere nicht den räumlichen Anforderungen an eine Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. Gleichzeitig muss der gestiegene Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Einzugsgebiet der Kita gedeckt werden.

 

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) wurde der Magistrat u. a. beauftragt, die für die Sanierung bzw. den Neubau der Kita 11, Standort Brandenburger Straße 3, erforderlichen Planungs- und Kostendaten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die damaligen Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung und die vom EKO ermittelten hohen Bedarfszahlen für Betreuungsplätze von Kleinkindern im Einzugsgebiet des Standorts Kita 11 ergaben einen Erweiterungsbedarf, der inzwischen mit dem Neubau der Kita 29 in den Lachwiesen realisiert wurde.

 

Aufgrund der aktuellen Bedarfsermittlung und -planung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Offenbach am Main werden jedoch kurzfristig zwei weitere Kitagruppen benötigt. Das vorhandene Gebäude aus den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts ist zudem weiterhin sanierungs­bedürftig. Der Standort Brandenburger Straße sollte daher baulich ertüchtigt und auf 5 Kitagruppen für Kinder über 3 Jahren mit je 25 Kindern und 2 Gruppen mit je 12 Krippenplätzen erweitert werden.

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 sowie Fortschreibungen des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016, 29.09.2016 und 09.05.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Kita Brandenburger Straße (11a)“, im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Bundesprogramm) zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Ertüchtigung und notwendige Erweiterung der Kita Brandenburger Straße zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Kita Brandenburger Straße liegt am nördlichen Rand der Hans-Böckler-Siedlung am Ortsrand des Offenbacher Stadtteils Bürgel und in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen.

 

Derzeit wird die Kindertagesstätte von ca. 112 Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren besucht, die in vier Kindergartengruppen mit je 25 Kindern und einer Krippengruppe mit 12 Kindern untergebracht sind.

 

Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, jedoch einen gültigen Fluchtlinienplan von 1958, der auf Teile des Kitagrundstücks anzuwenden ist. Die Planung wurde diesbezüglich mit dem Städtebau abgestimmt.

Das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte 11 in der Brandenburger Straße 3 wurde im Jahr 1973 errichtet. Es bietet im Wesentlichen 5 Gruppenräume, 2 Kleingruppenräume, eine Halle, ein Leitungsbüro sowie eine Küche.

Es handelt sich um einen eingeschossigen Stahlskelettbau mit Flachdach und ohne Unterkellerung. Der bauliche Zustand wurde erstmals im Jahre 2002 untersucht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden dem Gebäude eine schlechte Bausubstanz und erhebliche energetische Defizite bescheinigt.

 

Grundstück

Brandenburger Straße 3, 63075 Offenbach

Gemarkung Offenbach Bürgel, Flur 3, Flurstück 667

 

Grundstücksgröße                                          3.468,00 m²

 

Gebäude

Bestand:

Brutto-Grundfläche                                            578,95 m²

Nutzfläche                                                           438,07 m²

 

Neubau:

Brutto-Grundfläche                                         1.806,00 m²

Nutzfläche                                                        1.128,60 m²

Brutto-Rauminhalt                                           6.025,00 m³

Bebaute Fläche des Grundstücks                   941,00 m²

Unbebaute Fläche                                          2.527,00 m²

 

Variantenvergleich

In der Planungsstufe I wurden drei Varianten entwickelt:

-       Variante 1: Sanierung sowie Erweiterung durch Aufstockung und Anbau an das Bestandsgebäude,

-       Variante 2: Neubau neben dem Bestandsgebäude auf dem Kitagrundstück und anschließend Abbruch des Bestandgebäudes,

-       Variante 3: Errichtung eines Interimsgebäudes, Abbruch des Bestandsgebäudes und anschließend Neubau an Stelle des Bestandsgebäudes.

Die Variante 2 wurde aus folgenden Gründen favorisiert, daher planerisch weiter ausgearbeitet und wird in den vorliegenden Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss vorgelegt:

-       kein Interimsbau notwendig, dadurch Kostenersparnis,

-       der Neubau ermöglicht große innenräumliche Qualitäten mit ausreichender Größe, klarer Anordnung der Räume und guter Orientierung im Gebäude,

-       alle Gruppen erhalten Anschluss an den Außenbereich und sind zum Freigelände hin orientiert,

-       kompakter Baukörper mit geringer Hüllfläche und kurzen Laufwegen,

-       barrierefreie Erschließung,

-       keine Zergliederung der Freianlagen (zu der Variante 1 geführt hätte), sondern es entsteht wieder eine großzügige zusammenhängende und gut nutzbare Freifläche.

 

Im Zuge von Abriss und Neubau des Hauptgebäudes soll die Kita um eine Kindergartengruppe (Ü3) mit 25 Kindern, und um eine Krippengruppe (U3) mit 12 Kindern, erweitert werden. Ab 2020 soll die Kita für ca. 149 Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in sieben Gruppen zur Verfügung stehen.

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Das Gebäude soll als zweigeschossiger, flacher, kompakter Holzbau errichtet werden. Der Hauptzugang zur Kita erfolgt von Süden barrierefrei über die Brandenburger Straße. Ein kleiner Vorplatz markiert den Empfangsraum. Die Anlieferung erfolgt von der Brandenburger Straße zum Haupteingang bzw. über eine Zufahrt auf der Westseite des Gebäudes zum Anlieferungsraum und den Technikräumen.

 

Im Neubau befinden sich im Erdgeschoss (EG) zum Außengelände orientiert, erschlossen durch einen zentralen Spielflur, zwei U3-Gruppenräume für jeweils 12 Kinder, inklusive der den einzelnen Gruppen zugeordneten Intensiv- und Sanitärräume, sowie kleinen Materiallagerräumen.

Die WC-Räume der beiden U3-Gruppen erhalten jeweils einen Wickelbereich mit Wickeltisch, Wanne und zusätzlichen Handwaschbecken.

Zwischen den Gruppenräumen werden jeweils Garderobenbereiche angeordnet, über die ein direkter Zugang zu der vorgelagerten Terrasse und anschließendem Spielgelände möglich ist.

Hinter dem Eingangsbereich auf der Seite der Krippengruppen befinden sich die Räumlichkeiten für eine Ü3-Kindergartengruppe mit einem Gruppenraum, einem Intensivraum, sowie Sanitär- und Materiallagerraum.

Alle im EG gelegenen Gruppenräume, sowie Werk- und Bewegungsraum besitzen einen direkten Notausgang ins Freie.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Spielflures liegen hinter dem Eingang, nach Süd-Westen orientiert, der Verwaltungsbereich mit Leitungsbüro, Elternbesprechung und Personalraum (Doppelnutzung), sowie einem Personal-WC. Dahinter befindet sich zentral das Treppenhaus. Im Anschluss Nebenräume, Behinderten-WC, sowie Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner und Wäschelager.

Am Ende des Spielflures werden ein Werkraum und der Bewegungsraum mit angegliedertem Spielgeräteraum erschlossen. Der Bewegungsraum im EG wird von den dort befindlichen Gruppen genutzt.

Das OG wird über das zentral angeordnete Treppenhaus erschlossen.

Der barrierefreie Zugang zum OG gelingt durch einen im Treppenhaus vorhandenen Plattformlift mit geschlossenen Schachtwänden.

Dieser ermöglicht den Transport von Essenswagen für die Essensausgabe in den Gruppenräumen des OG. Der direkte Zugang von Küche zum Plattformlift kann über eine Verbindungstür zwischen Treppenhaus und Küche erfolgen. Über eine Schleuse wird das notwendige Treppenhaus mit dem Außenraum verbunden. Hinter der Schleuse im EG liegt die Küche mit ihren dazugehörigen Nebenräumen.

Durch einen von der Brandenburger Straße auf das Grundstück führenden befahrbaren Weg zwischen der Gebäudesüdseite und süd-westlicher Grundstücksgrenze, kann der Küchenbereich von außen für die Anlieferung und Personalzugang erschlossen werden.

Im Obergeschoss sind vier Kindergartengruppen mit jeweils zugeordneten WC-, Intensiv-, und Lageräumen, sowie dazwischenliegenden Garderobenbereichen, sowie ein Bewegungsraum mit dazugehörigem Sportgerätelager, untergebracht.

Daneben befinden sich im OG ein kleinerer Personalraum, Personal-WC und ein Raum mit der Doppelnutzung für Elternbesprechungen und Integration.

Alle Gruppenräume haben einen direkten Notausgang ins Freie. Die zur Kitafreifläche nach Nord-Osten orientierten Gruppenräume werden dafür über die vorhandenen Notausgänge an einen Fluchtbalkon und angeschlossener Fluchttreppe aus Stahl angebunden.

Für den im OG auf der Gebäudesüdwestseite gelegenen Gruppenraum VII und den Bewegungsraum II erfolgt der erste Fluchtweg über Notausgänge zur Dachterrasse und von dort in das notwendige Treppenhaus in das EG und über die angeschlossene Schleuse ins Freie. Der zweite Fluchtweg kann für diese beiden Räume über den Flur, über die offenen großzügigen Garderobenbereiche oder über die Gruppenräume zum Fluchtbalkon ins Freie sichergestellt werden.

Das dem Gruppenraum V zugeordnete Kinder-WC besitzt einen Wickelbereich mit Wickeltisch und Waschbecken, und deckt den Bedarf für die Möglichkeit des Wickelns bei den Ü3-Gruppen dieses Geschosses. Das WC kann von allen Gruppen des Obergeschosses mitgenutzt werden. 

 

Konstruktion

-       Geschossdecke und Flachdach als Holz-Brettstapeldecken und tragenden Außenwänden in Holztafelbauweise.

-       Gründung aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bodengutachten auf elastisch gebetteter Stahlbeton-Bodenplatte.

-       Außenwände mit 24 cm Gefachdämmung.

-       Außenwandbekleidung außen/Fassade: geschlossene, hinterlüftete vertikale Holzschalung aus lasiertem Lärchenholz.

-       Fenster und Außentüren: Holzfensterelemente mit 2-fach-Verglasung.

-       Sonnenschutz: außenliegende, in Schienen geführten Alu-Raffstores, elektro-motorisch betrieben und mit Windwächter ausgestattet.

-       Außenwandbekleidung innen: OSB Beplankung mit zusätzlicher Beplankung aus gespachtelter Gipsfaserplatte. Dieser Aufbau erfüllt alle Anforderungen des Brandschutzes und Schallschutzes.

-       Innenwände: tragende Innenwände in Holztafelbau-, nichtragende Innenwände in Trockenbauweise. Die tragenden und aussteifenden Innenwände erhalten einen Wandaufbau nach Anforderungen der vorgegeben Schallschutzanforderungen und des Brandschutzes. D.h. alle tragenden Innenwände erfüllen F30, die Beplankung bzgl. Anforderung des baulichen Schallschutzes besteht aus OSB, Gipsfaserbeplankung und teilweise mit einer Entkoppelung der Beplankung von Holzständer- und Schwelle mittels Federschiene.

-       Die WC-Anlagen werden mit leicht zu reinigenden Trennwänden ausgestattet

-       Wandoberflächen innen: je nach Raumfunktion mit Anstrich, bzw. in Gruppenräumen mit Latexanstrich, in der Küche mit Fliesenbelag.

-       Flur-und Treppenhaustüren: Alu-Rahmentüren, ggf. mit Brandschutzanforderung.

-       Innentüren zu Gruppenräumen (inkl. Bewegungs- und Werkräumen), sowie in Räumen mit Nutzung von Besuchern und Personal: HPL-beschichtete Holztüren mit Fingerklemmschutz und teilweise mit vertikalen Glasstreifen. In Teilbereichen, in Gruppenräumen, auch mit verglasten Seitenteilen.

-       Innenwandbekleidungen: Flur- und Treppenhauswände, sowie Wände von Gruppen-, Bewegungs- und Werkräumen werden verspachtelt und bis in 1,50 m Höhe mit abwischbaren Latexanstrich und über 1,50 m Höhe mit Dispersionsfarbe gestrichen. Wände von Sanitärräumen und Küche werden gefliest. Personal- und Verwaltungsräume werden raumhoch verspachtelt und mit Dispersionsfarbe gestrichen.

-       Decken und Treppen: Geschossdecken über OG und Dach sind als Brettstapeldecken ausgebildet. Die Treppe innen als grundierte Stahlkonstruktion (Anstrich bauseits) mit Holzbohlen für Setz - und Stellstufen (Setzstufen sind feuerhemmend dimensioniert), und Holzhandlauf.

-       Fluchttreppen außen und Fluchtbalkon: verzinkte Stahlkonstruktion mit Gitterrost-Stufen und Flachstahl-Geländer mit Edelstahlhandlauf. Unterseitige Bekleidung des Fluchtbalkons mit feuerhemmendem Material gemäß Brandschutzanforderung.

-       Bodenbeläge: schwimmender Zementestrich auf Trittschalldämmung zur Vermeidung von Trittschallübertragung. Zusätzlich wird auf der Brettstapeldecke über EG eine 2-lagige Wabensplittschüttung zur Verbesserung der Trittschallwerte eingebaut. In allen Gruppen-, Personal-, Verwaltungs-, Lager-, Werk- und Bewegungsräumen wird Linoleumbelag verlegt.

Eingangsbereiche erhalten als Sauberlaufzone eine Sauberlaufmatte. In den Sanitärräumen ist Epoxidharz-Beschichtung als Bodenbelag geplant. Küche und Küchennebenräumen werden mit Feinsteinzeug gefliest. Estrichböden in Technikräumen werden mit Fußbodenanstrich versehen.

-       Die Fluchtbalkone erhalten einen verzinkten Gitterrostbelag.

-       Dach: Flachdach mit extensiver Dachbegrünung; Entwässerung über Attikaentwässerungseinläufe, außenliegende Regenfallrohre sowie Notüberläufe. 200 m² der Dachfläche werden mit einer PV-Anlage versehen, die mit einer Leistung von 25 kWp Strom zur Nutzung im Gebäude erzeugt.

 

Interimsunterbringung

Durch die Errichtung des Neubaus neben dem Bestandsgebäude, das während der Bauzeit in Betrieb bleibt und erst nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme abgebrochen wird, ist keine Interimsmaßnahme erforderlich.

 

Barrierefreiheit 

Das Gebäude ist durchweg barrierefrei konzipiert. Der Zugang von der Brandenburger Straße zum Haupteingang auf der Südostseite ist barrierefrei möglich. Alle Aus- und Eingänge im Erdgeschoss sind barrierefrei angelegt. Ein barrierefreies WC ist in der Nähe des Eingangsbereiches im Erdgeschoss angeordnet. Das Obergeschoss wird durch den Einbau eines Plattformlifts mit Schachtverkleidung barrierefrei zugänglich gemacht. Die Forderungen der aktuellen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude werden erfüllt.

 

Brandschutz

Mit einer Größe der Nutzungseinheit von mehr als 400 m² ist das Gebäude gemäß der Hessischen Bauordnung in die Gebäudeklasse 3 einzustufen und gilt aufgrund der Aufenthaltsräume für Kinder im Obergeschoss zudem als Sonderbau. Aus diesem Grund wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das durch die Bauaufsicht geprüft wird und baulich umzusetzen ist.

 

Außenanlagen

Der Neubau der Kindertagesstätte wird westlich des Altbaus errichtet. Der Gebäudeeingang befindet sich auf der Südseite und ist nahe an die Brandenburger Straße herangerückt. In einem seitlich angeordneten pavillonartigen Gebäude können Kinderwagen abgestellt werden.

 

Nach Abbruch des Altbaus entsteht auf der östlichen Grundstückshälfte der neue Spiel- und Aufenthaltsbereich, welcher nach einem Zonierungskonzept räumlich strukturiert wird. Im unmittelbaren Anschluss an das Gebäude sind den Gruppenräumen Terrassenflächen zugeordnet, mit daran anschließenden Sandspiel-Bereichen, die von einem Holzsteg begrenzt werden. Von hier öffnet sich ein landschaftlich geprägter Raum mit ausgeprägten topografischen Modellierungen (Hügel und Mulde). Gerahmt und gegliedert wird der gesamte Bereich durch Bäume, die eine nahezu geschlossene Grenzbepflanzung bilden. Die Spielangebote werden altersabhängig spezifiziert, etwa durch U3-gerechte Ausstattungen in dem mittleren Sandspielfeld und durch Ü3-Angebote im benachbarten Sandfeld. Hier soll auch ein Wasserspiel mit Schwengelpumpe installiert werden. Ein Gerätehaus wird im südöstlichen Bereich verortet. Es steht zwischen dem Kinderwagenhaus und dem Parkplatz. Das entspricht teilweise dem bisherigen Standort ebenso wie der funktionalen Organisation der Gesamtanlage. Alternativ oder ergänzend ist in der Nähe des Pkw-Parkplatzes ein Standort für ein Geräte-/oder Spielhaus vorgesehen.

 

Stellplätze

Für die KFZ-Stellplatzberechnung wurden lediglich die Nutzflächen der Gruppen­räume, Büro- und Personalräume sowie der Küche herangezogen. Doppelt genutzte Räume, wie Aufenthaltsräume der Kinder, die nicht Gruppenräume sind, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da mit keiner erhöhten Personenzahl zu rechnen ist (z.B. Bewegungs- und Werkräume). Ausgenommen sind daher auch Lager- und Funktionsräume wie bspw. Sanitärbereiche. Durch das geringere Stellplatzangebot sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, motiviert werden, alternative Verkehrsmittel zu nutzen, wie bspw. den ÖPNV oder den Fußweg. Ziel ist es den Freiflächenanteil pro Kind zu maximieren.

Die Pkw-Stellplätze (5 Stück) befinden sich östlich vom Eingang, werden mit einer Zufahrt von der Brandenburger Straße erschlossen und als kompakte Anlage mit Senkrechtaufstellung in den Freibereich integriert. Dieser Anordnung wurde gegenüber einer Stellplatzanlage parallel zur Brandenburger Straße der Vorzug gegeben, weil damit die Verkehrsbewegungen sowie die Gehwegüberfahrten minimiert werden.

Fahrradständer sind im Umfeld des Vorgebäudes und im Parkplatzbereich angeordnet.

 

Technische Gebäudeausrüstung

 

Heizung

Die Wärmeerzeugung erfolgt mit Luft-Wärmepumpe sowie Gas-Brennwert-Gerät. Das heißt, dass überwiegend die Wärmepumpe verwendet wird und erst bei höherem Heizbedarf (tiefere Außentemperaturen) das Gas-Brennwert-Gerät zum Einsatz kommt. Die Wärmeverteilung erfolgt über auf dem Rohfußboden verlegte Leitungen. Für die Raumheizung sind fertig lackierte Heizkörper in Form von Röhrenradiatoren vorgesehen. Alle Heizkörper werden wandhängend angebracht und sind mit Entleerungs- und Entlüftungsvorrichtungen versehen.

 

Raumlufttechnische Anlagen

Alle innenliegenden WCs erhalten Anlagen der kontrollierten Zu- und Abluft mit Außen- und Fortluftführung über Dach.

Die Räume der Küche erhalten eine Zu- und Abluftanlage. Die Geräte dafür werden auf dem Dach über dem Obergeschoss aufgestellt.

 

Sanitär

Trinkwasser kalt: ab der Hauswassereinspeisung mit Wasserzähler in der Technikzentrale werden die Kaltwasserleitungen verbindungslos überwiegend auf dem Rohfußboden montiert. Alle Einrichtungsgegenstände werden nach Hygienerichtlinien angeschlossen. Dies bedeutet im Einzelnen: Rohrleitungsabschnitte für selten oder kaum benutzte Entnahmestellen, Apparate, Geräte oder Behältnisse werden eingeschleift. Durch das Einschleifen der Rohrleitung wird in den Abschnitten eine ständige Erneuerung des Trinkwasservolumens gewährleistet. Vermeidung von Umgehungsleitungen.

 

Trinkwasser warm: das Gebäude wird auf Grund der Nutzung in der Küche mit einer zentralen Warmwasserbereitung über eine Frischwasserstation für die Küche ausgestattet. Eine Zirkulationsanlage wird zur Legionellenprophylaxe eingesetzt. Alle Entnahmearmaturen erhalten einen Verbrühschutz. Weitere Warmwasserzapfstellen nach Bedarf (Behinderten–WC, Wickelplätze, Putzraum) erhalten Kleinstdurchlauferhitzer an der Entnahmestelle.

 

Schmutzwasser: das in der Küche anfallende Schmutzwasser der Einrichtungs­gegenstände und der Bodenabläufe wird über Anschluss- und Sammelleitungen einem Fettabscheider zugeführt. Sie werden mit unvermindertem Querschnitt über Dach entlüftet.

Das Schmutzwasser der WC-Anlagen wird an neue Grundleitungen angeschlossen.

Andere Einrichtungsgegenstände der Nebenräume werden an neue Grundleitungen angebunden.

Das gesamte Schmutzwasser wird dann über den Grundstücksübergabeschacht dem vorhandenen Mischwassersammler in der Brandenburger Straße zugeführt.

 

Regenwasser: alle neuen Regenwasseranschlüsse des Daches mit extensiver Dachbegrünung werden an neue Grundleitungen angeschlossen. Diese Grundleitungen werden dem Mischwasserübergabeschacht an der Grundstücksgrenze zugeführt. Ab diesem Schacht wird das Mischwasser dem Straßenkanal zugeführt. Zur Verminderung der Regenwasserabflussmenge ist eine Rigole im Außenbereich vorgesehen.

 

Elektro

Der Neubau wird über einen neuen Hausanschlusskasten erschlossen. Es wird eine Niederspannungshauptverteilung errichtet. Es werden Messeinrichtungen für die Kita, Photovoltaikanlage und Wärmepumpe sowie zwei Reserveplätze vorgesehen. Getrennte Zähleinrichtungen sind zu schotten und eine Platzreserve von 30% ist zu berücksichtigen. Weitere Zähleinrichtungen für Küche werden als Unterzählungen in den zugehörigen Verteilern vorgesehen. Jede Zähleinrichtung erhält eine eigene Unterverteilung. Alle Steckdosen, die allgemein zugänglich sind, werden mit Brandschutzschaltern und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung geschützt.

 

Alle Leuchten sollen in LED-Technik ausgeführt werden. Die Art der Leuchten richtet sich nach den Deckensystemen, der benötigten Beleuchtungsstärke und nach gestalterischen Anforderungen.

 

Sicherheitsbeleuchtung: es wird eine Anlage, bestehend aus einem Gruppenbatterie­system zur Versorgung von Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten 230V AC mit integrierter Überwachungselektronik in Dauer- und Bereitschaftsschaltung, eingebaut.

 

Das Treppenhaus soll eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) erhalten.

Es ist eine flächendeckende Hausalarm-Brandmeldeanlage mit automatischen Rauchmeldern und manuellen Druckknopfmeldern geplant. Eine automatische Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nicht.

 

Mittels Einbruchmeldeanlage werden die mit dem EKO festgelegten Türen/Bereiche mit Aufschaltung auf den Sicherheitsdienst überwacht.

 

Telefon/ EDV: es ist eine strukturierte Datenverkabelung geplant. Die Kita wird über ein mehradriges Kupferkabel an den Datenverteiler im Erdgeschoss angebunden. Von hier aus wird mit Cat. 7-Leitungen verkabelt. Die Verkabelung zu den Endteilnehmern erfolgt als strukturierte Verkabelung.

 

Sonnenschutzanlage: für den Sonnenschutz ist eine Steuerung mit Wetterstation auf dem Dach vorgesehen. Die Bedienstellen befinden sich jeweils in den Räumen sowie eine Zentral-Bedienstelle im Büro. Ferner sind Bedienstellen in den jeweiligen Räumen für elektrisch bedienbare Oberlichter vorgesehen.

 

Der Aufzugsnotruf wird auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet.

Der Notruf des barrierefreien WCs wird örtlich angezeigt und es ist eine Verkabelung zur Visualisierung vorgesehen.

 

Gebäudeleittechnik

Alle zentralen Einrichtungen verfügen über eine Schnittstelle für die Aufschaltung auf eine zentrale Gebäudeleittechnik. Über das System ist der Zugriff auf alle Regelfunktionen gegeben, sodass Ablesen und Einstellen der Parameter möglich ist.

 

Aufzug

Im Treppenhaus des neuen Gebäudes soll ein Plattformlift mit eigener Schachtverkleidung und übereinander liegenden Haltestellen die Geschosse verbinden. Der Lift mit einer Plattformgröße von ca. 1,50 x 1,10 m, Tragkraft 400 kg ist für Rollstuhlfahrer geeignet.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Das Gebäude ist gemäß der geltenden EnEV geplant.

Mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von 139,4 kWh/(m² · a) wird der Höchstwert gemäß Anforderungen nach § 4 der seit dem 01.01.2016 geltenden verschärften EnEV 2014 von 143,3 kWh/(m² · a) unterschritten.

 

Zur Erfüllung der Pflichten aus dem EEWärmeG soll der Wärmeenergiebedarf des Gebäudes zu 70 % über eine elektromotorisch angetriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt werden. Für die Warmwasserbereitung des Gebäudes ist eine Wärmepumpe mit 10 kW thermischer Leistung vorgesehen. Zusätzlich ist zur Erfüllung der Anforderungen aus dem EEWärmeG eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen, welche mit einer Fläche von 200 m² und einer Leistung von 25 kWp Strom zur Nutzung im Gebäude erzeugen soll. Es werden Leuchten mit LED-Technik eingebaut.

 

Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Im Fall der hier geplanten Holzfassade ist eine Begrünung nachteilig, da hier längerfristig Feuchtigkeit zurückgehalten wird und das Holz nicht ausreichend abtrocknen kann. Dies beeinträchtigt die Lebensdauer der Fassade. Aus diesem Grund wird auf Fassadenbegrünung verzichtet. Jedoch soll das Dach eine extensive Begrünung mit Sedumsaat erhalten. Ausgenommen ist eine Fläche von 200 qm für die Installation von Photovoltaikmodulen.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

Zur Verminderung der Regenwasserabflussmengen wird eine Rigole im Außenbereich eingebaut. Durch die extensive Dachbegrünung soll für eine gewisse Speicherung bzw. Verzögerung des Abflusses gesorgt sowie ein höherer Verdunstungsgrad erreicht werden.

 

Altlasten/Bodenschutz

In den vergangenen Jahren wurden durch den TÜV im bestehenden Gebäude Schadstoffuntersuchungen durchgeführt. Alle Befunde wurden umfassend gesichtet und die Bewertungen in Empfehlungen hinsichtlich des Umgangs mit den Schadstoffen in ein Schadstoffkataster überführt. Es ergaben sich keine Funde mit kurz- oder mittelfristigem Handlungsbedarf. Vor dem Beginn der Abbrucharbeiten am Bestandsgebäude werden die vorgefundenen Schadstoffe entsprechend den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) fachgerecht entfernt und entsorgt.

 

Immissionsschutz

Die geplante Kita ist ruhig gelegen, abseits geräuschrelevanter Einflussbereiche von stark befahrenen Straßen und außerhalb der Tagschutzzonen des Flugbetriebs des Flughafens Frankfurt/Main, sodass kein Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm erforderlich ist.

 

Artenschutz

Laut dem für das Bauvorhaben erstellten artenschutzrechtlichen Gutachten sind auf dem Grundstück keine Baumhöhlen oder andere Strukturen mit erhöhter Relevanz für den Artenschutz vorhanden.

 

Eingriff/Ausgleich wg. Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Für den Neubau sind Eingriffe in den Gehölzbestand erforderlich.  Auf der östlichen Grundstückshälfte bleiben die meisten Bäume erhalten und werden in die Neugestaltung integriert. Insgesamt müssen 27 Bäume, überwiegend im westlichen Bereich im Baufeld des Neubaus, gefällt werden, wovon 23 Stück unter den Schutz der Grünschutzsatzung fallen, weil sie mehr als 60 cm Stammumfang aufweisen. Gemäß der Satzung ist für jeden gefällten Baum ein Ersatz mit 18-20 cm Stammumfang zu pflanzen, wenn der gefällte Baum zwischen 60-150cm Stammumfang hatte. Für Bäume mit mehr als 150 cm Stammumfang sind 2 entsprechende Bäume als Ersatz zu pflanzen. Zwei der 23 zu fällenden Bäume fallen in diese Kategorie, sodass insgesamt 25 Ersatzbäume erforderlich sind, von denen 23 Stück auf dem Grundstück der Kindertagesstätte gepflanzt werden sollen. Der weitere Ausgleich soll über Pflanzungen von Sträuchern auf dem Grundstück geleistet werden.

Für die Baumfällungen wurde ein Antrag gestellt, der positiv beschieden wurde. Wegen der im März beginnenden und bis Oktober dauernden Schutzzeit und des Baubeginns im Sommer wurden die Fällungen und Rodungen bereits durchgeführt.

 

Kosten

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt, d. h. dem prognostizierten Kostenstand für die Submissionstermine der jeweiligen Teilleistungen. Folgende Steigerungen sind von Dezember 2018 (Erstellung der Kostenberechnung) bis zu den Submissionen angesetzt:

-       Gründung, Erdarbeiten: ca. 1%,

-       Holzbau, Dachdecker, Fenster, Innenausbau: ca. 1,5%,

-       Technische Ausrüstung: ca. 5 %,

-       Garten- und Landschaftsbau: 1,5% jährlich.

Die Gesamtkosten enthalten zudem einen Aufschlag von 10 % für Unvorher­gesehenes.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es wurden im Vorfeld drei Varianten hinsichtlich der Planung entwickelt, siehe Punkt Variantenvergleich.

 

Fördermittel

Mit Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0401) wurde beschlossen, dass die Kita 11 Brandenburger Straße anstelle des Projekts „Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule“ Fördermittel aus dem Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) erhalten soll.

 

Folgekostenberechnung

Siehe Auslage.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:               13.03.2019

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen:                   21.03.2019

Stadtverordnetenversammlung:                                 28.03.2019

 

Es ist vorgesehen, zunächst den Neubau auf dem westlichen Teil des Grundstücks zu errichten und dann den Altbau abzubrechen. Anschließend sollen die Außenanlagen hergestellt werden. Aufgrund der terminlichen Vorgaben aus den Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms muss der Neubau im August 2020 fertig gestellt und der Verwendungsnachweis im Oktober eingereicht werden.

Um die Einhaltung dieses engen Terminrahmens zu ermöglichen, wurde die Genehmigungsplanung vorgezogen und der Bauantrag bereits im Dezember 2018 eingereicht.

 

Abgabe Bauantrag (bereits erfolgt):                                Dezember 2018
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe:           Februar 2019 bis August 2020

Baustelleneinrichtung, Tiefbau, Gründungsarbeiten:  Mai 2019
Baubeginn Errichtung Neubau:                                       Juli 2019

Erster Abschnitt Außenanlagen:                                     ab Mai 2020

Fertigstellung Neubau, Bezug und Inbetriebnahme:   September 2020

Abbruch Altbau:                                                                  August - Oktober 2020

Zweiter Abschnitt Außenanlagen:                                   Oktober 2020 - Frühjahr 2021

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (ehemals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundlegenden Bedenken. Wir sehen jedoch in einzelnen Belangen Nachbesserungs- bzw. Abstimmungsbedarf im weiteren Projektverlauf.

 

Natur- und Artenschutz

Im Zuge des Neubaus der Kita 11 und dem anschließenden Abriss des Bestandsgebäudes wird die Fällung von 23 geschützten Bäumen notwendig. Gemäß der städtischen Grünschutzsatzung ist hierfür die Pflanzung von 25 Ersatzbäumen erforderlich. Aufgrund des engen Zeitplans des Projektes und der im März beginnenden Vogelbrutzeit gem. § 39 BNatSchG wurde vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz bereits eine Zustimmung zur Fällung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach am Main i. V. mit der Organisationsverfügung Nr. 149 „Schutz städtischer Grünbestände" und der Schnittstellenvereinbarung zur „Durchführung von Baumfällungen auf städtischen Flächen" erteilt.

 

Die Planung der neuen Außenanlagen sieht die Pflanzung von 23 Laubbäumen vor. Die fehlenden zwei Ersatzbäume können satzungskonform durch 10 einheimische, freiwachsende Laubsträucher ersetzt werden. Diese sollen gute Eigenschaften als Vogel- und Insektennährgehölz aufweisen, In der Auswahlliste für die Baumpflanzungen sind u.a. verschiedene Eichenarten enthalten. Die Pflanzung einheimischer Eichenarten ist zwar aus ökologischer Sicht wünschenswert, vor dem Hintergrund des häufigen Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner jedoch auf einem Kitagelände problematisch. Insbesondere in den zentralen Aufenthaltsbereichen des Freigeländes sollten keine Eichen gepflanzt werden. Die Ausführungsplanung des Außengeländes ist hinsichtlich der Gehölzauswahl mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abzustimmen. Sollte im Zuge der Baumaßnahme trotz Einhaltung von Baumschutzmaßnahmen gem. DIN 18920 die Fällung weiterer geschützter Grünbestände unvermeidbar sein, ist das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz umgehend zu informieren und eine Zustimmung zur Fällung einzuholen.

 

Der Gehölzbestand sowie die Strukturen des Bestandsgebäudes wurden im Rahmen einer artenschutzfachlichen Untersuchung auf ihre Eignung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten hin begutachtet. Dabei wurden keine für besonders geschützte Arten dauerhaft und wiederholt nutzbare Strukturen vorgefunden. Kleinere Spalten und Lüftungsschächte am Gebäude können jedoch als temporäre Verstecke von z. B. Zwergfledermäusen genutzt werden, sodass ein schonender Rückbau unter Beteiligung eines fachkundigen Ökologen notwendig ist.

 

Darüber hinaus gehende Artenschutzmaßnahmen sind formalrechtlich zwar nicht erforderlich, sollten jedoch - aufgrund der vielen Habitatverluste im Stadtgebiet infolge von Gehölzbeseitigungen und Gebäudesanierungen - freiwillig durch die Stadt Offenbach aufgrund ihrer Vorbildfunktion vorgenommen werden. In den verbleibenden Bestandsbäumen sowie am zukünftigen Neubau sollen daher geeignete Nistkästen für Fledermäuse, höhlen- und halbhöhlenbewohnende Vögel angebracht werden. Eine solche Maßnahme dient auch der Umweltbildung.

 

Altlasten / Bodenschutz

Im Bereich des Vorhabens sind keine Nutzungen bekannt, die einen Altlastenanfangsverdacht begründen. Gleichfalls legt die altlastenspezifische Bewertung im Rahmen der Baugrund-/geotechnischen Untersuchung durch die Dr. HUG Geoconsult vom 21.09.2018 nahe, dass der Boden die nach Bundesbodenschutzverordnung festgelegten Prüfwerte für Kinderspielflächen nicht überschreitet. Das Gutachten ist dem RP Da zeitnah zur Stellungnahme zur übersenden - zur Bestätigung der Einschätzung des Gutachters und dann auch bzgl. des Erfordernisses einer Beteiligung des RP DA beim Bauvorhaben.

 

Begründung: Zur Gestaltung von Freiflächen eingebauter Boden im Bereich des jetzigen Altbaus (dieser wird nach Fertigstellung des Neubaus abgebrochen) muss den Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung gemäß Anhang 2, Ziffer 1.4 (Prüfwerte für Kinderspielflächen) genügen. Lieferanten von Bodenmaterial haben entsprechend Deklarationsanalysen zur Unbedenklichkeit der Oberen Bodenschutz- und Altlastenbehörde vorzulegen. Die zu entfernende künstliche Auffüllung muss fachgerecht nach LAGA-Merkblatt eingestuft u. der Einstufung entsprechend entsorgt/ verwertet werden. Auch dazu muss RP DA als Abfallbehörde eingebunden werden.

 

Gewässerschutz

Gemäß § 64 Hessisches Wassergesetz ist bei Bauvorhaben mit (überwiegend) städtischer Beteiligung die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt als zuständige Wasserbehörde in das Verfahren einzubinden.

 

Gemäß § 55 II Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Das Baugrundgutachten vom 21.09.2018 (Dr. HUG Geoconsult GmbH) besagt, dass eine dezentrale Versickerung möglich ist. In dem Entwurfsbericht (S&K Ingenieurbüro) vom 10.12.2018 ist eine Rigole im Außenbereich geplant. Der Einbau wird von unserer Seite befürwortet, ist allerdings mit dem Freiflächenplan abzustimmen. Eine entsprechende Prüfung der wasserrechtlichen Belange und das wasserrechtliche Verfahren werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt.

 

Klimaschutz und Energie

Entsprechend dem Erläuterungsbericht und dem Energieeinsparnachweis (erstellt durch die ita Ingenieursgesellschaft) werden bei dem Kita-Neubau die energetischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten.

Für einen zukunftsfähigen Standard sollten die Bauteilanforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 jedoch um mindestens 30% und der ab 01.01.2016 geforderte Primärenergiebedarf um mindestens 20% unterschritten werden. Ein entsprechendes Energiekonzept sollte erstellt werden.

 

Bei Verwendung der im Erläuterungsbericht angegebenen Bauteilqualitäten -Fenster mit 3fach-Verglasung und opake Außenbauteile (Wände, Decken) mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von U= 0,14 W/(m2 K) werden die Bauteilanforderungen der EnEV unterschritten.

 

Die überwiegende Verwendung von Holz als, Baumaterial wird begrüßt, da hierdurch Kohlenstoff aus CO2 langfristig gebunden und somit der Atmosphäre entzogen wird.

 

Die geplante extensive Dachbegrünung soll eine durchwurzelbare Substratschicht von mind. 10 cm aufweisen. Die Dachbegrünung soll auch auf dem Teil der Dachfläche hergestellt werden, der für die Aufstellung einer Solaranlage vorgesehen ist. Beides lässt sich auf einem Flachdach mit aufgeständerten Modulen gut kombinieren und es entsteht ein Synergieeffekt, da sich die temperaturdämpfende Vegetationsschicht positiv auf den Stromertrag der PV-Module auswirkt.

 

Immissionsschutz

Als nichtgenehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) ist die Baustelle so zu betreiben, dass die allgemeinen Anforderungen des § 22 BImSchG erfüllt sind. Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen / z. B. Immissionen sind zu verhindern bzw. nach dem Stand der Technik unvermeidbare zu minimieren. Die TA Luft, Ziffer 5.2.3 nennt die Maßnahmen, die in Abhängigkeit z. B. der (Gefährlichkeit von Inhaltsstoffen geeignet sind, um die Staubimmissionen zu minimieren (Maßnahmen der Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissionsarmen Technologien). Die Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm).

 

Abbruchmaßnahmen sind kontrolliert durchzuführen (anhand eines Rückbaukonzepts mit Bestandsaufnahme von ggf. schadstoffbelasteten Gebäudeteilen, sofern nicht schon über das vorhandene Schadstoffkataster Infos über die betroffenen Gebäudeteile vorliegen). Die für Asbest, KMF und andere Schadstoffe geltenden spezifischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 519, 521, 524) und die damit verbundenen Anzeigepflichten gegenüber dem RP DA sind dabei besonders zu beachten. Alle Abbruchmaterialien sind ordnungsgemäß zu separieren und schadlos zu verwerten bzw. zu entsorgen.

 

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 264.561,96 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüften Kostenberechnungen, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage * (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan