Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0597Ausgegeben am 09.05.2019

Eing. Dat. 09.05.2019

 

 

 

 

 

Projekt Kita Johannes-Morhart-Straße (16), Gesamtsanierung - KIPB,

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-146 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Magistrat möge beschließen:

 

1.    Der Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16), nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 2.550.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601603, „Kita 16 - Johannes-Morhart-Str., Gesamtsanierung - KIPB“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                              1.250.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                    700.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                    600.000,00 €

Gesamt:                                                                        2.550.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Die Haushausmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I):                 2.050.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                 500.000,00 €

Gesamt:                                              2.550.000,00 €

Die Zuweisung des Bundes (KIP I) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 146.967,34 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 82.167,34 €/p. a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

7.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projekt-steuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I und II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Bei der Kita Johannes-Morhart-Straße handelt es sich um einen freistehenden, nicht unterkellerten, zweigeschossigen Bau in Massivbauweise. Erbaut um 1985, verfügt das Gebäude über rund 650 m² BGF und beheimatet zurzeit 125 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die in fünf Kindergartengruppen mit je 25 Kindern unterge-bracht sind. Innerstädtisch gelegen, ist das Gebäude von Freianlagen mit einer Größe von rund 1.750 m² umgeben. Die Einrichtung wird ganztägig genutzt. Die Öffnungszeiten der Kita sind von 7:00 bis 17:00 Uhr. Nach der Sanierung bleibt die Zahl der Betreuungsplätze bestehen. Das Gebäude entspricht nicht mehr den geltenden baulichen und technischen Standards einer Einrichtung der frühkindlichen Betreuung und soll dementsprechend einer Ertüchtigung zugeführt werden.

Eine Auslagerung der Kita in Container über die Zeit der Sanierung ist erforderlich. Daher sollen an der Schillerschule Containermodule errichtet werden, in denen die fünf Kindergartengruppen über die Zeit der Sanierung (ca. Juli 2019 bis Ende 2020) untergebracht werden können (siehe separater Projekt- und Vergabebeschluss 2016-21/DS-I(A)0579 vom 28.03.2019).

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschreibungen des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024) und 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0401) hat die Stadtverordnetenver-sammlung dem Projekt „Kita 16 - Johannes-Morhart-Str., Gesamtsanierung - KIPB“, im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Sanierung der Kita zu erstellen und der Stadtverord-netenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Grundstück

Johannes-Morhart-Straße 11, 63067 Offenbach am Main

Gemarkung Offenbach, Flur 4, Flurstücke 185/1 und 461/2

 

Grundstücksgröße:                                                 1.744,34 qm

 

Bestandsgebäude Bruttogrundfläche:                  ca.    757 m2
Bestandsgebäude Nutzfläche inkl. Spielflur:       ca.    500 m2
Bestandsgebäude Bruttorauminhalt:                     ca. 2.995 m3

 

 

 

 

Raumprogramm

Das Raumprogramm des Bestandsgebäudes wird auch nach der Sanierung weitestgehend beibehalten. Es finden lediglich kleine Anpassungen bei Neben-räumen statt. So wird der Bereich der Garderoben im Erdgeschoss vergrößert und der bisherige Personalraum zu einem Abstellraum umgebaut. Das Lager des Mehrzweckraums bzw. das Außenlager werden zu einem separaten Küchenbereich mit Umkleide, Lager und zusätzlichem Personal-WC umgebaut. Damit kann das bisherige WC für das Küchenpersonal zukünftig als Behinderten-WC verwendet werden. Im Obergeschoss werden die Kinderbäder und der kleine Garderoben-bereich zu einem geräumigen großen Bad sowie einem Wickelraum mit Dusche ungenutzt. Der Flur wird vergrößert, so dass hier Garderoben mit zusätzlichen Lagerflächen eingebaut werden können. Die bisher als Abstellraum genutzte Fläche Richtung Innenhof wird zu einem zusätzlichen vom Flur erschlossenen Personalraum.

 

Begründung des Bedarfs

Das Gebäude ist baulich und technisch in die Jahre gekommen. Es entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen sowie technischen Standards und ebenso nicht den baulichen Ansprüchen einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. In diesem dicht bebauten Innenstadtbereich fehlen Flächen zur Er-richtung einer neuen Kindertagesstätte, so dass das vorhandene Gebäude grund-saniert wird. Durch die Sanierung werden insbesondere die stark abgenutzten Oberflächen und die Kinderbäder erneuert. Die neuen Fenster ermöglichen schwel-lenlose Zugänge zu den Gruppenräumen im Erdgeschoss und verbessern mit den zusätzlichen neu vorgesehenen, außenliegenden Sonnenschutzanlagen die Auf-heizung der Räume. Die Umstrukturierung im Grundriss führt zu einer besseren Trennung zwischen Küchen- und Kitanutzung und ermöglicht zudem die dringend notwendigen Lagerflächen.

 

Ziel der Maßnahme

Auf Grund der begrenzten Grundstücksverhältnisse ist eine Erweiterung/ Vergrößerung der Kita bei gleichzeitiger Verbesserung der bestehenden Räumlich-keiten nicht möglich. Ziel der Maßnahme ist daher, durch Optimierung der Raumauf-teilung und Anordnung zusätzlicher Lagerflächen die Nutzung zu verbessern.

 

Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Die Sanierung der Kita umfasst neben der Sanierung der bekleideten Fassaden- und Dachflächen vor allem die Sanierung des Innenraums.

 

Hierbei stehen die Schaffung zusätzlicher Lagerflächen und eine Wiederherstellung der stark abgenutzten Oberflächen (Boden- und Wandbeläge) im Vordergrund. Daneben wird in Teilbereichen die Raumaufteilung gemäß der vom Nutzer beschriebenen Bedürfnisse angepasst.

 

Im Rahmen der baulichen Sanierung des Gebäudes wird die Heizungs- sowie die Wasser- und Abwasseranlage erneuert. Die gesamte Elektro-Installation wird er-neuert, die Beleuchtung in LED-Technologie hergestellt. Auf Grund der zu niedrigen elektrischen Leistung ist der Hausanschluss „Elektro“ zu erneuern.

 

 

 

Maßnahmenpakete und Beurteilung

Da es sich um die Sanierung eines Bestandgebäudes handelt, wurden anstelle von Varianten Maßnahmenpakete untersucht. Ziel ist dabei, innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets möglichst viele Verbesserungen umzusetzen.

Paket 1: Ertüchtigung der Abdichtung des Sockels in Verbindung mit Maßnahmen innerhalb der Außenanlagen (Austausch des Bodens zur Gewährleistung einer Versickerung)

Paket 2: Sanierung der Oberflächen des Innenraums

Paket 3: Sanierung der Fassade, der Fenster und der Pultdächer

Paket 4: Sanierung des Flachdachs

Paket 5: Einbaumöbel

 

Da die Bestandsunterlagen nicht in allen Bereichen eine eindeutige Situation dar-stellen und Bauteilöffnungen der Bereiche im Betrieb nur begrenzt möglich waren, lässt sich so zudem auf Kostenänderungen bzw. Preissteigerungen sowie zusätzlich notwendige Maßnahmen reagieren.

 

Wärmeversorgung

Die Heizwärmeversorgung des Gebäudes erfolgte seit Errichtung des Gebäudes schon mittels umweltfreundlicher Fernwärme. Allerdings entspricht die vorhandene Wärmeerzeugung nicht den aktuellen Erfordernissen, auch hinsichtlich der Vorgaben an die Sicherheitsausstattung und der Energieeffizienz. Auf Grundlage des Vor-handenseins des Primär-Fernwärme-Anschlusses im Aufstellraum sind der Austausch der Fernwärmestation und damit die Beibehaltung der Versorgung mit umweltfreundlicher Fernwärme − auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit − angeraten.

 

Gas-, Wasser-, Abwasserinstallation

Die Wasser- und Abwasseranlage entspricht in wesentlichen Teilen dem Ursprungs-zustand bei Errichtung des Gebäudes. Sie wird daher den heutigen Anforderungen nicht gerecht und wird erneuert. Mit der Erneuerung der Heizungs-, Sanitär- und Abwasseranlage werden die Anforderungen an die Sicherstellung eines wirtschaft-lichen und energieeffizienten Betriebs der Anlagentechnik sowie die Anforderung des Nutzers und Gesetzgebers auch unter Einbeziehung der technischen Regelwerke beim Betrieb der Kindertagesstätte umgesetzt.

 

Interimsmaßnahmen

Interimsmaßnahmen sind notwendig. Vor Beginn der Sanierung wird die Errichtung eines zweigeschossigen Ersatzbaus für die Kita-Gruppen auf dem Schulhof der Schillerschule, Bettinastraße 110, geschaffen. Die Interimsunterbringung ist nicht Bestandteil dieser Planungs- und Kostendaten.

 

Barrierefreiheit

Das Bestandsgebäude wurde nicht barrierefrei konzipiert.

Eine Barrierefreiheit des gesamten Gebäudes kann auf Grund der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Sanierung nicht erreicht werden. Es werden daher nur einzelne Türbreiten vergrößert und ein neues Behinderten-WC im Eingangsbereich eingerichtet. Das Obergeschoss ist auch zukünftig nicht barrierefrei erreichbar.

 

 

Nutzung

Um innerhalb der beengten Verhältnisse des Bestandsgebäudes die Nutzung zu optimieren, werden das bisherige Außenlager und das Lager des Mehrzweckraums zu einem separaten „Küchentrakt“ zusammengeschlossen, um ein getrenntes Personal-WC sowie einen Umkleidebereich für die Küchenkräfte unabhängig der Kita-Nutzung zu ermöglichen. Die damit mögliche Anlieferung von Lebensmitteln in ein nun größeres Küchen-Lager über einen neuen separaten Außenzugang entzerrt zudem die Verkehrswege von Kita-Nutzung und Küche. Die Ausführung eines kleinen separaten Personalraums im Obergeschoss ermöglicht die Umnutzung des Personalraums im Erdgeschoss zu einem Lager sowie die Vergrößerung des Garderobenbereichs. Dieser wird durch die direkten Zugänge der Kinderbäder über die Gruppenbereiche besser nutzbar, was wiederrum den Einbau von teils raumhohen Garderobenmöbeln und damit zusätzlichen Lagerraum ermöglicht.

Mit der Verbreiterung von Türdurchgängen sowie mit der Schaffung eines Behinderten-WCs im Erdgeschoss wird zumindest teilweise eine barrierefreie Nutzung erzielt. Die Sanierung der Kinderbäder mit einem Wickeltisch je Geschoss und der Einbau einer Dusche im Obergeschoss tragen zu einer besseren Nutzung der Sanitärbereiche bei.

 

Konstruktion und Gebäudehülle

Das Bestandsgebäude ist als Massivbau mit Mauerwerks- und Stahlbetonbauteilen konzipiert. Während die Fassade im Erdgeschoss eine Klinkerfassade hat, wurden die Bauteile (Dächer und Fassade) des Obergeschosses mit Fassadentafeln verkleidet, welche im Zuge der Sanierung abgebrochen und durch eine gedämmte Putzfassade ersetzt werden. Der Eternit-Belag der bestehenden Pultdächer wird durch eine gedämmte mit Abdichtungsbahnen versehene Dachdeckung ersetzt, so dass das bisherige Erscheinungsbild der Kita mit einer zweiteiligen Fassaden-bekleidung (Erdgeschoss und Obergeschoss) erhalten bleibt. Die Fensterflächen werden nur in kleinen Teilen verändert, die bestehenden Fensterelemente durch Holz-Alu-Elemente bzw. Alu-Elemente ersetzt. Der grundsätzliche Lastabtrag des Bestands bleibt erhalten.

 

Brandschutz

Die Kindertagesstätte verfügt über Gruppenräume im Erd- und Obergeschoss. Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) ist das Gebäude daher als Sonderbau einzustufen. In brandschutztechnischer Hinsicht wird die aktuelle HBO 2018 und die Handlungsempfehlung zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder (HE-Kita) berücksichtigt. Die Gruppenräume im Erdgeschoss verfügen alle über einen direkten Ausgang ins Freie. Das Oberge-schoss mit seinen Gruppenräumen wird in zwei brandschutztechnisch voneinander getrennte Abschnitte aufgeteilt. Jeder Abschnitt verfügt dann über einen zweiten baulichen Rettungsweg, der ins Freie führt.

 

Außenanlagen

An den vorhandenen Außenanlagen werden bis auf den eventuellen Rückbau einer Sandkiste und Herstellung einer neuen Spielsandfläche nichts verändert. An der Größe der befestigten Flächen erfolgt keine Änderung.

 

Schallschutz und Raumakustik

Eine generelle schalltechnische Ertüchtigung des Gebäudes ist nicht vorgesehen, da sich weder die Nutzung einzelner Räume, noch der schalltechnisch wirksame Aufbau der trennenden Bauteile − abgesehen von wenigen Ausnahmen − ändert. Eine schalltechnische Bewertung nach DIN 4109/18 wird nur für die veränderten Bauteile, wie die Zimmertüren und einen Teil der Wände im Obergeschoss, vorgenommen. Hier ist als Schutzziel der Schallschutz nach DIN 4109/18 definiert. Die Anfor-derungen bzw. Empfehlungen der DIN 18041 an die Raumakustik ohne Inklusion können durch den Einbau einer mindestens 20 cm tief abgehängten Akustikdecke für die geplante Nutzung erfüllt werden.

 

Stellplätze

Die vorhandenen Stellplätze werden nicht verändert. Die Anzahl der Nutzer sowie der Flächen bleibt unverändert.

 

Technische Gebäudeausrüstung

 

Gebäudeleittechnik

Eine Gebäudeleittechnik ist nicht vorgesehen. Die neu zu installierende Fernwärme-station verfügt jedoch über eine Schnittstelle, die eine spätere Aufschaltung auf eine zentrale Gebäudeleittechnik ermöglicht. An der Fernwärmestation ist jedoch die Eingriffsmöglichkeit auf alle Regelfunktionen gegeben, so dass das Ablesen und Einstellen der Regel-Parameter möglich ist.

 

Heizung

Zur Deckung der Gebäudeheizlast kommt Fernwärme mit einer Fernwärmestation zum Einsatz. Die Aufstellung der Fernwärmestation ist im Heizungsaufstellraum gegeben. Zur Versorgung der Raumheizflächen im Erdgeschoss und Obergeschoss wird ein Heizkreis vorgesehen. Die Heizungsverteilleitung befindet sich im Decken-bereich des Erdgeschosses. Von dieser Verteilleitung werden die Raumheizflächen des Erdgeschosses und Obergeschosses versorgt. Zur Temperierung des Gebäudes sind statische Heizflächen vorgesehen. Zum Schutz vor Verbrennungen werden in den von den Kindern genutzten bzw. frei zugänglichen Räumen bauseitige Ver-kleidungen zum Schutz angebracht.

 

Raumlufttechnische Anlagen

In der Kindertagesstätte befinden sich ein fensterloser WC-Raum und ein fenster-loser Waschraum. Diese Räume werden mit einer Kleinraumentlüftung ausgestattet. Die Zuluft wird über Nachström-Öffnungen im Türbereich sichergestellt. Die vorhandene Kücheneinrichtung bleibt bestehen. Um die Anforderungen des Gesetzgebers auch hinsichtlich Hygiene, sicherer Abführung von Dämpfen und Umsetzung der Vorgaben aus der Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen, wird im Bereich des Dampfgarers, der Kochstätte und des Gewerbe-Geschirrspülers eine Abluft-anlage, welche für öffentliche Betriebsstätten geeignet ist, errichtet. Dabei wird die zu installierende Zuluft-Anlage regelungstechnisch mit der Küchenabluftanlage verknüpft. Damit wird gewährleistet, dass bei Betrieb der Küchen-Abluftanlage die Zuluftführung sicher gegeben ist.

 

Sanitär

Die vorhandenen Grundleitungen aus Steinzeug sollen innerhalb der Bodenplatte erhalten bleiben. Um den Zustand der Grundleitung zu erkennen, wurde im Vorfeld eine Kamera-Befahrung der Grundleitung durchgeführt. Im Ergebnis dessen konnte festgestellt werden, dass die Grundleitung erhalten werden kann. Im Bereich der neuen Anordnung von Sanitärobjekten müssen entsprechende Grundleitungsanpassungen vorgenommen werden. Hierzu wird die bestehende Bodenplatte partiell geöffnet und nach erfolgter Verlegung wieder verschlossen.

 

Die neu zu verlegenden Schmutzwasserleitungen werden aus Schallschutzgründen mit schallgedämmten Kunststoffrohren aus Polypropylen ausgeführt. Die Entlüftung der Schmutzwasseranlage erfolgt mit Dachdurchführungen über Dach.

 

Derzeit erfolgt die Regenwasserableitung innerhalb des Gebäudes. Das neue Kon-zept sieht vor, die Ableitung des Regenwassers außerhalb des Gebäudes vorzu-nehmen.

 

Der Trinkwasseranschluss befindet sich innerhalb des Gebäudes. Von diesem Trink-wassereintritt aus erfolgt die weitere Verteilung mit Hausanschluss- und Sicherheits-armaturen mittels eines Kaltwassernetzes zu den entsprechenden sanitären Ent-nahmestellen der Einrichtung.

 

Als Rohrleitungswerkstoff für das Trinkwassernetz wurde aus Hygienegründen ein massives Edelstahl-Rohrsystem vorgesehen. Die Isolierung der Trinkwasser-leitungen erfolgt dabei entsprechend der technischen Regelwerke. So kann gewährleistet werden, dass es nicht zu einer unzulässigen Temperaturerhöhung der Kaltwassertemperatur kommt. Somit geht keine Gefährdung vom Gebrauch des Trinkwassers aus und die Vorgaben zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen können umgesetzt werden. Um eine Stagnation des Kaltwassers in den Ferienzeiten und Feiertagen der Einrichtung zu verhindern, wird zudem eine Hygieneeinrichtung pro Geschossebene eingebaut, die in jedem Fall eine Stagnation des Trinkwassers verhindert und eine Besiedelung mit Keimen minimiert.

 

Die Warmwasserbereitung erfolgt für alle Entnahmestellen dezentral mittels Durchlauferhitzern bzw. Warmwasserspeichern. Der Verbrühungsschutz wird für die Kinder im Bereich der Waschanlagen durch eine Begrenzung der Auslauftemperatur auf ca. 43 °C sichergestellt.

 

Im Bereich der Waschräume werden Waschanlagen mit Zubehör installiert. Im Kreativraum wurde ein Gipswaschbecken vorgesehen. Die übrigen Sanitärobjekte sind aus weißem Sanitärporzellan und werden mit verchromten Armaturen ausgestattet.

 

Elektro

Die Starkstromanlage muss – auf Grund der massiven Änderungen − inklusive einer Blitzschutzanlage neu errichtet werden.

 

Im Hausanschlussraum „Elektro“ im Erdgeschoss ist die Installation einer Zählerverteilung geplant, an der die Hauptverteilung angegliedert wird. Der Hausanschluss ist, auf Grund der höheren Leistungsanforderung der Verbraucher, wie Warmwasserbereitung und Versorgung des Jugendzentrums, an Stärke anzupassen. Es wird ein neuer Hausanschluss beim Energieversorgungs-unternehmen beantragt, daher ist eine neue Zuleitung erforderlich. Der Verbrauch vom Gebäude „Jugendzentrum“ wird mit einem separaten Zähler im Zählerverteiler gezählt.

 

Die Anordnung der Installationsgeräte (Schalter/ Steckdosen/ Anschlussdosen) richtet sich nach der Einrichtung und Anforderung der jeweiligen Räume. Die Installation erfolgt überwiegend unter Putz. Im Bereich der Nebenräume werden die Installationsgeräte mit Schutzklasse IP 44 ausgeführt. Steckdosen erhalten einen Klappdeckel. Alle Steckdosen werden mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz) ausgestattet.

 

Für bauseitigen Sonnenschutz ist eine Steuerung mit Wetterstation auf dem Dach vorgesehen. Im Bestand ist eine Sonnenschutzanlage vorhanden. Nach der Sanierung der Räume erfolgt eine neue Verkabelung. Die Fenster und Außen-jalousien, die neu eingebaut werden, erhalten eine neue Steuerung. Die Steuerung wird als dezentrale Steuerung ausgeführt. Die Bedienung erfolgt in den jeweiligen Räumen.

 

Die Beleuchtungsanlage wird gemäß den einschlägigen technischen Richtlinien der Beleuchtung ausgelegt. Die gesamte Beleuchtungsanlage wird mit LED-Leuchten ausgeführt. Die Allgemeinbeleuchtung wird entsprechend den geforderten Beleuchtungsstärken und nach den Raumanforderungen ausgeführt. In den Gruppenräumen sind hauptsächlich LED-Langfeldleuchten als Pendelmontage vorgesehen, in den Fluren und WCs runde LED-Downlights. In der Küche sind Einbauleuchten sowie bildschirmgerechte Leuchten für das Verwaltungsbüro vorgesehen. Die Beleuchtungssteuerung erfolgt konventionell über Schalter in den Räumen und Bewegungsmeldern in den Fluren und Toiletten.

 

Die Sicherheitsbeleuchtung wird entsprechend des Brandschutzkonzepts und der darin festgelegten Rettungswege ausgeführt. Es kommen Rettungszeichen- und Bereitschaftsleuchten in LED-Technik zur Anwendung.

 

An den Ein- und Ausgängen kommen Wandleuchten zur Ausführung. Für die geplante Terrasse sind Wandleuchten geplant.

 

Im Gebäude ist eine Blitzschutzanlage vorhanden. Die Dächer werden saniert und die Wände im Obergeschoss werden von außen gedämmt. Die komplette Blitz-schutzanlage wird, bis auf das Erdgeschoss, auf Grund der baulichen Verän-derungen abgebaut und neu installiert. Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandene Fundamenterderanlage noch in Funktion ist. Eine Prüfung der komplet-ten Blitzschutzanlage hat in der Ausführungsphase zu erfolgen.

 

Die Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen sind neu herzustellen. Es sind folgende Installationen vorgesehen:

 

Die Türöffnungsanlage am Haupttor bleibt bestehen. Der Haupteingang erhält eine Klingelanlage mit Türöffnung sowie eine Tasteröffnung; die Gegensprechstelle wird im Innenbereich ausgeführt.

 

Die Brandwarnmeldeanlage wird entsprechend des Brandschutzkonzepts und dem darin festgelegten Schutzumfang ausgeführt. Die Auslösung erfolgt über Handfeuermelder, die Alarmierung über Sirenen/ Hupen.

Es kommen vernetzte Rauchwarnmelder und manuelle Druckknopfmelder zum Einsatz.

 

Einbruchmeldeanlage: Grundsätzlich erfolgt die Überwachung über Bewegungs-melder in den Fluren sowie im Verwaltungs-Leitungsbüro, den Zugangstüren im Erdgeschoss sowie über Treppen erreichbare Fluchttüren (Alarm und Verschluss). Die Aufschaltung erfolgt auf einen Sicherheitsdienst (z. B. BWS) über Telefon und GSM-Modul.

 

Im Treppenhaus kommt eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage zur Ausführung. Die Bedienung erfolgt manuell mittels Druckknopfmelder im Erdgeschoss und Ober-geschoss sowie über einen automatischen RWA-eigenen Rauchmelder.

 

Telefon/ EDV: Es ist eine strukturierte Datenverkabelung vorgesehen. Die komplette Datenverkabelung wird gemessen und die Ergebnisse werden dokumentiert.

 

Die bestehende elektrotechnische Anlage soll auf Grund der baulichen Änderungen der Räume komplett abgebaut und neu installiert werden. Es werden sämtliche Elektroverteiler und die Beleuchtungsanlage (Langfeldleuchten, Pendelleuchten) freigeschaltet und demontiert. Verlegesysteme wie Kabeltrassen, Kabel und Leitungen sowie elektrische Komponenten sind zu demontieren und zu entsorgen.

 

Im Eingangsbereich der Kita ist ein Behinderten-WC im Erdgeschoss geplant. Entsprechend DIN VDE 0834 wird eine Behinderten-WC-Hilferufanlage ausgeführt. Die Hilferuf-Signalisierung erfolgt über der WC-Tür im Flur sowie im Büro der Leitung.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Bei der geplanten Sanierung der Kindertagesstätte ist keine Erweiterung der bisherigen beheizten Fläche vorgesehen.

Nach § 9 der EnEV 2016 sind in einem solchen Falle wärmetechnische Änderungen an Außenbauteilen so auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die der Anlage 3 festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten, sofern die geänderte Fläche mehr als 10 % der jeweiligen, gesamten Bauteilfläche des Gebäudes betrifft.

Unveränderte Bauteile müssen wärmetechnisch nicht neu bewertet werden.

Bei dem vorliegenden Bauvorhaben sind folgende Änderungen im Sinne der EnEV geplant:

- Sanierung der Pult- und Flachdächer mit der Erneuerung der Dämmung

- Austausch der Fenster, Fenstertüren und der Eingangsanlage

- Bereichsweises Dämmen der Fassade im Obergeschoss

 

Im Zuge der Sanierung der oben genannten Bauteile ist darauf zu achten, dass die Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet werden.

 

Der sommerliche Wärmeschutz ist nach § 9 (4) der EnEV bei Umbauten nur im Falle einer Erweiterung um mehr als 50 m² zusammenhängender Nutzfläche neu nachweispflichtig. Da die sommerlichen Raumtemperaturen vom Nutzer jedoch, besonders im Obergeschoss, als unzureichend empfunden werden, sind hier Verbesserungsmaßnahmen zu empfehlen, die über einen außenliegenden Sonnenschutz (bzw. im Bereich der Fluchtfenster einen innenliegenden Wärmeschutz) hinausgehen.

Eine Sonnenschutzverglasung soll nicht ausgeführt werden. Somit wird eine Verbesserung über eine Nachtauskühlung erfolgen. Dies wird durch nachts öffenbare Fenster und Oberlichter in allen schutzbedürften Räume, möglichst geschoss-übergreifend, umgesetzt. Die Einhaltung des „Erneuerbare Energien Wärme-gesetzes“ (EEWärmeG) ist nur für Neubauten oder grundlegend renovierte Umbauten der öffentlichen Hand erforderlich. Eine grundlegende Renovierung liegt vor, wenn mehr als 20 % der Oberfläche der Gebäudehülle renoviert und der Heizkessel ausgetauscht wird oder die Heizanlage auf einen anderen fossilen Energieträger umgestellt wird. Im vorliegenden Fall wird lediglich die Übergabestation des Fernwärmeanschlusses erneuert. Ein neuer Nachweis bzw. eine weitere Ertüchtigung der Heizanlage zur Erfüllung des EEWärmeG sind somit nicht erforderlich.

 

Fassadennutzung für Begrünung

Eine Fassadenbegrünung kommt nach Abwägung der Vor- und Nachteile letztlich aus Kostengründen in Hinsicht der Fassadenherstellung, des Fassadenschutzes und der Folgekosten nicht zur Ausführung.

 

Photovoltaikanlagen

Durch das kleinere Obergeschoss und die verschiedenen Dachformen sind die vorhandenen Dachflächen zu kleinteilig für eine sinnvolle PV-Anlagen-Nutzung. Es ist daher keine Ausführung einer PV-Anlage vorgesehen.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

Der Einbau einer Zisterne ist nicht vorgesehen. Sofern auch mit Fortschreiten der Ausführungsplanung bzw. bei Feststellung von ggf. zusätzlich notwendigen Maßnahmen im Zuge der Abbruchmaßnahmen möglich, erhält das bestehende Flachdach eine extensive Dachbegrünung und sorgt so für eine gewisse Speicherung bzw. Verzögerung des Abflusses. Weiter wird dadurch ein höherer Verdunstungsgrad durch die Bepflanzung erreicht.

 

Altlasten und Bodenschutz

Nach den Ergebnissen der bisherigen Baugrunduntersuchungen in den Jahren 2012/13 und 2014 auf dem Gelände der Kita waren in den vorgefundenen Auffüllungen keine Auffälligkeiten festzustellen.

Ein Wiedereinbau der auf dem Kita-Gelände im Zuge der Baumaßnahmen auszuhebenden Böden ist aus umwelttechnischer Sicht unterhalb von 0,5 m unter Geländeoberkante (GOK) möglich. Wenn das Material oberhalb von 0,5 m unter GOK bis GOK – in der möglichen Grabtiefe der Kinder – eingebaut werden soll, wird empfohlen, das Material oder etwaiges Fremdmaterial auf die in der Bundesbodenschutzverordnung für den Wirkungspfad Boden – Mensch angegebenen Parameter zu untersuchen.

 

Immissionsschutz

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen für einen Lärmschutz vorgesehen.

 

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt.

 

Alle Gefahrstoffe in Bauteilen werden im Rahmen der Sanierung entfernt.

Bei der Sanierung wird die Verwendung von gefahrstoffbelasteten Materialen vermieden.

 

Natur- und Artenschutz

 

Eingriff/Ausgleich

Die vorhandenen befestigten Flächen werden nicht vergrößert, daher ist eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung nicht erforderlich.

 

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Die vorhandenen Bäume und Sträucher werden während der Sanierungsarbeiten durch Stamm- und Wurzelschutzmaßnahmen geschützt.

 

Artenschutz

Der Artenschutz bleibt von der Sanierungsmaßnahme unberührt.

 

Entfernung von Gehölzen auf dem Kita-Gelände

Es werden keine Gehölze entfernt.

 

Kosten

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrads und weiterer Abstimmungen zwischen Nutzer und den den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor. Diese mündet in der nun vorliegenden Kostenberechnung auf Basis genauerer Massenermittlungen und aktueller Baukosten.

 

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben.

 

1.    Kostensteigerung wegen Baukonjunktur

Auf Grund der aktuellen Situation im Bausektor und der damit verbundenen hohen Auslastung der Baufirmen,, kann eine Vergabe von Bauleistungen aktuell oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen. Trotz der berücksichtigten Sicherheiten in der Kostenberechnung können − auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage − Mehrkosten im Zuge der Bauausführung nicht ausgeschlossen werden. Mit der Aufteilung der geplanten Maßnahmen in Maßnahmenpakete kann jedoch bei Kostensteigerungen durch Wegfall von Paketteilen gegengesteuert werden.

2.    Unvorhergesehenes

Unvorhergesehenes ist in der Kostenberechnung des Gesamtprojekts als pauschaler Prozentsatz mit ca. 7,5 % berücksichtigt. Da großflächige Bauteilöffnungen während der andauernden Nutzung der Kita nur bedingt vorgenommen werden konnten, kann davon ausgegangen werden, dass insbesondere bei mehrschichtigen Aufbauten im Rahmen der Abbrucharbeiten Abweichungen festgestellt werden.

 

Fördermittel

Am 16.06.2016 wurde die erste Änderung des Grundsatzbeschlusses zur „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ durch die Stadtverordneten gefasst (2016-21/DS-I(A)0024). Aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) sollen Mittel für die Sanierung der Kita beantragt werden. Der erwartete Zuschuss beläuft sich auf rund 1.290.000,00 . Mit der dritten Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 09.05.2018 (Magistratsvorlage Nr. 2018-148 vom 25.04.2018, 2016-21/DS-I(A)0401) wurde festgelegt, dass die Sanierung der Kita zusätzliche Fördermittel erhalten soll. Der erwartete Zuschuss wurde auf ca. 2.050.000,00 € erhöht.

 

Terminplanung:

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:                    08.05.2019

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen                         16.05.2019

Stadtverordnetenversammlung:                                      23.05.2019

 

Auf Grund der terminlichen Vorgaben aus den Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms muss die Sanierung im August 2020 fertig gestellt werden.

 

Abgabe Bauantrag:                                                            Mitte April 2019

Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe:          ab Mai 2019

Baugenehmigung (voraussichtlich):                               Juli 2019

Baubeginn Schadstoffbeseitigung und Abbruch:         Anfang August 2019

Baubeginn Sanierung:                                                      Ende August 2019

Fertigstellung:                                                                     August 2020

Bezug und Inbetriebnahme:                                             Ende August/ September 2020

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (ehemals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz) und Stadtplanung. Der EKO wurde in die laufenden Planungsprozesse einbezogen und mit diesem die Planungen einvernehmlich abgestimmt.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer wie auch der Gebäudeunterhalter GBM werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäude sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die unten stehenden Auflagen, Hinweise und Empfehlungen sind zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz:

Auflagen:

- Vor den Sanierungsmaßnahmen muss ein artenschutzrechtliches Gutachten vorgelegt werden, welches das Vorkommen von geschützten Arten am/im Gebäude und Dach ausschließt.

- Der Schutz der vorhandenen Bäume auf dem Gelände ist gemäß DIN 18920 zu gewährleisten.

Empfehlungen:

- Für die Außenbeleuchtung wird empfohlen, die Lampen so zu wählen, dass sie nach oben und zur Seite hin abgeschirmt sind, sodass die Beleuchtung ausschließlich nach unten gerichtet ist. Dies mindert die Anziehungskraft für Insekten aus der Umgebung und deren Verendung am Licht. Der Einsatz von warmweißen LED oder Natriumdampflampen für die Außenbeleuchtung wird im Hinblick auf den Insektenschutz empfohlen. Die Lichtimmissionen sind grundsätzlich auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen, sowohl bezüglich der Lichtstärke, als auch der Beleuchtungsdauer.

- Unabhängig von möglichen Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote ist die Schaffung künstlicher Nisthilfen und Quartiere dringend erforderlich, um dem Verlust der Artenvielfalt, v.a. im Stadtgebiet, entgegenzuwirken. Gerade gebäudebrütende Vögel und andere fassadenbewohnende Tiergruppen sind zunehmend auf solche Hilfen angewiesen, da ihre Ruhe- und Brutstätten durch Beseitigung oder durch Fassadensanierungen bereits in hohem Maße verloren wurden und dieser Verlust weiterhin rasant fortschreitet. Damit einher geht eine immer weiter abnehmende Artenvielfalt. Die Stadt Offenbach sollte mit gutem Beispiel vorangehen und geeignete Elemente (z. B. Spaltenquartiere für Fledermäuse, Niststeine / -höhlen für z. B. Mauersegler, Stare, Sperlinge) in oder an ihren Gebäuden integrieren. Künstliche Nisthilfen sind in verschiedenen Varianten möglich, die die Fassade nicht störend beeinträchtigen, z. B. als optisch unauffällige Einbausteine in der Fassade oder als an der Fassade angebrachte, farblich angepasste Nistkästen/Quartiere. Im Sinne der Umweltbildung ist es außerdem wichtig, gerade jungen Menschen die Bedeutung des Artenschutzes zu erklären, damit sie ein Verständnis dafür entwickeln können. Die Anbringung künstlicher Nisthilfen und Quartiere an der Kita fördert die direkte und dauerhafte Erlebbarkeit. Zur Auswahl geeigneter Elemente und Standorte sollte die einbezogene Fachperson für Artenschutz Aussagen treffen können. Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz bietet zur Umsetzung aktive Unterstützung an.

 

Altlasten / Bodenschutz:

Altlasten sind keine bekannt. Sofern jedoch bei der Baumaßnahme visuelle oder geruchliche Auffälligkeiten bemerkt werden, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt zu verständigen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts oder eine eventuell erforderliche Sanierung behindern, sind bis zur Freigabe durch die Behörde zu unterlassen.

 

Gewässerschutz:

Gegen die Projektvorlage bestehen keine Bedenken. Zuständigkeitshalber ist die Oberen Wasserbehörde in das Verfahren einzubinden.

 

Klimaschutz und Energie:

Die im Wärmeschutznachweis empfohlenen besseren Uw-Werte einer 3-fach Verglasung für die Fenstertüren und Fenster und entsprechend für die Oberlichter, sollten eingebaut werden. Bei der Wärmedämmung der Dachschrägen und der Decke über dem EG sollte ein U-Wert von < 0,20 W/m²K erreicht werden. Außerdem sollte Dämmmaterial verwendet werden, das auch einen guten Sommerlichen Wärmeschutz herstellt.

 

Immissionsschutz:

Für die Baustelle gelten die allgemeinen Anforderungen des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz. Da die Kita in Nähe zur Tagschutzzone 2 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main liegt, sollten die Schallschutzanforderungen gemäß § 2 und § 3 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung) für Aufenthaltsräume angestrebt werden.

 

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 146.967,34 €.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenberechnung, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtskarte