Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0604Ausgegeben am 11.06.2019

Eing. Dat. 23.05.2019

 

 

 

 

 

Neuvergabe des Leistungsvertrages Abschleppen von

ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen und Schrottfahrzeugen,

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-167 (Dez. II, Amt 32) vom 22.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Neuvergabe des Leistungsvertrages über die Durchführung von Abschleppmaßnahmen hinsichtlich ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge und nicht zugelassener Fahrzeuge/Schrottfahrzeuge wird zugestimmt.

 

2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Leistungsmerkmale erfolgt als

     EU-weite offene Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOL

     sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung

     und Vergabe von Leistungen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € für das Abschleppen von  

Fahrzeugen stehen unter dem Produktkonto 02020300 „Beseitigung ordnungswidriger Zustände“ im Ergebnishaushalt 2019 zur Verfügung. Wegen der steigenden Zahl der in Offenbach abgestellten Autowracks, bei denen ein Verursacher nicht zu ermitteln ist, werden für die Folgejahre Mittel in Höhe von 60.000 € eingeplant.

 

 

Begründung:

 

Der bestehende Leistungsvertrag über das Abschleppen von Fahrzeugen wurde im Jahr 2000 geschlossen und zum 01.12.2018 an die allgemeine Preisentwicklung im Abschleppgewerbe angepasst. Aufgrund der langjährigen Vertragsdauer und der hieraus resultierenden Wettbewerbsproblematik wurde entschieden den Vertrag zum 31.07.2019 auslaufen zu lassen und im 2. Quartal 2019 eine EU-weite Ausschreibung vorzunehmen.

 

Bei den abzuschleppenden Fahrzeugen unterscheidet man zwischen den zugelassenen Fahrzeugen (ca. 1.200 Fälle pro Jahr), welche ordnungswidrig z.B. auf Schwerbehindertenparkplätzen, im Haltverbot, in Feuerwehrzufahrten oder an anderen Stellen Verkehrsteilnehmer behindern und den nicht zugelassenen Fahrzeugen/Schrottfahrzeugen.

In der Regel werden die zugelassenen Fahrzeuge zeitnah vom jeweiligen Halter beim Abschleppunternehmen abgeholt und es werden alle Kosten bezahlt.

Als Autowracks werden nicht nur diejenigen Fahrzeuge erfasst, welche augenscheinlich nicht mehr betriebsbereit auf öffentlichen Straßen abgestellt wurden, sondern alle Fahrzeuge, die ohne gültiges amtliches Kennzeichen im öffentlichen Raum stehen. In ca. 80 % der Fälle handelt es sich um solche „normalen“ Vorgänge, bei denen bis zur Wiederzulassung eine gewisse Zeit vergeht.

Bei den anderen ca. 20% der Fälle handelt es sich um fahruntüchtige Fahrzeuge älterer Baujahre, welche von den letzten Besitzern aufgegeben wurden.

Da sich die Recherchen nach dem letzten Fahrzeugbesitzer in solchen Fällen sehr schwierig gestalten, bleibt die Stadt oftmals auf den entstandenen Kosten sitzen. Pro Jahr werden ca. 100 Schrottfahrzeuge abgeschleppt.

 

Aufgrund der o.g. Erläuterungen wird bei der anstehenden Ausschreibung darauf geachtet werden, dass sich die Abschleppkosten zwischen den zugelassenen Fahrzeugen und den Schrottfahrzeugen deutlich unterscheiden.