Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0607Ausgegeben am 13.06.2019
Eing. Dat. 13.06.2019
KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH
hier: neuer Gesellschafter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-184 (Dez. I, Amt 20) vom 12.06.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Aufnahme der Gebietskörperschaft, Stadt Erlensee (Main-Kinzig-Kreis), als neuer Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird zugestimmt.
2. Die KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen) an die Stadt Erlensee (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 150,00 € abtreten, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2019 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden können. Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 3
Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der oben genannten Abtretung von Geschäftsanteilen zu.
Begründung:
Die Stadt Offenbach am Main ist unmittelbar mit 3,71%, dies entspricht nominal 1.100,00 €, am Stammkapital der Gesellschaft von derzeit nominal 29.500,00 € beteiligt. Der jährliche Beitrag gemäß § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages belief sich für die Stadt Offenbach am Main im Geschäftsjahr 2018 auf 12.458,90 €.
Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der Gesellschafterstruktur sind Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig. Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus
§ 51 Nr. 11 HGO.