Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0609Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

Forstbetriebsplanung für den Stadtwald Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-193 (Dez. I, Amt 80) vom 12.06.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der von Hessen-Forst - Landesbetriebsleitung gemäß § 3 des Hessischen Waldgesetzes erstellten Forstbetriebsplanung für den Stadtwald Offenbach am Main wird zugestimmt.

 

Die Forstbetriebsplanung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Wegen der großen Bedeutung des Waldes für das Gemeinwohl regelt das Hessische Waldgesetz unter § 3 die Grundpflichten des Waldeigentümers. Demnach ist der Waldbesitzer verpflichtet, seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen ordnungsgemäß, nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz-, Klimaschutz und Erholungswirkungen zu erhalten. Dies bedeutet, dass Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswälder nach Forstbetriebsplänen gemäß § 5 Hessisches Waldgesetz für 10-jährige Zeiträume zu bewirtschaften sind. Diese Pläne werden von Sachverständigen des Landesbetriebs Hessen-Forst erstellt. Die Forstbetriebsplanung sichert somit die Erfüllung der vorgenannten Grundpflichten des Waldeigentümers.

 

In Zusammenarbeit mit dem Forstamt Langen und dem Sachverständigen wurden insofern die Bewirtschaftungsziele für den Stadtwald Offenbach formuliert und als Ergebnis in den als Anlage beigefügten Schlussbericht aufgenommen. Der Schlussbericht dient sodann als Grundlage für die jährlich zu erstellenden Waldwirtschaftspläne.

 

Hierbei wird insbesondere auf Punkt 3 des Schlussberichtes - Schutz- und Erholungsfunktionen - verwiesen. Auf Grund der zentralen Lage der Stadt Offenbach am Main im Ballungsgebiet Rhein-Main kommt diesen Schutz- und Erholungsfunktionen eine besondere Bedeutung zu.

Anlage:

Schlussbericht zur Forstbetriebsplanung

 

Verteiler:

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.