Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0657Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 04.09.2019

 

 

Allen Einwohner*innen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.08.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1.    zu prüfen und zu berichten, ob, wo und wie in der Verwaltungsstruktur oder im Stadtkonzern eine Anlaufstelle zur Wohnberatung angedockt werden kann.

Kosten und mögliche Fördermöglichkeiten sind ebenfalls darzustellen.

 

2.    zu prüfen und zu berichten, ob und wie Belegungsvereinbarungen ähnlich wie in Wiesbaden mit den in Offenbach ansässigen Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden können.

 

3.    das Offenbacher Förderprogramm „Zum Ankauf von Belegrechten in Offenbach am Main“ zu überarbeiten, um:

 

A.   Belegungsrechte an barrierefreien Wohnungen nach „DIN 18040-2“, für körperlich eingeschränkte Personen, die jedoch nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind, zu erhalten bzw. neu zu erwerben.

 

B.   tatsächliche Anreize für Immobilienbesitzer zu schaffen, auch in einer dynamischen Marktumgebung Belegungsrechte zu veräußern.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.): Eine Anlaufstelle zur Wohnberatung kann unter anderem bei Wohnungstauschs und bei der Vermittlung barrierefreier und barrierearmer Mietwohnungen und dem Umzug in adäquate Wohnungen helfen. Eine Wiederbelebung der Wohnberatung der Stadt ist auch eine der Forderungen aus dem kommunalen Altenplan.

Zu 2.): Nach dem Wiesbadener Modell werden 1/3 der frei werdenden Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam mit verschiedenen Organisationen vergeben, die für ihre Klienten Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben (Frauenhaus, Obdachlosenhilfe u.ä.m.)

Zu 3.): Der II-A-Bericht 0049 weist darauf hin, dass im Bestand kaum barrierefreie Wohnungen für körperlich eingeschränkte Personen, die jedoch keinen Rollstuhl benötigen vorhanden sind. Laut Bericht liegt dies u.a. daran, dass diese nicht mehr zusätzlich vom Land gefördert und daher von Vorhabenträgern nicht mehr angefragt werden. Im Bericht wird eine ergänzende Offenbacher Förderung für solche Wohnungen vorgeschlagen und auch über das Förderprogramm zum Ankauf von Belegungsrechten können Belegrechte erworben werden.