Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0662Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Umverlegung Hausanschluss Entwässerung, Kita Frühlingsaustraße (5), Frühlingsaustr. 12 a, 63069 Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-333 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Umverlegung des Hausanschlusses für die Entwässerung der Kita Frühlingsaustraße (5), nach der von der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 01010800.6161000260, PN V 9010 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                               200.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen i. H. v. 200.000,00 €)

 

3.       Mit der Abwicklung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach durch das städtische Hochbaumanagement beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Die Kindertagesstätte Frühlingsaustraße (5) liegt im Stadtteil Musikerviertel von Offenbach. Bei der Kita handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude, das seit 2013 im städtischen Eigentum ist. Vorher war es im Besitz des Sana Klinikums, welches sich im Osten des Grundstücks befindet.

 

Die aktuelle Anbindung der Kita an die Fläche, wie auch an die notwendigen Entwässerungsleitungen, entspricht der geschichtlichen Entwicklung. Das von der Kita anfallende Schmutzwasser und das aus dem Norden und Osten anfallende Regenwasser wird zurzeit auf dem Grundstück gesammelt und von dort über eine Mischwasser-Sammelleitung in einen Entwässerungskanal des Sana Klinikums geleitet. Das Sana Klinikum wird einige der alten Gebäude, an denen die Entwässerung der Kita angeschlossen ist, abbrechen. Daher ist zukünftig eine Entwässerung der Kita über das Sana Klinikum nicht mehr möglich.

 

Das im Süden und Westen anfallende Regenwasser ist über einen Übergabeschacht an die Kita Frühlingsaustraße (20), Frühlingsaustr. 12, 63069 Offenbach angeschlossen und wird über deren Grundstücks-Entwässerungsanschluss in die öffentliche Kanalisation geleitet. Dies ist auch nicht mehr zulässig und muss zurückgebaut werden.

 

Ziel der Maßnahme ist ein Entwässerungsanschluss nach den aktuellen Vorgaben des Eigenbetriebes Stadt Offenbach (ESO). Daher muss die Kita Frühlingsaustraße (5) über einen neuen eigenen Grundstücks-Entwässerungsanschluss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.

 

Für das Regenwasser ist nach den Vorgaben des ESO nur eine eingeschränkte Wassermenge zur Einleitung in das öffentliche Kanalnetz zulässig. Daher wird der Einbau eines unterirdischen Rückhaltebeckens mit begrenztem Ablauf notwendig. Die vorhandene Schmutzwassergrundleitung wird von der Sammelleitung zum Sana Klinikum getrennt und über eine neu zu verlegende Grundleitung an den neuen Übergabeschacht an der süd-westlichen Ecke des Grundstücks angeschlossen. In diesen Übergabeschacht wird auch das Regenwasser aus dem Rückhaltebecken geführt. Die sich daran anschließende Grundstücks-Entwässerungsleitung wird an die öffentliche Kanalisation in der Frühlingsaustraße angebunden. Die Grundleitungen unter der Bodenplatte sowie die Entwässerung im Gebäude bleiben von der Maßnahme unberührt. Auch die Regenwasser-Grundleitung im Osten des Gebäudes kann bestehen bleiben.

 

Nach Genehmigung des Projektbeschlusses wird die Beauftragung der GBM Service GmbH Offenbach erfolgen. Für die Ausführung selbst sind drei Monate geplant. Die Arbeiten können abschnittsweise zwischen zwei Schächten ausgeführt werden. Der neue Entwässerungs-Grundstücksanschluss muss vor Beginn der Arbeiten auf dem Kita-Gelände hergestellt werden.

 

Interimsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Bei Bedarf können einzelne Bereiche in den Freiflächen abgesperrt werden. Die Arbeiten werden vor Beginn mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstättenverwaltung abgestimmt.

 

Die Maßnahme wurde planungsbegleitend mit dem ESO und der Feuerwehr abgestimmt.

 

Kostenermittlung

Die vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten, Stand April 2019, nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 200.000,00 € brutto. Das Kostenniveau ist derzeit enorm hoch und wird sich bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung voraussichtlich nicht gesenkt haben. Für Unvorhergesehenes wurden daher 15 % auf die Gesamtheit aller Kostengruppen berechnet. In der Kostenberechnung wurden die Kosten für alle notwendigen Arbeiten auf dem Grundstück sowie die Arbeiten auf dem öffentlichen Gelände wie auch Planungskosten berücksichtigt. Details sind der Auslage der Planungs- und Kostendaten zu entnehmen.

 

Fördermöglichkeiten

Es handelt sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme nach den gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Hierfür werden keine Förderungen angeboten.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es handelt sich um eine reine Instandsetzung eines Bestandsbauteils nach den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards. Aufgrund der Beschränkung auf die Mindeststandards erübrigte sich die Untersuchung von Alternativen auf deren Wirtschaftlichkeit.

 

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Die Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz liegt in Form der Standardabfrage vom 31.05.2019 vor. In Folge dieser Stellungnahme des Umweltamtes wurde die Einleitung des Regenwassers in den Buchreinbach sowie die Vor-Ort-Versickerung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Nach Rückfrage bei dem ESO verläuft der Buchrainweiher-Bach in der Sprendlinger Landstraße. Die Kosten für die Einleitung des Regenwassers bestehend aus dem Anschluss einer Regenwasser-Grundleitung an die Bach-Verrohrung (Länge des Kanals ca. 50 m), die damit verbundenen Kosten wie Straßenaufbruch, Trassenfindung zur Sprendlinger Straße etc. übersteigen bei weitem die Kosten der vorgesehenen Regenwasser-Rückhaltung.

 

Eine Versickerung, bedingt durch den “hohen” Grundwasserspiegel bei –1,90 m unter Gelände, ist nicht möglich. Nach den Auflagen muss zwischen höchstem Grundwasserspiegel und der Unterkante Rigole ein Mindestabstand von 1,0 m vorgesehen werden. Die Resthöhe beträgt dann 0,90 m. Die frostfreie Tiefe beträgt 0,80 m. Daraus ergibt sich, dass es nicht möglich ist, in den restlichen 0,10 m Höhe die Grundleitungen und eine Rigole einzubauen.

 

Nach Abstimmung der Sachlage mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz bzgl. der Einleitung von Niederschlagswasser in den nahe liegenden Bach vom Buchrainweiher sowie Prüfung einer Vor-Ort-Versickerung bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung. Auch eine Beteiligung der Oberen Wasserbehörde ist nicht notwendig.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan