Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0715Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Kernbereiche

hier: Geänderter Projekt- und Einstufungsbeschluss Umbau Marktplatz gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-481 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0296 vom 02.11.2017 wird wie unter den folgenden Ziffern aufgeführt angepasst.

 

2.       Der vom Büro Hahn Hertling von Hantelmann, Charlottenstr. 95, 10969 Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung für den Umbau Marktplatz (gemäß Anlage 1) in Höhe von 5.400.000,00 € wird zugestimmt.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952002760, Investitionsnummer 1201010900601206 „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Wilhelmsplatz – Aktive Kernbereiche (12.01.01)", wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:     3.300.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                        0,00 €

Haushaltsmittel 2020:                            800.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                        1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                            300.000,00 €

Gesamt:                                                5.400.000,00 €

 

Über die aktuelle Haushaltsplanung sind bis Ende 2021 für diese Maßnahme Mittel (einschließlich Haushaltsresten) in Höhe von 5.100.000,00 € vorgesehen. Die erforderliche Anpassung der Mittel erfolgt über die Haushaltsplanung 2020.

 

4.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuschuss Förderprogramm Land

„Aktive Kernbereiche in Hessen“

(Produktkonto 12010100.3601001460):                940.000,00 €

Straßenbeiträge Umbau Marktplatz

(Produktkonto 12010100.3660000360):            1.235.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                3.225.000,00 €

Gesamt:                                                                   5.400.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze bei dem Produktkonto 12010100.3601001460 „Zuwendung Land, Umbau Marktplatz / Bieberer Str.“ und dem Produktkonto 12010100.3660000360 „Straßenbeitrag Umbau Marktplatz / Bieberer Str.“ werden über die Haushaltsplanung 2020 entsprechend angepasst.

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 376.227,01 € / p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o. g. Folgekostenberechnung sind, sind nicht in voller Höhe im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen diesen deshalb ab dem Jahr 2022 für zukünftige Jahre um 2.102,45 € / p. a. Diese sind zu veranschlagen bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

6.       Für den Umbau des Marktplatzes von Frankfurter Straße bis Geleitsstraße wird gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Straßenbeitragssatzung vom 20.11.2014 ein Abschnitt gebildet.

 

 

Begründung:

 

Am 02.11.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Projekt- und Einstufungsbeschluss zum „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Innenstadt“ 2016-21/DS-I(A)0296 gefasst. Daraufhin wurde die Ausführungsplanung erarbeitet, die Maßnahme ausgeschrieben und es wurden Angebote zur Ausführung eingeholt.

 

Zur Submission am 29.05.2018 lag lediglich ein Angebot vor, die Angebotssumme lag ca. 70 % über den veranschlagten Kosten aus der Kostenberechnung. Aufgrund dessen wurde das Vergabeverfahren am 13.06.2018 aufgehoben.

Um im Rahmen des vorhandenen Budgets eine zielführende Planungslösung zu finden, wurden vier Alternativen geprüft. Dabei wurde auch der Entfall von Bauabschnitten in die Betrachtung einbezogen. Nachstehend die Zusammenfassung mit den entscheidenden Aspekten:

 

·         Alternative 1: Grundhafte Sanierung des Oberbaus für den Marktplatz und die Bieberer Straße im Bestand.
Ergebnis: Keine Berücksichtigung des Gestaltungswettbewerbs, Kosten mit ca. 1,5 Mio. € über dem Projektbudget von 5,1 Mio. €.

·         Alternative 2: Herstellung der Verbindung Marktplatz mit Wilhelmsplatz über Kleiner Biergrund und Salzgässchen.
Ergebnis: Keine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf einem Großteil des Marktplatzes, da die Umbaumaßnahme lediglich zwischen Frankfurter Straße und Kleiner Biergrund realisiert wird.

·         Alternative 3: Umbau Bieberer Straße mit Kleiner Biergrund und Salzgässchen.
Ergebnis: Keine verkehrsberuhigenden Effekte und keine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz.

·         Alternative 4: Umbau Marktplatz, ohne Bieberer Straße.
Ergebnis: Großzügiger Stadtraum mit Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz, Schaffung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs.

 

Unter den erarbeiteten Alternativen wurde die Alternative 4 ausgewählt. Hierbei wird das Projektgebiet auf den Kernbereich Marktplatz südlich der Frankfurter Straße reduziert. Die Entscheidung hierfür wurde auf Basis der vorgenannten Aspekte im Hinblick auf die Kosten und die ausbleibenden positiven Wirkungen für Aufenthaltsqualität und Verkehrsberuhigung bei den Alternativen 1 - 3 getroffen. Damit wird zunächst der Kernbereich des ursprünglichen Projektgebiets bearbeitet und die Möglichkeit offengelassen, weitere Abschnitte später zu realisieren.

 

Die Realisierung des gegenüber der ursprünglichen Planung eingeschränkten Abschnitts hat bauliche und verkehrstechnische Auswirkungen auf die Anschlussbereiche.

 

Der Übergang vom Bestand des nördlichen Marktplatzabschnitts zum Projektgebiet ab der Frankfurter Straße sowie zum anderen der Übergang zum Bestand der Bieberer Straße einschließlich des Kreuzungsbereichs mussten planerisch angepasst werden.

 

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich mit der einhergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung „Tempo 20“ beginnt in Höhe der Frankfurter Straße und endet jeweils im Übergang zur Bieberer Straße, Geleitsstraße und Waldstraße. Die heutige Verkehrsinsel in der Einmündung zur Bieberer Straße entfällt. Die vorhandene Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Marktplatz / Bieberer Straße ist durch eine neue Anlage zu ersetzen. Das Konzept des Leitsystems für Blinde und Sehbehinderte wird am signalgeführten Knotenpunkt entsprechend ergänzt.

Dem Radverkehr wird am Marktplatz die Möglichkeit gegeben, die bisher nur für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) freigegebene Fahrtrichtung von Süden nach Norden ebenfalls nutzen zu können, dies jedoch nur bis zur Frankfurter Straße. Erst mit der späteren Realisierung der Umweltspur im nördlichen Teil des Marktplatzes (Projekt „Umsetzung des Nahverkehrsplans NVP 2018 – 2022“) kann hier weiter bis zur Berliner Straße gefahren werden.

In der Bieberer Straße wird dem Radverkehr die Möglichkeit gegeben, ab der westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes gegen die Einbahnstraße bis zum Marktplatz zu fahren und anschließend nach Süden bzw. nach Norden abzubiegen.

 

Der motorisierte Individualverkehr und der ÖPNV werden zur heutigen Situation unverändert geführt.

 

Grundwasserhaltungen:

Bei der Fortschreibung der Planung haben sich Änderungen im Kanalbau ergeben. Die Anschlüsse der Straßenentwässerung waren in der ursprünglichen Planung bis in eine Tiefe von ca. 2,00 m an die bestehenden Leitungen zum Abwasserkanal vorgesehen. Nach neuen Vorgaben der ESO Stadtservice GmbH, Abteilung Entwässerung, sind die neuen Leitungen bis an den bestehenden Abwasserkanal in eine Tiefe von bis zu 3,50 m zu führen. Diese Mehrtiefe war in den bisherigen Baugrundgutachten bzw. in den bisherigen Planungen nicht berücksichtigt. Entsprechend aktuellen Bodenuntersuchungen und -gutachten sind in Folge der Grundwasserhaltungen für die Anschlussarbeiten an den tief liegenden Hauptkanal erforderlich. Die errechnete Entnahmemenge zur Grundwasserabsenkung liegt oberhalb der anzeigepflichtigen Entnahmemenge. Somit ist beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Genehmigungsverfahren einzuleiten. Der entsprechende Antrag nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes wurde am 10.07.2019 gestellt.

 

Bauphasen:

Es sind voraussichtlich zehn Hauptbauphasen mit einer Bauzeit von rund 22 Monaten vorgesehen. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unter weitest gehender Aufrechterhaltung aller Verkehrsbeziehungen.

 

Für alle Bauphasen ist mit der NIO / OVB ein Ersatzbetrieb mit Ersatzhalteplätzen für die Busse einzurichten. Die Bauphasen werden soweit möglich auf die Bedürfnisse der Anwohner und Gewerbetreibenden abgestimmt. So sind alle Ein- und Ausgänge auch für Andienungslieferungen jederzeit mit Hilfe provisorischer Zufahrten zu erreichen. Durch das Bauen im Bestand ist hier ein sehr kleinteiliges und gut gesteuertes Bauen erforderlich, das Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nutzer nimmt.

 

Zeltdachhaltestelle:

Seit dem letzten Beschluss wurde die vorgesehene Neugestaltung der jetzigen Überdachung „Zeltdachhaltestelle“ vertieft. Im August 2019 wurde das Büro Just / Burgeff Architekten mit der ersten Planungsstufe beauftragt.

 

Nach Sichtung der ersten Vorentwürfe ist vorgesehen, den Vorentwurf, der als modulare Haltestellenüberdachung vorgestellt wurde, weiterzuverfolgen. Der Vorentwurf berücksichtigt die im Vorfeld formulierten stadtgestalterischen Kriterien, wie beispielsweise eine geforderte Transparenz bzw. Durchlässigkeit im Raum sowie die Option einer Gestaltungsserie (modulare Bauweise). Die Überdachung der Haltestelle ist aus drei in sich geschlossenen Einzelelementen aufgebaut. Diese bestehen jeweils aus einem Dachelement mit in der Mitte leicht gefaltetem Trapezblech, einer tragenden Stahlkonstruktion mit integrierter Beleuchtung und einer sich direkt anschließenden Sitzbank. Die Überdachung wurde optisch durch die Bestandsbäume inspiriert und erinnert in ihrer filigranen Trägerkonstruktion an Äste mit einem gestalterisch an ein Baumblatt angelehnten Dach.

 

Die Einzelelemente sind so zueinander angeordnet, dass ein allgemein ausreichender Witterungsschutz für ca. 30 Personen gewährleistet ist. Geforderte Sitzgelegenheiten sowie notwendige Infrastrukturelemente für den öffentlichen Nahverkehr können in das Modell integriert werden. Der Entwurf ist eine qualitätsvolle stadtgestalterische Lösung und spiegelt die besondere Bedeutung des Haltestellenbereichs wider.

 

Dem Wunsch des Bürgerbeteiligungsprozesses folgend, ist vorgesehen, den Entwurf als Solitär und somit als prägendes, identitätsstiftendes Objekt lediglich im Bereich der zentralen Haltestelle umzusetzen.

 

Der Entwurf bietet des Weiteren die Option, das Dach als begrüntes Dach auszubilden. Die Kosten für eine Begrünung der Haltestellenüberdachung sind im vorgesehenen Budget nicht enthalten. Eine Begrünung ist aus Gründen des Klimaschutzes und unter gestalterischen Aspekten wünschenswert. Es wird deshalb versucht, die Finanzierung über ein gesondertes Konto für Maßnahmen zum Klimaschutz abzuwickeln und, sofern möglich, Fördergelder hierfür zu akquirieren.

 

Risikobetrachtung:

Trotz vertiefender und gewissenhafter Planung verbleiben Risiken und können Konflikte mit parallel laufenden Bauvorhaben (Dritter und städtischer) auftreten, die finanzielle Auswirkungen auf das Projekt haben können:

 

-       Umbau City Center voraussichtlich ab Winter 2019 / 2020, insbesondere Abriss Zweite Ebene: Mögliche gegenseitige Behinderung im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche und bei der Andienung beider Baumaßnahmen auf dem Vorplatz. Hierfür wurden, soweit voraussehbar, Regelungen im städtebaulichen Vertrag getroffen.

-       Neubau Wohn- und Geschäftshaus Berliner Straße (ehem. Toys’R‘Us) mit derzeit unbekanntem Baubeginn: Mögliche gegenseitige Behinderung bei der Andienung beider Maßnahmen und der provisorischen Bushaltestelle in der Berliner Straße. Berücksichtigung erfolgt im städtebaulichen Vertrag.

-       Ausbau Maindeich von 2021 bis 2023: Konflikt bezüglich der Verkehrsführung in der Mainstraße wegen der Umleitung des Busverkehrs während des Marktplatzumbaus. Abstimmung im Detail erfolgt im weiteren Projektverlauf.

-      Maßnahmen zur Umsetzung des Nahverkehrsplans NVP 2018 – 2022 im nördlichen Teil des Marktplatzes (Umbau und Erweiterung der Haltestellen auf der West- und Ostseite, Versetzung von Borden, Einrichtung einer Umweltspur, Betonfahrbahnen). Umsetzung ist geplant im Jahr 2021. Koordinierung erfolgt im weiteren Projektverlauf.

-      Ver- und Entsorgungsleitungen:
Im projektierten Baufeld liegen verschiedene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger. Aufgrund der nicht immer gesicherten Planlage im Bestand sind ggf. Planänderungen notwendig. Eine alles umfassende Suchschachtung im Vorfeld ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Restrisiken im Baugrund können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In die eigentliche Maßnahme „Umbau Marktplatz“ müssen Erneuerungsmaßnahmen der Leitungsträger integriert werden. Hierbei entstehen zeitliche Abhängigkeiten.

-      Altlasten:
Im Zuge der Entwurfsplanung wurde die geogene und abfalltechnische Beschaffenheit des Baugrunds untersucht. Es wurden Bohrproben und Handschürfungen angelegt, das Bodenmaterial entnommen und auf abfalltechnische Belastungen untersucht. Es verbleiben dennoch Unsicherheiten, da Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit innerhalb sehr kurzer Abstände auftreten können. Eine noch engmaschiger angelegte Untersuchung wäre jedoch unwirtschaftlich und würde keine wesentlich höhere Planungssicherheit bringen.

-      Kampfmittel:
Im Zuge der Ausführungsplanung werden Informationen zu Verdachtspunkten eingeholt, gesammelt und ausgewertet. Das Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten auf Kampfmittelverdacht detektiert. Aufgrund von Störungseinflüssen im Boden sind hier nicht immer klare Freimessungen möglich. Dann ist eine vertiefende Untersuchung notwendig. Sollte durch die Felduntersuchungen keine Freimessung möglich sein, muss eine baubegleitende Überwachung auf Kampfmittel durchgeführt werden.

-       Grundwasserhaltung:
Grundwassermengen und die chemische Zusammensetzung sind vorab nicht abschließend bestimmbar. Die Arbeiten für die Entwässerungsleitungen der Sinkkästen an den Hauptkanal finden in Tiefen bis ca. 3,50 m statt. Bei den bisher durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde Grundwasser in etwa 2,75 m Tiefe unter OK Gelände angetroffen. Aufgrund jahreszeitlicher Schwankungen ist ein Ansteigen des Grundwasserspiegels jedoch nicht auszuschließen und würde dann ggf. zusätzliche Maßnahmen und Aufwendungen notwendig machen. Übersteigt die chemische Belastung des tatsächlich angetroffenen Grundwassers die zulässigen Einleitwerte in den Kanal, so können ebenfalls zusätzliche Maßnahmen und Aufwendungen erforderlich werden.

 

Einstufung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2016-21/DS-I(A)0296 vom 02.11.2017 ist der Marktplatz von Bieberer Straße bis Frankfurter Straße gem. § 4 Abs. 2 e) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingestuft. Daher hat die Stadt 40 % der beitragsfähigen Herstellungskosten zu tragen.

Die Gesamtkosten für den Abschnitt Marktplatz von Frankfurter Straße bis Geleitsstraße belaufen sich auf ca. 4,83 Mio. €. Davon sind 2,058 Mio. € beitragsfähige Kosten und davon wiederum entfallen auf die Bürger ca. 1,235 Mio. €. Dies entspricht 60 % der beitragsfähigen Kosten.

Die Gesamtprojektkosten von 5,4 Mio. € abzüglich dem Anteil von 4,83 Mio. € der auf den Abschnitt Marktplatz entfällt, ergeben eine Differenz von ca. 570.000,00 € Hierbei handelt es sich um den Anteil der bisher angefallenen Nebenkosten, die dem Abschnitt Bieberer Straße zuzuordnen sind und die nicht in die Beitragserhebung für den Abschnitt Marktplatz einfließen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima:

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wurden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz bereits zum Projekt und Einstufungsbeschluss im November 2017 eingeschätzt. Es gab keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Das neu zu beurteilende Projektgebiet gemäß Alternative 4 entspricht bautechnisch der ursprünglichen Planung für den Marktplatz, daher ist eine neue Beurteilung nicht erforderlich.

 

Einzige Änderung sind die o. g. Anschlüsse der Sinkkastenleitungen und die dafür erforderlichen Grundwasserhaltungen für die Anschlüsse an den Hauptkanal. Die zuvor beschriebene Vorgehensweise zur Grundwasserhaltung erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.

 

Erläuterungen zur neuen Kostenberechnung:

Die aktuelle Berechnung zum neuen Projektgebiet gemäß Alternative 4 einschließlich der Nebenkosten für den Abschnitt Bieberer Straße ergibt 5.400.000,00 € Gesamtprojektkosten und damit eine Erhöhung um 300.000,00 € im Vergleich zur Projektsumme von 2017.

 

Die aktualisierte Ermittlung der Baukosten vom Büro Hahn Hertling von Hantelmann beinhaltet eine Erhöhung der Einheitspreise um 45 % unter Berücksichtigung der derzeitigen Baupreisentwicklung. Dies entspricht den Erfahrungen aus diversen aktuellen Submissionen, ist jedoch geringer als das Ergebnis der letzten Submission zum Vorhaben „Umbau Marktplatz“. Bei dem gewählten Ansatz wurde davon ausgegangen, dass aufgrund des geringeren Gesamtumfangs und damit verbundener geringerer Komplexität und durch eine längere Vorlaufzeit zwischen Submission und vorgesehenem Baubeginn bessere Preise erzielt werden können.

 

Die Ausführung von Grundwasserhaltungen wird pauschal mit 200.000,00 € angesetzt. Die Kosten können durch die tatsächlich vorgefundenen Grundwassermengen und deren chemische Bestandteile, die erst im Bauzustand ersichtlich sind, variieren. Die Herstellung der Grundwasserhaltungen war in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen.

 

Das Planungshonorar der noch ausstehenden Leistungsphasen 5 bis 9 für das neue Projektgebiet wurde angepasst.

 

Gründe für die Erhöhung des bisherigen Projektbudgets um 300.000,00 €:

-       Zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit während der Bauausführung, angesetzt mit 100.000,00 €. Auf Anregung der Gewerbetreibenden im Rahmen des Beteiligungsprozesses soll während der Bauphase intensive Werbung zum Erhalt der Verkaufsstandorte betrieben werden.

-       Verbleibendes Baukostenrisiko, d. h. Erhöhung der Kosten für Unvorhergesehenes, u. a. aufgrund der nicht abschließend zu benennenden Kosten für die Grundwasserhaltung, angesetzt mit zusätzlich 200.000,00 €.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 5.400.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan: Geltungsbereich

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.