Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0745Ausgegeben am 18.02.2020

Eing. Dat. 06.02.2020

 

 

 

 

 

Waldschwimmbad Rosenhöhe

-       Übernahme der Kosten für die Beauftragung von Planungsleistungen für die Konzeption einer Gesamtplanung des Waldschwimmbades

-       Übernahme der Kosten einer neuen Traglufthalle für das Schwimmerbecken inklusive aller dafür notwendiger Planungen und Anpassungsarbeiten

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-037 (Dez. I, Amt 49.2) vom 05.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Übernahme der dem Verein EOSC entstehenden Kosten in Höhe von 200.000 € brutto für die Vergabe von Planungsleistungen für die Erstellung einer Konzeption als Basis für eine Gesamtplanung aller notwendigen baulichen Maßnahmen bzgl. des Waldschwimmbades Rosenhöhe inklusive Darstellung der daraus resultierenden Betriebskosten wird zugestimmt. Der Planungsauftrag der Stadtverordnetenversammlung 2016-21/DS-I(A)0141 ist in dieser Gesamtplanung insbesondere um den Punkt Funktionsgebäude (mindestens Schwimmbadtechnik und Umkleiden) zu erweitern. Auf Grund der neuen Dimension der Maßnahme sind nachrichtlich die Kosten für den Neubau sowie der Betriebskosten eines Hallenbades gegenüberzustellen.

 

2.     Der Übernahme der Kosten in Höhe von nach aktueller Konzeption 2,25 Mio € brutto für die Beschaffung einer neuen Traglufthalle des EOSC für das 50m - Schwimmerbecken wird zugestimmt. Die Mittelbereitstellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Umsetzung unabhängig von der Konzeption der sonstigen notwendigen Maßnahmen möglich ist. Die Mittelbereitstellung ist gegenüber dem EOSC ferner an die Bedingung zu knüpfen, dass die Übertragung des Waldschwimmbads in das Eigentum der Stadt Offenbach zu erfolgen hat, falls der EOSC den Schwimmbadbetrieb nicht mehr sicherstellen kann.

 

3.    Die Mittelbereitstellung von insgesamt 2,45 Mio. € erfolgt über die Investitionsmaßnahme 0801010300521802 - „Traglufthalle Waldschwimmbad Rosenhöhe (EOSC)“, vorbehaltlich der Resteübertragung, auf den Produktkonten 08010100.0358000052 - „Investitionszuschüsse an übrige Bereiche“ bzw. 08010100.1638000052 - „Ungesicherte Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich“.

 

4.    Vor dem Hintergrund der umfassenden Förderung durch die Stadt und das Land wird der Magistrat ferner beauftragt, den Vertrag mit dem EOSC über den Betrieb des Waldschwimmbades im Jahr 2020 neu zu verhandeln und abzuschließen. Darin ist ebenfalls u.a. die Übertragung des Waldschwimmbads in das Eigentum der Stadt Offenbach festzuschreiben, falls   der EOSC den Schwimmbadbetrieb nicht mehr sicherstellen kann.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat unter 2016-21/DS-I(A)0141 am 08.12.2016 beschlossen, dass einer Variantenuntersuchung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit im Unterhalt sowie der Beschaffung einer/zwei neuen/r Hallen zugestimmt wird. Hierzu existiert der Zwischenbericht 2016-21/DS-II(A)0031, auf den später noch einmal eingegangen wird.

 

Als Konsequenz des Zwischenberichts wurde durch die OPG eine Studie zur Überdachung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens erstellt, um zu ermitteln, welche der 4 folgenden Varianten die wirtschaftlichste und zugleich für die Nutzung des Bades die sinnvollste Variante darstellt.

 

-       Variante „Ersatz der alten Traglufthalle für das 50m-Schwimmerbecken“

-       Variante „Eine weitere Traglufthalle für das 25m-Becken + Ersatz der alten Traglufthalle für das 50m-Schwimmerbecken“

-       Variante „Eine gemeinsame Traglufthalle für beide Becken“

-       Variante „Eine Überdachung mit aufschiebbaren Elementen“

 

Die von der OPG erarbeitete Variante „Eine weitere Traglufthalle für das 25m-Becken + Ersatz der alten Traglufthalle für das 50m-Schwimmerbecken“ (Variante Nr. 3 in den Anlagen) hat den höchsten Nutzwert, um die Sicherung des Schulschwimmens im Winter sowie eine ganzjährige öffentliche Nutzung auch für Nichtschwimmer oder ältere Menschen zu erreichen. Die beiden Becken können dadurch unabhängig voneinander genutzt werden, was für den Verein (EOSC) in Bezug auf die notwendige Aufsichtspflicht von großem Vorteil ist.

 

Bei der stetig vertieften Variantenbetrachtung hat sich nach Auskunft der OPG am Ende gezeigt, dass das Projekt in Bezug auf die ursprüngliche Aufgabenstellung „Beschaffung neuer Traglufthallen“ erweitert werden muss: Anders als im ursprünglichen Auftrag vorgesehen, muss nicht nur die bestehende Traglufthalle ersetzt werden. Über den ursprünglichen Planungsauftrag hinaus werden demnach leider auch weitgehende Maßnahmen der Schwimmbadtechnik und der sonstigen Infrastruktur (inkl. Bausubstanz) erforderlich.

 

Darum ist nun vorgesehen, dass nach Erarbeitung einer Konzeption für die gesamte Bauaufgabe eine Einschätzung aller zu ergreifenden Maßnahmen erfolgt.

Ziel der Konzeption ist es, die unterschiedlichen erforderlichen Einzelmaßnahmen und deren sinnvolle terminliche und bauliche Umsetzung auch im Hinblick auf eine optimale Förderquote festzulegen.

 

Mögliche Einzelmaßnahmen, die je nach Fördermöglichkeiten und zeitlichem Ablauf zu kombinieren sind, sind:

 

-       Beschaffung und Errichtung einer neuen Traglufthalle für das

50m-Schwimmerbecken

-       Beschaffung und Errichtung einer neuen Traglufthalle für das

25m-Becken

-       Ertüchtigung 25m-Mehrzweckbecken baulich (Edelstahlauskleidung) und funktional (Nutzung als Lehrschwimmbecken)

-       Abbruch und Neubau Funktionsgebäude

 

Auf Grund der zu erwartenden neuen finanziellen Dimension der Maßnahme sind nachrichtlich die Kosten für den Neubau sowie der Betriebskosten eines Hallenbades gegenüberzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung muss präzise abwägen können, wie die Steuergelder hier am sinnvollsten verwendet werden können.

 

 

1             Anlass und Historie

 

Das Waldschimmbad Rosenhöhe wurde als reines Freibad konzipiert.

 

Seit 1994 ist es das einzige öffentliche Schwimmbad in Offenbach. Es wird sowohl für das Schulschwimmen von Schulen als auch von Vereinen und der Öffentlichkeit genutzt.

 

Die Traglufthalle über dem 50m-Schwimmerbecken muss dringend erneuert werden, da sie stark veraltet ist und ihr Zustand befürchten lässt, dass sie zeitnah nicht mehr nutzbar sein wird. Das 25m-Mehrzweckbecken ist in der Wintersaison nicht überdacht, so dass während dieser Zeit in diesem Becken kein Schulschwimmen für Nichtschwimmer stattfinden kann.

 

Daher bestand die ursprüngliche Aufgabenstellung darin, eine Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Bewertung bzgl. einer bzw. zwei neuer Traglufthallen für das Waldschwimmbad zu erstellen.

 

Daraufhin hat das städt. Sportmanagement über einen längeren Zeitraum mit den Bäderbetrieben Frankfurt mit dem Ziel verhandelt, das dortige „Projektmanagement für Bauvorhaben von besonderer Bedeutung“ gegen Entgelt mit der Erstellung der vom Magistrat geforderten Studie zu beauftragen. Mit dem Fachplaner der Frankfurter Bäderbetriebe fanden in diesem Zusammenhang eine Begehung des Waldschwimmbades und mehrere Gespräche statt. Die Bäderbetriebe Frankfurt haben schließlich ein Angebot abgegeben, wonach sie leider nur bereit waren, Ihr Fachwissen als Beratungsleistungen anzubieten, aber nicht zur Erstellung der Machbarkeitsstudie.

 

Aufgrund dessen hat das städt. Sportmanagement sodann Amt 60 um Erstellung der Studie gebeten. Nachdem Amt 60 mitgeteilt hatte, dass es über keinerlei personelle Kapazitäten für eine Ausschreibung, Vergabe und Betreuung einer solchen Studie verfügt, ist schließlich die OPG mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragt worden. Zur fachspezifischen Unterstützung hat die OPG in Absprache mit dem EOSC die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB) eingebunden.

 

Mit dem Zwischenbericht 2016-21/DS-II(A)0031 hatte der Magistrat berichtet, dass die DGfdB von ihrer Aufgabenstellung abgewichen war und mit ihren Aussagen kurzzeitig den Weiterbetrieb des Schwimmbades gefährdete. Dies führte zu einem enormen Zeitverlust, weil die ursprünglichen Fragen nicht beantwortet waren, zugleich aber kurzfristige Handlungsbedarfe bestanden, um den Schwimmbadbetrieb und insbesondere den Winterbetrieb abzusichern. Diese Aufgabe wurde zusätzlich verkompliziert, weil beim EOSC, der das Bad dankenswerterweise betreibt, die ursprüngliche Baugenehmigung nicht mehr vorlag. Das ersatzweise Auffinden im Bauaufsichtsamt gelang, allerdings ebenfalls mit Hindernissen und unter Hilfe eines ehemaligen EOSC-Verantwortlichen.

 

Alleine dadurch vergingen zum Verdruss aller Beteiligter rund zwei Jahre.

 

In der Folge konnte endlich die OPG die eigentlich gewünschten Variantenvergleiche in Bezug auf Bewirtschaftungskosten, Jahresergebnisse, Überdachungsvarianten und Traglufthallen selbst erstellen und holte hierzu auch eine Stellungnahme des EOSC ein (siehe Anlage). Durch die Arbeitsmarktlage kam es innerhalb der OPG zu mehrfachen Wechseln bei den Bearbeitern und damit zu weiteren zeitlichen Verzögerungen.

 

Parallel erfolgte eine Rückkopplung zwischen Oberbürgermeister und Koalitionsfraktionen, um die Zeit der Abklärung zu verkürzen, in welche Richtung planerisch vertieft werden soll.

 

Im Rahmen der Erstellung der Variantenvergleiche sind gegen Ende weitere, darüber hinausgehende und erforderliche bauliche Maßnahmen identifiziert worden, die in der nun folgenden Planungsphase bewertet werden müssen. Das Waldschwimmbad Rosenhöhe hat einen extrem starken Sanierungsstau.

 

Auf Grund der deshalb zu erwartenden Mehrkosten wurde vom Sportmanagement bereits im Vorfeld der mit dieser Vorlage zugleich einhergehenden Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung ein erneuter Vor-Ort-Termin auf der Rosenhöhe organisiert, diesmal mit Herrn Münker (Abteilungsleiter Sport im Hess. Ministerium des Innern und für Sport), dem Sportkreis (vertreten durch Herrn Dinkel), dem EOSC und der OPG. Dem Ministerium ist damit nun aus eigener Anschauung die besondere Lage im Waldschwimmbad Rosenhöhe bekannt. An den EOSC und die Stadt ging die Empfehlung, die eigene Antragstellung strategisch gut durchzuführen.

 

So entspricht beispielsweise das Mehrzweckbecken nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Lehrschwimmbecken, da es im aktuellen Bestand zu tief ist und nicht ausreichend Zugangstreppen vorhanden sind, um als Lehrschwimmbecken fungieren zu können. Eine Ertüchtigung ist unumgänglich, um die gewünschte Nutzung langfristig sicherzustellen. Zudem sind die Unterhaltungskosten für das Mehrzweckbecken sehr hoch, da aufgrund seiner veralteten Bausubstanz (das Becken ist nicht gefliest) jedes Jahr der Anstrich mit Chlorkautschukfarbe erneuert werden muss.

 

Das Waldschwimmbad ist durch die Liegewiese mit altem großen

Baumbestand als Freibad für Offenbach sehr attraktiv. Ziel soll sein, auch in den Wintermonaten den Schulen und der Öffentlichkeit ein umfassendes Schwimmangebot machen zu können.

 

 

 

2          Grundlagen

 

Folgende Bewertungen des Planungsteams sind im ersten Schritt als Teil der zu erstellenden Konzeption erforderlich:

 

-       Bestandsermittlung / Analyse Bausubstanz (z.B. Beton durch Tragwerksplaner)

-       Bodengutachten

-       Bestandsermittlung Schwimmbadtechnik / Wassertechnik durch HLS-Planer bzw. Fachplaner

-       Prüfung Erneuerung des Mehrzweckbeckens als Edelstahlbecken (analog dem Schwimmerbecken) unter Einhaltung aller Vorschriften, die einen Betrieb als Lehrschwimmbecken ermöglichen.

-       Bauphysiker

 

Darauf aufbauend kann ein Gesamtkonzept durch den Architekten entwickelt werden.

 

Auf Grund der zu erwartenden neuen finanziellen Dimension der Maßnahme sind nachrichtlich die Kosten für den Neubau sowie der Betriebskosten eines Hallenbades gegenüberzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung muss präzise abwägen können, wie die Steuergelder hier am sinnvollsten verwendet werden können.

 

 

3          Konzept zur weiteren Vorgehensweise

bauliche Maßnahmen / technische Gebäudeausstattung

 

Auf Basis der Konzeption müssen die Einzelmaßnahmen sinnvoll unterteilt und darauf aufbauend der Vorentwurf, der Entwurf sowie die Genehmigungsplanung beauftragt werden.

 

Ob zur Sicherstellung des Kostenrahmens im gleichen Schritt auch Teile der Ausführungsplanung und der Ausschreibung beauftragt werden, wird im weiteren Verlauf entschieden.

 

Die Einzelmaßnahme „Neue Traglufthalle über dem Schwimmerbecken“ kann und sollte unabhängig von den weiteren Maßnahmen betrachtet werden, da sie auf jeden Fall notwendig ist und nur so ganzjährig das Vereinsschwimmen im 50m-Becken sichergestellt werden kann.

 

Aufgrund der geänderten Aufgabenstellung hat sich herausgestellt, dass die Bausubstanz der Funktionsgebäude und die bestehende Anlagentechnik der Schwimmbecken geprüft und der Sanierungsbedarf bewertet werden muss.

 

Weiterhin müssen auch die brandschutztechnischen Anforderungen und die Entfluchtung bewertet und berücksichtigt werden.

 

Außerdem sind die energetischen Gesichtspunkte in der folgenden Planungsphase zu bewerten.

 

Und schließlich muss untersucht werden, wie die unterschiedlichen Einzelmaßnahmen sinnvoll nacheinander und förderoptimiert umgesetzt werden können.

 

 

4          Förderprogramm

 

Für die Antragstellung beim SWIM-Förderprogramm des Landes Hessen sind Unterlagen abzugeben, für die die Beauftragung von Planungsleistungen notwendig ist.

 

Da Fördermittel für Schwimmbadprojekte bis einschließlich 2023 jedes Jahr beantragt und genehmigt werden können, wird empfohlen, das Projekt „Waldschwimmbad Rosenhöhe“ in 4 Einzelmaßnahmen aufzuteilen, um die Zuschußmöglichkeiten maximal auszuschöpfen.

 

Nach erfolgter Abstimmung mit dem Fördergeber ist diese Vorgehensweise sinnvoll und wird von diesem unterstützt. Der weitere Prozess wird in enger Abstimmung mit dem Fördergeber erfolgen.

 

Gemäß Förderrichtlinien sind die Vergaberichtlinien des Landes Hessen einzuhalten. Die Höhe der Zuwendung beträgt regelmäßig 30%, je einzelner Investitionsmaßnahme bis 1 Mio. Euro. In besonders begründeten Fällen kann eine Landeszuwendung über die genannten Grenzen hinaus gewährt werden. Die Förderanträge sind durch den Verein EOSC als Eigentümer und Betreiber des Schwimmbades zu stellen.

 

Im Programm ist es notwendig, für jedes Jahr eine Vorhabenanmeldung für eine Zuwendung zu stellen. Nach positiver Vorab-Prüfung das Landes ergeht sodann die Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.

 

Nach positiver Vorab-Prüfung ist vom Land Hessen bereits für 2019 eine Aufforderung zur Antragstellung für folgende Vorhaben ergangen (mit beabsichtigter Landeszuwendung i.H.v. 1 Mio. Euro):

1)    Beschaffung neuer Traglufthallen inkl. technischer Ausstattung und Peripheriekosten

2)    Ertüchtigung des Mehrzweckbeckens zu einem Lehrschwimmbecken für Nichtschwimmer.

 

Aufgrund des festgestellten stark sanierungsbedürftigen Zustandes auch der Funktionsgebäude, des dadurch erforderlichen neuen Konzeptes für das gesamte Waldschwimmbad und der Möglichkeit, die Landesförderung zu optimieren, ist eine förmliche Antragstellung in 2019 nicht erfolgt.

 

Durch die spätere Antragstellung sind finanziell keine Nachteile zu erwarten: Vielmehr soll, um die Zuschussmöglichkeiten in Abstimmung mit dem Fördergeber bis 2023 maximal ausschöpfen zu können, die Gesamt(bau)maßnahme aufgesplittet und jährlich von 2020 bis 2023 jeweils ein förmlicher Zuschussantrag gestellt werden.

 

Daher wurden vom EOSC für das Jahr 2020 fristgerecht bereits folgende Vorhaben beim Land angemeldet:

1)    Beschaffung von Planungsleistungen für die Konzeption einer Gesamtplanung des Waldschwimmbades

2)    Beschaffung einer neuen Traglufthalle inkl. technischer Ausstattung und Peripheriekosten für das 50m-Schwimmerbecken.

 

Vor dem Hintergrund der umfassenden Förderung durch die Stadt und das Land sowie der seit Abschluss des letzten offiziellen Vertrages mehr als verdoppelten Betriebskosten (insbesondere wegen Energie- und Personalkosten) soll der Vertrag über den Betrieb des Waldschwimmbades 2020 neu abgeschlossen werden. Darin soll es u.a. heißen: Sollte der EOSC den Schwimmbadbetrieb zukünftig nicht mehr sicherstellen können, sich auflösen oder sonstwie aufgelöst werden, geht das Waldschwimmbad entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.

 

 

5          Erläuterung zur überschlägigen Grobkostenschätzung

 

Die mit diesem Bericht als Anhang vorgelegte Grobkostenschätzung beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen.

 

Die ersten Schritte werden sein:

 

-     Beauftragung eines Planerteams durch die OPG im Auftrag des EOSCs für die Konzeption.

Kosten in Höhe von nach aktueller Planung 200.000 € brutto (inkl. Nebenkosten und Zulage für Einzelbeauftragungen)

-     Beschaffung und Errichtung (inkl. Baugenehmigungsverfahren) einer neuen Traglufthalle inkl. Peripherie für das Schwimmerbecken.

Kosten in Höhe von nach aktueller Planung 2,25 Mio. € brutto (inkl. Nebenkosten / ohne Genehmigungsgebühren)

 

6          Terminplanung

Zeitliche Randbedingungen

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur geplanten Vorgehensweise kann mit der Planerbeschaffung kurzfristig begonnen werden.

 

Die Beschaffung wird nach aktueller Lage der Baukonjunktur voraussichtlich mindestens fünf Monate nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung andauern.

 

Die einzelnen Planer werden zeitversetzt beauftragt.

 

Die Konzeption wird nach Beauftragung der Planer ca. 3 Monate Planungszeit in Anspruch nehmen.

 

Mit der Beschaffung der Traglufthalle für das Schwimmerbecken als GU-Leistung kann parallel zur Erstellung der Konzeption begonnen werden.

 

Die weiteren Termine zur Gewährleistung der Umsetzung in Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anträge für die Fördermittel bis 2023 können nach Abschluss und Freigabe der Konzeption geplant werden.

Anlagen:

Anlage 4 - Überdachungsvarianten

 

Nichtöffentliche Anlagen:

Anlage 1 - Variantenvergleich Bewirtschaftungskosten

Anlage 2 - Variantenvergleich Jahresergebnisse

Anlage 3 - Variantenvergleich Traglufthallen

Anlage 5 - Stellungnahme des EOSC

Anlage 6 - Grobkostenermittlung für die baulichen Maßnahmen

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die öffentliche Anlage 4 ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.