Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0819Ausgegeben am 27.08.2020
Eing. Dat. 27.08.2020
Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) der Stadt Offenbach
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 27.08.2020
Die Stadtverordnetenversammlung möge
die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes
beschließen.
Begründung:
Der Antragsteller ist als Schirmherr des Kinder- und Jugendparlamentes qua Satzung des KJP dafür zuständig, das Gremium in wichtigen Belangen zu unterstützen. Dazu zählt auch das Stellen von Anträgen an die Stadtverordnetenversammlung.
Der Vorstand des KJP bittet die Stadtverordnetenversammlung darum, sicherzustellen, dass das Kinder- und Jugendparlament solange arbeitsfähig bleibt, bis die Pandemiesituation durch Corona soweit überwunden ist, dass die Wahl von Abgeordneten an den Offenbacher Schulen wieder geschäftsmäßig möglich ist.
Dazu soll die Legislaturperiode des KJP um 12 Monate verlängert werden.
Weiterhin bittet der Vorstand des KJP eine Lösung zu finden um Kinder und Jugendliche, die zwar nicht als Abgeordnete gewählt wurden jedoch ein außerordentliches Engagement in den Arbeitsgruppen des KJP erbringen, als Abgeordnete zu kooptieren. Eine Kooption soll frühestens 6 Monate (entspricht einem 1/4 der Legislaturperiode) nach der 1. Sitzung der Vollversammlung möglich sein.
Der Jugendhilfeausschuss, dessen Mitglieder die Problematik der Arbeitsfähigkeit von Vereinen und Organisationen sehr gut kennen, hat bei der Vorstellung des Konzeptes Verständnis für diesen Wunsch geäußert. Gleichzeitig hat der JHA angeraten, die Beschlussfähigkeit des Kinder- und Jugendparlaments durch die Möglichkeit der vorsorglichen Einberufung einer neuen Sitzung innerhalb von 15 Minuten nach Beginn der ursprünglichen Sitzung zu gewährleisten. Dieser Vorschlag wurde vom Vorstand des KJP übernommen.
Weiterhin soll es der Vollversammlung ermöglicht werden, frühestens ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode den Vorstand um ein weiteres Mitglied (Beisitzer) zu erweitern.
Seit der konstituierenden Sitzung des 1. Offenbacher Kinder- und Jugendparlamentes am 17. November 1998 hat sich vieles verändert. Vor allem der Ganztagsunterricht an den Schulen hat bei den Schülerinnen und Schülern zu massiven Einschränkungen der Verfügbarkeit an Zeit für außerschulische Aktivitäten geführt.
Davon betroffen ist auch das Kinder- und Jugendparlament. Mit der Satzungsänderung soll erreicht werden, dass das KJP seiner Aufgabe, Stimme der Offenbacher Kinder und Jugendlichen zu sein, auch in schwierigen Zeiten wahrnehmen kann.