Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0833Ausgegeben am 16.09.2020

Eing. Dat. 10.09.2020

 

 

 

 

 

Vorschlag zur Ernennung von vier Ortsgerichtsschöffen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-369 (Dez. I, Amt 10) vom 09.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts gem. § 7 Ortsgerichtsgesetz vorschlägt, Herrn Arthur Hartmann erneut für 5 Jahre zum Ortsgerichtsschöffen zu ernennen sowie Herrn Martin Jäger, Herrn Richard Stahlhut und Herrn Dominik Mangelmann zu neuen Ortsgerichts-schöffen für 10 Jahre zu ernennen.

 

 

Begründung:

 

Nach den Bestimmungen des Ortsgerichtsgesetzes gehören dem Ortsgericht neben dem Ortsgerichtsvorsteher vier Ortsgerichtsschöffen an. Die Präsidenten oder Direktoren der Amtsgerichte können die Zahl der Schöffen erhöhen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht. Auf Antrag der Stadt Offenbach vom 03.09.2007 hat der Präsident des Amtsgerichts Offenbach mit Schreiben vom 19.09.2007 der Erhöhung von vier auf fünf Ortsgerichtsschöffen zugestimmt. Die Mitglieder des Ortsgerichtes werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgerichtspräsidenten auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Amtszeit von Herrn Arthur Hartmann endet am 11.01.2021. Herr Hartmann soll erneut und zwar für 5 Jahre vorgeschlagen werden. Gemäß Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach vom 17.04.2020 bestehen gegen eine Wiederwahl von Herrn Hartmann keine Bedenken.

 

Die Amtszeit von Herrn Norbert Best endet ebenfalls am 11.01.2021. Herr Best möchte seine Tätigkeit beenden und steht somit nicht mehr für das Amt zur Verfügung.

 

Der Präsident des Amtsgerichts Offenbach a. M. hat mit Schreiben vom 17.04.2020 dem Antrag der Stadt Offenbach vom 16.03.2020 stattgegeben und gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Hessisches Ortsgerichtsgesetz einer erneuten Erhöhung der Zahl der Ortsgerichtsschöffen von zurzeit fünf auf nunmehr sieben zugestimmt.

 

Die Herren Martin Jäger, Richard Stahlhut und Dominik Mangelmann sollen als neue Ortsgerichtsschöffen vorgeschlagen werden.

 

Mit den Herren konnten Persönlichkeiten gefunden werden, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation für dieses wichtige Ehrenamt in besonderer Weise geeignet sind.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Hessisches Ortsgerichtsgesetz hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.

Nichtöffentliche Anlage

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro