Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0836Ausgegeben am 16.09.2020

Eing. Dat. 10.09.2020

 

 

 

Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung und Prävention in Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-389 (Dez. III, Amt 53) vom 09.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Mit Wirkung zum 01.01.2021 soll eine Koordinierungsstelle für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention im Stadtgesundheitsamt der Stadt Offenbach geschaffen werden. Die Stelle soll das geförderte Projekt des GKV-Spitzenverbandes umsetzen. Die maximale Förderung beträgt über 5 Jahre 250.000,00 Euro. Hiervon wird eine Gesamtförderung in Höhe von 206.371,95 Euro für die Stadt Offenbach möglich. Die Fördersummen und der Eigenanteil der Stadt Offenbach verteilen sich wie folgt über die fünf Jahre:

 

                     Förderung                                         Eigenanteil
1. Jahr:                 63.717,48 €       (80%)                       15.929,37 €
2. Jahr:                 48.656,26 €       (60%)                       32.437,51 €
3. Jahr:                 33.030,75 €       (40%)                       49.546,12 €
4. Jahr:                 33.538,82 €       (40%)                       50.458,22 €
5. Jahr:                 27.328,65 €       (30%)                       63.766,84 €
Gesamt:             206.371,95 €                                      212.138,06 €

 

Sowohl der Eigenanteil als auch die Fördermittel werden im Rahmen der HH-Planung 2021 über die Änderungsliste angemeldet über die jeweiligen Fachämter. Die Eigenmittel der Stadt über 5 Jahre in Höhe von 212.138,06 Euro werden verteilt auf den Produktkonten 07030100.6200100011 „Entgelte der Arbeitnehmer/innen“, 07030100.6222100011 „Weihnachtsgeld Angestellte“, 07030100.6400100011 „Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen“ und 07030100.6470100011 „ZVK-Aufwendungen für Arbeitnehmer/innen“ im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Das Produktkonto für die Fördermittel wird im Ergebnishaushalt im Produkt 07030100 im Rahmen der HH-Planung 2021 nachgemeldet. Die Koordinierungsstelle steht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, weil sie vulnerable Zielgruppen erreicht und ihren Gesundheitsschutz aufbauen und stärken kann.

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss kann die Umsetzung des bereits geplanten Projektes „Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen in Offenbach“ beginnen. Das Projekt soll ab dem 01.01.2021 starten und ist auf fünf Jahre angesetzt. Für die Koordinierungsstelle wurde bereits eine geeignete Fachkraft im Stadtgesundheitsamt identifiziert, daher konnte vorab bereits die Projektplanung entwickelt und strukturiert werden.

Bisher existiert im Stadtgesundheitsamt Offenbach keine Koordinierungsstelle, die die Gesundheitsförderung sowie Prävention für die Kommune in Angriff nimmt. Der Auftrag, „Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu veranlassen und zu koordinieren“ gehört jedoch nach Präventionsgesetz, § 1 (2) Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Die Koordinierungsstelle soll sicherstellen, dass eine Vernetzung mit den einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens erfolgen kann. So können künftig gemeinsam Interventionen sowie Präventionen durchgeführt werden, mit dem Ziel die gesundheitliche Chancenungleichheit zu reduzieren und eine Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Durch die bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Implementierung der Prävention und Gesundheitsförderung sollen die gesundheitliche Chancengleichheit gestärkt, vulnerable Zielgruppen erreicht, eine soziale Teilhabe ermöglicht, die seelische Gesundheit verbessert und geschlechtsbezogene Ungleichheit reduziert werden. Außerdem wird durch den Aufbau gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensbedingungen die individuelle Gesund­heitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger in Offenbach gestärkt. In Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie sind die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere deren Kinder dann weniger anfällig. Angeboten werden sollen niedrigschwellige Angebote, die zielgenau umzusetzen sind. Die Stadt Offenbach soll damit eine bedarfsgerechte Gesundheitsförderung und Prävention erbringen und auch nach dem Förderzeitraum die laufenden Prozesse aufrechterhalten und diese nachhaltig in das Bild der Kommune verankern.

Der Eigenanteil der Stadt wird angesichts des am 03.09.2020 beschlossenen Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nach aller Voraussicht gut zu erbringen sein. Der Pakt sieht erhebliche Finanzmittel zur Aufstockung des Personals der Gesundheitsämter (zusätzliche 5.000 Stellen für 400 Kommunen) und zur Stärkung der kommunalen Prävention vor. Der frühe Start der beantragten Koordinierungsstelle ist eine Voraussetzung, um diese Mittel zeitig beantragen und einsetzen zu können.

Der Anhang bietet einen detaillierten Einblick in das Projekt. Für eine vereinfachte und schnellere Lesbarkeit wurden wichtige Textabschnitte gelb markiert.

Die Vorlage hat Corona-Relevanz und wird aufgrund der zu erreichenden Frist zur Abgabe des Förderantrags zum 30.09.2020 auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat) eingereicht.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Kommunales Förderprogramm des GKVBündnisses für Gesundheit

zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.