Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0860Ausgegeben am 05.11.2020
Eing. Dat. 22.10.2020
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-449 (Dez. II, Amt 20) vom 21.10.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die Haushaltssatzung 2021 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2021 für das Jahr 2021 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2021 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2021 wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlage:
Stv.-Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 inkl. Ä-Liste Mag.
Die Anlage wurde den Stadtverordneten in elektronische Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.