Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0894Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Untere Grenzstraße, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-513 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 9.468 m² aus den Grundstücken Gemarkung Bürgel Flur 7 Nr. 348/41, 348/44 und 348/63 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 2.651.040,00 EUR (280,00 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 2.900.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Gemäß den Voruntersuchungen ist bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand Bodenverunreinigungen befinden. Die Entsorgungsmehrkosten für verunreinigtes Bodenmaterial, welches baubedingt anfällt und abfalltechnisch > Z 1.2 bzw. in entsprechende Zuordnungsklassen einzustufen ist, werden bis zu einem Betrag i. H. v. 600.000 EUR von dem Verkäufer übernommen. Darüber evtl. hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Stadt (Projekt „Neubau Gymnasium am Güterbahnhof“, Produktkonto 03070100.0951000060, Investitionsnummer 0307010900601901). Die Kosten sind bis spätestens 15.01.2028 mit dem Verkäufer abzurechnen.

 

 

Begründung:

 

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 647 „Ehemaliger Güterbahnhof Offenbach“ ist in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020 erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Fläche soll u. a. eine neue 6-zügige Schule errichtet werden (Gymnasium mit einer Dreifeldsporthalle für ca. 1.400 Schülerinnen/Schüler aus ganz Offenbach). Hierfür wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement zurzeit ein Realisierungswettbewerb vorbereitet, der

im kommenden Jahr durchgeführt werden soll.

 

Hinsichtlich der Kosten für die Entsorgung des belasteten Bodenaushubs liegen sehr unterschiedliche Kostenschätzungen vor. Nach längeren Verhandlungen hat sich der Verkäufer bereit erklärt, Kosten bis zu einem Betrag i. H. v. 600.000 EUR zu übernehmen. Die Kostenschätzung des Verkäufers beläuft sich auf rd. 380.000 EUR.

 

Von Seiten der Stadt wurde über die Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft OPG bei CDM Smith ein Gutachten über die Verunreinigung des Bodens und die daraus entstehenden Kosten eingeholt. Die Schätzung von CDM Smith geht von einem bei der Stadt verbleibenden Restrisiko in Höhe von weiteren 400.000 EUR für eine nahezu vollständige Entfernung des verunreinigten Bodenmaterials aus.

 

Die Verkäuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden. Die Vorlage wird als Nachtragsvorlage *(in den Magistrat) eingebracht, da es hinsichtlich der Altlasten noch umfangreichen Abstimmungsbedarf mit dem Verkäufer gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

 

Die nichtöffentliche Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.