Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0028Ausgegeben am 06.06.2016

Eing. Dat. 02.06.2016

 

 

 

 

 

Aufgabenwahrnehmung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz weiterhin gut und effizient sicherstellen

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.06.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz weiterhin als selbstständiges Amt seine Aufgaben wahrnehmen zu lassen.

 

2.      Dem Amt sind dafür die mit der Haushaltsbeschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten personellen und sächlichen Ressourcen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung:

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erfüllt eine Fülle von Aufgaben als Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde, im Arten-, Altlasten-, Boden- und Immissionsschutz sowie bei Klimaschutz und -anpassung sowie dem Erhalt und der Pflege des Naturschutzgebiets Schultheisweiher und der Umweltbildung. Zudem ist das Amt Geschäftsstelle der AG Fluglärm. Die effiziente Aufgabenerfüllung in diesen Bereichen halten die antragstellenden Fraktionen für selbstverständlich und unverzichtbar.

 

Die dafür vorgesehenen finanziellen und personellen Ressourcen im Haushalt sind dafür unabdingbar. Eine Ausdünnung des Personalkörpers des Amtes würde die adäquate Aufgabenerfüllung, beispielsweise bei der Erhaltung des Badegewässers im Naturschutzgebiet Schultheisweiher, beinträchtigen oder zerstören. Die antragstellenden Fraktionen begrüßen und schätzen die besondere Qualität, in der das Amt mit knappen Ressourcen seine Aufgaben erfüllt.

 

Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung sind Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns. Entsprechend werden sie dezernats- und ämterübergreifend bearbeitet und weiterentwickelt. Dies geschieht unter wesentlicher Mitwirkung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das zusammen mit Partnern auch entsprechende Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger vorhält.

Das Amt begleitet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zudem Bauvorhaben und sorgt mit Beratung, Stellungnahmen und Auflagen für die bestmögliche Umsetzung der entsprechenden städtischen Ziele. Die steigenden Zahlen von zu bearbeitenden Bauvorhaben haben aktuell zu einer Prüfung geführt, ob in diesem Bereich eine weitere halbe Stelle für dieses Amt geschaffen werden muss.

 

Einem Presseartikel vom 21. Mai 2016 war zu entnehmen, dass der Oberbürgermeister offen lässt, ob er das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz in seiner heutigen Form bestehen lassen wird. Er erwäge eine Reduzierung der Aufgaben oder gar ein Auflösung des Amtes.

 

Die antragstellenden Fraktionen möchten, dass das Umweltamt auch weiterhin seine Aufgaben in der beobachteten Qualität erfüllen kann.

 

Ungeachtet der wohlverstandenen Regelungen in § 70 (1) HGO weisen die antragstellenden Fraktionen darauf hin, dass sie die Zuständigkeit für die genannten Aufgaben im Dezernat II für sinnvoll und bewährt halten.