Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0088Ausgegeben am 28.10.2016

Eing. Dat. 27.10.2016

 

 

 

 

 

Stabsstelle Sauberes Offenbach

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP, FW vom 27.10.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt,

 

der Stadtverordnetenversammlung bis zum Jahresende ein Konzept für die Einrichtung einer Stabsstelle Sauberes Offenbach zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Das Konzept nach 1. soll u. a. Ausführungen zu den folgenden Punkten enthalten:

 

a)    Aufgaben, verwaltungsmäßige Ansiedlung und (Querschnitts-)Kompetenzen der Stabsstelle, Anforderungsprofil eines Sauberkeitsbeauftragten

 

b)    Einbeziehung und Ausbau der Arbeit des Projektes „Besser leben in Offenbach“

 

c)    Überprüfung des einschlägigen Bußgeldkatalogs zur Steigerung der Abschreckung von Müllvergehen

 

d)    Darstellung der notwendigen personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen sowie der möglichen Wege der Finanzierung

 

 

Begründung:

 

Sauberkeit und Sicherheit sind ein wichtiger Image- und Standortfaktor für Wohnen und Gewerbe und damit für eine gute Stadtentwicklung. Das subjektive Sicherheitsgefühl und die objektive Sicherheit stehen im engen Zusammenhang mit dem Zustand des äußeren Umfeldes. Das für jeden Bürger wahrnehmbare und erhöhte Müllaufkommen im öffentlichen Raum (z. b. in städtischen Wäldern und Parks, der Innenstadt) durch achtloses Wegwerfen von Abfällen, illegaler Sperr- und Hausmüllablagerungen oder sonstigen Verschmutzungen (u. a. auch durch Graffiti) muss erheblich reduziert werden.

 

Ziel der Stabsstelle Sauberes Offenbach ist es, das Erscheinungsbild der Stadt Offenbach in Sachen Sauberkeit zu verbessern. Dies soll auf verschiedenen Wegen erreicht werden, z. B. mit der Beseitigung wilder Müllablagerungen und der Entfernung von Graffiti und anderen „Schmierereien“.

 

Zudem müssen Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang gemäß dem bestehenden Bußgeldkatalog zukünftig verstärkt verfolgt und geahndet werden.

 

Die zielgerechte Umsetzung und eine breitere Aufstellung in diesem Bereich als bisher bedingt die neue Organisationseinheit. Die Stabstelle soll Durchgriffsmöglichkeiten zu allen städtischen Ämtern, Gesellschaften der Stadt und sonstigen Stellen, die mit Sauberkeit des öffentlichen Raumes befasst sind, haben, wobei eine reibungslose und effiziente Kooperation gewährleistet sein muss.