Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0121Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

 

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

hier: Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach. Ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ und städtische Initiative zur Teilzeitausbildung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-379 (Dez I, Amt 18) vom 23.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Zur Umsetzung der „Europäischen Charta (EU-Charta) für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ wird die Stadt Offenbach alle zwei Jahre  Offenbacher Unternehmen und Verwaltungen auszeichnen. Ein Preisgeld ist damit nicht verbunden. Vielmehr soll gute betriebliche Praxis in Form von Maßnahmen und Regelungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege für die Angehörigen des jeweiligen Unternehmens bzw. für deren Klientel erleichtert, gewürdigt und  bekannt gemacht werden, um andere zur Nachahmung anzuregen.

 

2.

Für die Auszeichnung Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach. Ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, die erstmals in 2017 durch den Magistrat vorgenommen werden soll, wird eine Richtlinie erlassen (Anlage 1).

 

3.

Im Sinne der Vorbildfunktion des Öffentlichen Dienstes für Familienfreundlichkeit und Gleichstellung werden die Stadtverwaltung Offenbach, die städtischen Eigenbetriebe und die Stadtwerke Offenbach Holding SOH verpflichtet, bei den Besetzungsverfahren aller Ausbildungsstellen sowie in Publikationen ab sofort darauf hinzuweisen, dass die berufliche Qualifizierung auch in Teilzeitform absolviert werden kann.

 

 

Begründung:

 

Auf Beschluss der Stadtverordneten ist die Stadt Offenbach am 29.01.2016 der „EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten. Die Erarbeitung von Aktionsplänen als notwendiges Instrument für die Gleichstellung geht damit einher und wird von einem Beirat begleitet. In seiner konstituierenden Sitzung am 19.09.2016 hat dieser die Einführung einer Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach“  beschlossen und der entsprechenden Richtlinie zugestimmt. Der Beirat unterstreicht die Notwendigkeit, insbesondere Offenbacher Klein- und Mittelbetriebe in ihren Bestrebungen und Erfolgen zu würdigen, die ihren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf & Familie bzw. Pflege und den beruflichen Wiedereinstieg auf beispielhafte Weise ermöglichen.

 

Gute Rahmenbedingungen zur „Vereinbarkeit“  sind geeignet die hohe Erwerbslosenquote von Frauen in Offenbach zu reduzieren. Zusätzlich schaffen Unternehmen damit Voraussetzungen für väter- und männerorientierte Beteiligungsmöglichkeiten an Familienaufgaben und binden qualifizierte Arbeitskräfte an ihr Unternehmen. Die Auszeichnung soll in den „1. Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Charta“ aufgenommen werden, der Ende 2017 verabschiedet werden soll.

 

Die Familienfreundlichkeit von Unternehmen und Verwaltungen auch im Hinblick auf junge Menschen wird wirkungsvoll über Teilzeitausbildungsmöglichkeiten umgesetzt. Bisher wird Teilzeitausbildung von Unternehmen und dem Öffentlichen Dienst kaum offeriert. Andererseits berichten Offenbacher Berufsausbildungsträger, die im Auftrag der MainArbeit tätig sind, von geringen Abbruchquoten und guten Prüfungsergebnissen ihrer Teilzeitauszubildenden sowie von einer steigenden Nachfrage.

 

Gerade junge Mütter und Väter sind dem Risiko eines beruflichen Fehlstartes ausgesetzt, da das „Vereinbarkeitsproblem“ den Anforderungen der Berufsausbildung scheinbar generell entgegensteht. Eine Teilzeit-Ausbildung bietet jedoch die Möglichkeit, die wöchentliche praktische Ausbildungszeit zu reduzieren und so eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können – auch mit Kind bzw. pflegebedürftigen Angehörigen. Ziel ist die Ausweitung des Bewerberspektrums für alle städtischen Ausbildungsberufe

 

Die Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau hat sich daher in ihrer Sitzung am 1. Februar 2016 einstimmig für die Möglichkeit einer Berufsausbildung bei der Stadt Offenbach in Teilzeitform ausgesprochen. Die Gleichstellungskommission empfiehlt dem Magistrat, dies umgehend zu ermöglichen und durch verschiedene Maßnahmen des Personalmarketings, insbesondere durch einen expliziten Hinweis in den Stellenausschreibungen für die Bekanntmachung zu sorgen.

Anlagen:

Richtlinie für die Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach. Ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und  Männern“