Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0129Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

 

Barrierefreie Kommunikation - Leichte Sprache in wichtigen Formularen und Verwaltungstexten

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP, FW vom 24.11.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.            den durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

initiierten Arbeitsprozess zur Erstellung von Mustererläuterungen für eine „Leichte Sprache“ aktiv zu unterstützen.

 

2.            zu prüfen und berichten, an welchen Stellen in der kommunalen

Verwaltung bei Anträgen, Formularen, Texten, Erläuterungen und anderen wahrnehmungspflichtigen Aufgaben „Leichte Sprache“ umzusetzen ist.

 

3.            zu prüfen und zu berichten, welche städtischen Einrichtungen in Offenbach am Main sich für Projekte im Bereich „barrierefreie Kommunikation“ eignen und wie diese im Rahmen der Erstellung des kommunalen Aktionsplans Inklusion in die Umsetzung gelangen können.

 

4.            die Kosten der möglichen Maßnahmen darzustellen.

 

 

Begründung:

 

Die antragstellenden Fraktionen verfolgen das Ziel, die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dazu gehören wesentlich die beiden Bausteine „Barrierefreiheit“ und „Leichte Sprache“ in den Ämtern.

Leichte Sprache zeichnet sich durch einfache und klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild aus und stellt eine verständliche und barrierefreie Ausdrucksweise dar. Insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit geistiger Beeinträchtigung oder Menschen mit wenig Sprachkenntnissen oder geringer Bildung haben häufig erschwert Zugang zu Informationen. Die Einführung von Leichter Sprache und einer damit verbundenen barrierefreien Kommunikation ermöglicht jedoch allen Menschen gleichberechtigt gesellschaftliche und politische Teilhabe.

 

Am 27.Juli 2016 ist ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) in Kraft getreten, mit dem dieses begrifflich an die UN-BRK angepasst und die Regelungen zur Barrierefreiheit sowohl im Bereich Bauen als auch im Bereich „Leichte Sprache“ verschärft werden. § 11 dieses Gesetzes sieht vor, dass die Träger öffentlicher Gewalt Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen sollen. Mittelbar beeinflussen die Regelungen des BGG auch die Landesgleichstellungsgesetze, sodass auch die Kommunen zumindest bei Wahrnehmung pflichtiger Aufgaben gehalten sind, sich der Leichten Sprache zu bedienen. In einem ersten Schritt plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Einbeziehung kommunaler Akteure einen Pool von Mustererläuterungen zu erstellen, die ab dem Jahr 2018 genutzt werden können.

 

In Planung ist, dass das BMAS im Jahr 2017 die Entwicklung von Erläuterungen in Leichter Sprache durch die Einstellung eines Pools von Mustererläuterungen unterstützt. Es ist davon auszugehen, dass die Mustererläuterungen ab dem Jahr 2018 genutzt werden können. Für die Kommunen wird es die Möglichkeit geben, die Umsetzung des BGG hinsichtlich der Regelung zu Leichter Sprache zu begleiten. Da die Stadt Offenbach, zusammen mit weiteren kommunalen Akteuren, aktiv an der Entwicklung eines kommunalen Aktionsplans Inklusion arbeitet, halten es die antragstellenden Parteien für erforderlich, dass sich die Stadt aktiv an dem Prozess zur Erstellung von Mustererläuterungen für Leichte Sprache beteiligt.

 

Hierzu zählen zum Beispiel der Internetauftritt der Stadt, sowie Broschüren und Ratgeber, die es zu modifizieren gilt und gute Gelegenheiten bieten, sich mit barrierefreier Kommunikation und leichter Sprache auseinanderzusetzen, sowie gegebenenfalls ein Angebot an Fortbildungen für Mitarbeiter*innen, um diesen Themenbereich zu sensibilisieren und so zur Bewusstseinsbildung u.a. im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung beizutragen.

Im Prozess zur Erstellung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion wurden im Themenfeld „Barrierefreie Verwaltung“ bereits erste Schritte unternommen, diese gilt es zu stärken und auszubauen.