Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0164Ausgegeben am 14.02.2017

Eing. Dat. 02.02.2017

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Heusenstammer Weg 77

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-023 (Dez. I, Amt 80) vom 01.02.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.06.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 77 = 478 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.393,80 EUR/Jahr (7,10 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 77 läuft am 30.06.2025 ab. Der Erbbauberechtigte beabsichtigt zur Renovierung seines Hauses auf dem Erbbaugrundstück einen Kredit aufzunehmen. Zur Absicherung des Kredites verlangt die Bank die Erbbaurechtsverlängerung. Auf Grund dessen hat der in der Anlage genannte Erbbauberechtigte die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 2,86 EUR/m² wird neu festgesetzt auf 3.393,80 EUR/Jahr (7,10 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 355,00 EUR/m²).

 

Der Erbbauberechtigte hat die Modalitäten der Erbbaurechts-Verlängerung akzeptiert.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2025

ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlage:

Plan

Nichtöffentliche Anlage