Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0242Ausgegeben am 08.08.2017

Eing. Dat. 27.07.2017

 

 

 

 

 

3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000

hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Entwurf

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-238 (Dez. I, Amt 60) vom 26.07.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.)

Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird zugestimmt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage zur Wahrung der Frist im Vorgriff auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum nächstmöglichen Termin bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses 2017-218 unter Hinweis auf den Gremienvorbehalt bezüglich der Stadtverordnetenbeschlussfassung in das Planungsbeteiligungsverfahren gemäß § 4 HLPG eingebracht wurde und ihr dieser Beschluss mit der Vorlage für die Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben wird.

 

2.)

Diese Beschlusslage ersetzt die Beschlusslage des Magistrates Nr. 2017-218 vom 05.07.2017, diese ist hiermit aufgehoben.

 

(Nachrichtlich: Zu Ziffer 1, Absatz 2 sowie Ziffer 2 erfolgt keine Abstimmung, da es sich nur um Kenntnisnahmen handelt.)

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 25.04.2017 wurde die Stadt Offenbach am Main um Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 aufgefordert.

 

Unter Federführung der Stadtentwicklung im Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wurden die Ämter 10, 33, 49, 53 und 80 sowie die AG Flughafen fachlich in der Erarbeitung der Stellungnahme einbezogen und nach Abstimmung im Magistrat die als Anlage beigefügte Stellungnahme erstellt.

 

Formal besteht die Notwendigkeit der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Vorläufe des Geschäftsganges ermöglichten es jedoch nicht mehr, diese vor Abgabefrist der Stellungnahme am 10.07.2017 zu erreichen. Daher wurde die Stellungnahme nach Beschlussfassung durch den Magistrat am 05.07.2017 vorbehaltlich der nachzureichenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung fristwahrend an das Land weitergeleitet. Die Beschlussvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zum nächstmöglichen Sitzungstermin – nach derzeitiger Planung am 24.08.2017 - zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Vorgehensweise ist der Inkompatibilität der gesetzten Frist mit den Gremienläufen geschuldet, andere Kommunen und Gebietskörperschaften müssen ebenso verfahren.

 

Zu 2.)

Der in der Magistratssitzung am 05.07.2017 unter Nr. 2017-218 gefasste Beschluss zur gleichnamigen Vorlage (3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000

hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Entwurf) wird in Abstimmung mit dem Stadtverordnetenbüro zurückgenommen, da der Beschlusstext des Magistrats formal nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden konnte. Der Text der Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 hat sich im Vergleich zur Vorlage 2017-218 nicht geändert.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

Anlage:

Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, Beteiligung gemäß § 4 Abs. 3 HLPG; Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main vom 05.07.2017

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.