Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0266Ausgegeben am 10.08.2017

Eing. Dat. 10.08.2017

 

 

 

 

 

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2

hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach a.M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-263 (Dez. I, Amt 60) vom 09.08.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach wurde im ursprünglichen Beteiligungsverfahren der Planfeststellung nicht um Stellungnahme gebeten. Erst nach Reklamation durch die Stadt hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 19.06.2017 Offenbach nun aufgefordert, im ergänzenden Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren für den 2. Planungsabschnitt eine Stellungnahme abzugeben.

 

Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn werden die westlichen Bereiche der Stadt Hanau, die Stadt Maintal und die östlichen Teile der Stadt Frankfurt an das S-Bahn-Netz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Die nördlich des Mains verlaufende Bahnstrecke 3660 wird hierfür zwischen Frankfurt Ost und Hanau Hbf viergleisig ausgebaut und mit einem Tunnel an das bestehende S-Bahnnetz in der Station Frankfurt - Konstablerwache angebunden.

 

Grundsätzlich ist der Bau der Nordmainischen S-Bahn zu begrüßen, da es mit dieser Attraktivitätssteigerung des regionalen schienengebundenen Verkehrsnetzes zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main kommen wird. Diese Reduzierung ist dringend erforderlich, da die Kapazität des Straßennetzes im Ballungsraum bereits heute an ihre Grenzen stößt und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Kern des Ballungsraumes Maßnahmen zur verbesserten Luftreinhaltung erforderlich sind.

 

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Bau der Nordmainischen S-Bahn die Belange der Stadt Offenbach berührt. Hierunter anzuführen sind insbesondere

-       Evtl. Auswirkungen durch Lärmemissionen der neuen Schienentrasse sowie

-       Veränderungen der Anbindung der Stadt Offenbach an das regionale Schienenverkehrsnetz.

 

Die Planungsunterlagen sind hinsichtlich der schalltechnischen Untersuchung und den geplanten Schallschutzmaßnahmen lückenhaft, so dass die Stadt Offenbach hier Nachbesserungen fordert.

 

Evtl. Auswirkungen auf den südmainischen Schienenverkehr und damit auf die Erreichbarkeit der Stadt Offenbach sind in der Planfeststellung gleichermaßen bislang nicht vertieft. In der Stellungnahme der Stadt Offenbach wird diesbezüglich daher unterstrichen, dass davon ausgegangen wird, dass es in Offenbach durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn nicht zu Verschlechterungen der regionalen Anbindung kommt.

 

Letztlich sind sowohl die Realisierung der nordmainischen S-Bahn wie auch die möglichen betrieblichen Änderungen auf der südmainischen Trasse Folgen bzw. Ergebnis des übergeordneten planerischen Konzeptes „Frankfurt RheinMain plus“ beziehungsweise des „Verbundweiten Nahverkehrsplans für die Region Frankfurt Rhein-Main“. Die Fortschreibung dieser Pläne gilt es weiterhin konsequent zu verfolgen und auch dort die Belange der Erreichbarkeit der Stadt Offenbach einzubringen.


Bei der Erarbeitung der Stellungnahme wurde das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz beteiligt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahme Entwurf

Anlage 2: Übersichtsplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.