Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0347Ausgegeben am 23.01.2018

Eing. Dat. 18.01.2018

 

 

Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt

hier:    Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-005 (Dez. I, Amt 60) vom 17.01.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016, 2016-21/DS-I(A)0844 und 2016-21/DS-I(A)0844/1 *, Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt  wird wie folgt angepasst:

 

Zur Ausführung des o.g. Haltestellenkonzeptes werden aufgrund der submittierten  Kosten aus der Ausschreibung zusätzlich 1.800.000,00 €  bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 2.850.000,00 € auf 4.650.000,00 €.

Die vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierte Kostenberechnung wurde vom Revisionsamt geprüft.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952009160 „Haltestellenkonzept III“ Investitionsnummer 1201010900601505 wie folgt bereitgestellt:

 

     Haushaltsmittel 2017 und früher:                1.450.000,00 €

     Haushaltsmittel 2018:                                    2.870.000,00 €

     Haushaltsmittel 2019:                                        330.000,00 €

      Gesamt:                                                            4.650.000,00 €

 

Die Finanzierung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:

 

Fördermittel GVFG/FAG:                                           3.474.200,00 €

Produktkonto 12010100.3601000260

Kreditmarktmittel Stadt:                                             1.175.800,00 €

Gesamt:                                                                        4.650.000,00 €

 

3.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die

investive Maßnahme in Höhe von 305.358,86 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2019, um 35.395,18 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

* redaktionell geändert

Begründung:

 

Durch Projektbeschluss vom 25.02.2016 (DS-I(A)0844 hat die Stadtverordnetenver-sammlung dem Projekt „Haltestellenkonzept III“ mit einem Kostenaufwand von 2.850.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12010100.0952009160 „Haltestellenkonzept III“ zugestimmt. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden die Straßenbauarbeiten öffentlich nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben. Zum Submissionstermin gaben zwei Firmen ein Angebot ab. Nach Prüfung des vorliegenden Submissionsergebnisses schließt die Baumaßnahme unter Zugrundelegung des günstigsten Angebotes mit insgesamt 4.154.508,56 € ab.

 

Die Mehrkosten für die Bauleistungen entsprechend der Ausschreibungsergebnisse gegenüber der Kostenberechnung verteilen sich über sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses und sind der derzeitigen guten Auftragslage der Baufirmen geschuldet.

 

Die submittierten zusätzlichen Kosten in Höhe von 1.800.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die bereits o.g. beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 2.850.000,00 € erhöhen sich somit auf nunmehr 4.650.000,00 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.