Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0371Ausgegeben am 01.03.2018

Eing. Dat. 01.03.2018

 

 

 

 

 

Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore, große Fahrzeughalle,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-061 (Dez. I, Amt 37) vom 28.02.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 470.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.  Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als Beschränkte Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.

 

3.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 480.000 € für die Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ zur Verfügung gestellt:

 

Haushaltsmittel 2015 und früher                480.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellung in Höhe von 480.000,00 €)

 

 

Begründung:

 

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 60er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet. Die große Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ist als flächenmäßig größtes Bauteil der Feuer- und Rettungswache vollunterkellert und zweigeschossig entlang der Rhönstraße angeordnet. Das Kellergeschoss beheimatet die Schlauchwerkstatt, die Kleiderkammer, den Spindraum für die Einsatzkleidung, verschiedene Lagerräume sowie die Atemschutzübungsstrecke mit zugehörigen Umkleide- und Sanitärräumen. Im Erdgeschoss ist eine Fahrzeughalle zur Unterbringung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge untergebracht. Im 1. Obergeschoss befinden sich der Sozialtrakt der Wachmannschaft mit Ruheräumen, Aufenthaltsräumen sowie sanitären Anlagen.

In der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache sind die Einsatzfahrzeuge des 1. Alarmes (z.B. der Lösch- und Rüstzug) untergebracht. Auf beiden Längsseiten der großen Fahrzeughalle sind Hallentore angeordnet, über die die Einsatzfahrzeuge in die Fahrzeughalle ein- bzw. ausfahren. Standardmäßig fahren die Einsatzfahrzeuge über die Hallentore zur Rhönstraße aus und über die Hallentore auf der Hofseite wieder ein. Ausnahme sind einzelne Einsatzfahrzeuge, die durch die Stellplatzanordnung in der Fahrzeughalle nur vorwärts aus- bzw. rückwärts eingefahren werden können.

 

Im Jahr 2008 wurden die mechanischen Holz-Falttore in der großen Fahrzeughalle entlang der Rhönstraße durch automatische Sektionaltore ersetzt, die von der Leitstelle sowie aus den Einsatzfahrzeugen gesteuert werden können. Auf der Hofseite der großen Fahrzeughalle sind Sektionaltore ohne Automatikfunktion aus den 1980er Jahren verbaut. Diese Sektionaltore weisen mittlerweile altersbedingt Abnutzungserscheinungen auf, die sich in einem erhöhten Reparaturaufwand wiederspiegeln. Aufgrund des Alters der Sektionaltore gibt es keine Ersatzteilversorgung mehr durch den Hersteller, so dass schon mehrfach auf „handwerkliche“ Lösung zurückgegriffen werden musste, um die Betriebsbereitschaft der Sektionaltore wieder herzustellen. Darüber hinaus verfügen die Sektionaltore nicht über den Umfang an Sicherheitseinrichtungen, der heute Stand der Technik ist.

 

Im Rahmen dieses Projektes ist es nun geplant, die vorhandenen Sektionaltore gegen neue Sektionaltore mit Automatikfunktion auszutauschen und zukünftig die Steuerung der Sektionaltore über die Leitstelle sowie mit Hilfe von Handsendern aus den Einsatzfahrzeugen sicherzustellen.

 

Hierzu werden die alten Sektionaltore inkl. der vorhandenen Unterkonstruktionen sowie der Antriebselemente demontiert. Im Bereich der Stahlbetonstützen der großen Fahrzeughalle wird eine Stahltragkonstruktion zur Aufnahme der neuen Sektionaltore sowie der Fassadenelemente montiert.

Als Ersatz für die alten Hallentore werden neue Sektionaltore mit PVC-Glaselementen zur Belichtung der großen Fahrzeughalle mit aktiven und passiven Sicherheitseinrichtungen an den Tragkonstruktionen montiert und die neuen Torantriebe an die vorhandenen elektrischen Verteilungen angeschlossen. Die vorhandene und ungedämmte Fassadenverkleidung um die Hallentore im Erdgeschoss der großen Fahrzeughalle wird durch eine neue Fassadenbekleidung in Form von gedämmten Sandwichpanelen ersetzt.

 

Ein weiterer Bestandteil des Projektes ist neben dem Austausch der Hallentore die vorhandenen hofseitigen Oberlichter im Kellergeschoss zu verschließen und die zugehörigen Lichtschächte entlang der großen Fahrzeughalle abzubrechen und die Baugrube zu verfüllen. Durch diese Maßnahme soll ein ebenerdiger Anschluss des Fahrzeughallenbodens an die Hofflächen geschaffen werden, um so zukünftig die dynamischen Beanspruchungen der Kellerdecke infolge der Fahrzeugbewegungen über die vorhandenen Absätze an den Lichtschächten zu vermeiden. Außerdem sollen zukünftig Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss der großen Fahrzeughalle durch das druckwasserdichte Verschließen der Fensteroberlichter mittels Beton vermieden werden.

 

Diese Maßnahme wurde im Zuge der Sanierung des Sanitärbereiches der Atemschutzübungsanlage im Kellergeschoss im Bereich von 4 hofseitigen Toren bereits im Jahr 2011/2012 bzw. im Rahmen der Sanierung des Feuchtigkeitsschaden auf der rhönstraßenseitigen Seite des Kellergeschosses im Jahr 2017 erfolgreich durchgeführt.

 

Zur Umsetzung dieser Teilmaßnahme werden zunächst eine Reihe der Stahlbetonplatten auf der Hoffläche vor der großen Fahrzeughalle abgebrochen. Anschließend werden die Stahlbetonlichtschächte bündig zur Kelleraußenwand mit Hilfe von Betonschneidearbeiten abgebrochen und entsorgt.
Die Entwässerungsleitungen in den auskragenden Stahlbetonträgern müssen teilweise erneuert werden.

 

Außenseitig wird die betroffene Betonfläche gereinigt, freiliegende Bewehrung wird entrostet und mit einem Beschichtungssystem behandelt. Die ehemalige Fensteröffnung wird innenseitig mit einer Schalung bündig zur Wandfläche versehen. Von außen wird die neue Bewehrung in die Öffnung eingebaut. Die Anschlussbewehrung erfolgt mit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsanschlüssen mit Injektionsmörtel.

 

Zudem wird außenseitig über die gesamte Länge der großen Fahrzeughalle eine Schalung in Höhe der Fensteröffnungen unter Einbeziehung der abgeschnittenen Betonflächen angebracht. Die Schalung wird mit einem selbstverdichtenden und wasserundurchlässigen Beton verfüllt. Die Abdichtung der Arbeitsfugen erfolgt nach Abschluss der Betonarbeiten mittels Kunstharzinjektionsverpressung.

 

Nach dem Ausschalen wird die Baugrube im unteren Bereich mit einer Frostschutzschicht verfüllt und verdichtet. Anschließend wird eine ca. 50 cm dicke Schottertragschicht lageweise eingebaut und verdichtet. Zum Schluss wird ein Edelsplittbett aufgetragen und die Hoffläche mittels schwerlastfähigen Betonpflastersteinen wieder hergestellt.

 

Die Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore der großen Fahrzeughalle in der Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Erdbau-, Abbruch-,Rohbau-, Kanal- und Pflasterarbeiten, Maler- und Putzarbeiten, Metallbau- und Fassadenarbeiten, Torarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz:

Natur- und artenschutzfachliche Belange sind nicht betroffen.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

Gegen die Vorlage bestehen altlasten- und bodenschutzrechtlich keine Bedenken, da nicht in den Boden eingegriffen wird. Im Rahmen von Entkernungsarbeiten können ggf. gefahrstoffhaltige Bauteile auftreten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik u. die einschlägigen DIN-Vorschriften u. TRGS (z.B. TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF/künstliche Mineralfasern) sind dabei zu beachten. Alle Abfälle sind fachgerecht einzustufen und gemäß den Regeln des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu entsorgen.

 

Gemäß Zuständigkeitsliste für die Stadt Offenbach a.M. liegt die Feuerwehr im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt / Dezernat IV/F 41.4. Die Obere Wasserbehörde ist in dem Prozess zu beteiligen.

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.