Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0380Ausgegeben am 26.03.2018

Eing. Dat. 15.03.2018

 

 

 

 

 

Bestellung eines Ombudsmanns für den Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II), Jobcenter MainArbeit

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-091 (Dez. II, Amt 58 und MainArbeit) vom 14.03.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Als Ombudsmann des Eigenbetriebs MainArbeit – Kommunales Jobcenter Offenbach wird für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2021 Herr Hans-Peter Schäfer, geb. 28.12.1955, beruflich tätig als Präsident des Arbeitsgerichts Frankfurt, berufen.

 

(Nachrichtlich: Gemäß Beschluss DS 2011-16/DS-I(A)0620 Punkt 1 wird der Ombudsmann auf Vorschlag des Magistrats von der Stadtverordnetenversammlung per Wahl bestimmt.)

 

 

Begründung:

 

Das SGB II ist ein Leistungssystem, das Leistungen zur Grundsicherung für erwerbsfähige, bedürftige Arbeitsuchende mit Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit verbindet. Hilfebezieher haben umfangreiche Ansprüche und Rechte, aber auch Pflichten zur aktiven Mitwirkung bei der Überwindung von Hilfebedürftigkeit. Das System steht unter den Grundsätzen von „Fördern“ und „Fordern“.

 

Die Stadt Offenbach hatte im Jahr 2008 als eine von wenigen Kommunen in Deutschland einen örtlichen Ombudsmann für die Angelegenheiten des SGB II berufen. Der Ombudsmann hat die Aufgabe, an ihn herangetragene Beschwerden von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Antragstellern auf Leistungen nach dem SGB II aufzugreifen, schlichtend in Konflikte zwischen MainArbeit und Leistungsberechtigten einzugreifen und aus neutraler Perspektive Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der MainArbeit zu machen.

Der Ombudsmann arbeitet ehrenamtlich, unabhängig von der MainArbeit und neutral. Er steht außerhalb der Organisation der MainArbeit und erstattet mindestens einmal im Jahr einen ausführlichen Bericht an den Sozialausschuss des Stadtparlaments. Der Ombudsmann hat keine direkte Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten des SGB II und greift nicht in Widerspruchs- und Klageverfahren ein. Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns lässt alle Rechte und Pflichten von Hilfebeziehern unberührt.

Dem Ombudsmann wird für die Nutzung bis zu einem Tag in der Woche ein Büro mit Telekommunikation und PC zur Verfügung gestellt. Er erhält eine Aufwandspauschale von 300,- € pro Monat, die von der MainArbeit gezahlt wird.

 

Diese Position wird nun nach Ablauf der Amtszeit des zweiten Ombudsmanns, Dr. Christian, zum dritten Mal besetzt.

 

Mit dem Ombudsmann wurde eine neutrale und unabhängige Instanz geschaffen, die zwar keine eigene Rechtsgrundlage und keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten neben den jedem Leistungsberechtigten offen stehenden Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten hat, die aber im Vorfeld formaler Verfahren Konfliktlösungen herbeiführen und ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Positionen befördern kann.

 

Der Ombudsmann für das SGB II steht in engem Kontakt mit der Geschäftsführung der MainArbeit, mit dem jeweils zuständigen Fachdezernenten und anderen an vorgetragenen Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit dem SGB II beteiligten Stellen. Der Ombudsmann berichtet an den Sozialausschuss und bringt, wo sinnvoll, Verbesserungsvorschläge ein. Er arbeitet mit der Geschäftsführung des Jobcenters eng und vertrauensvoll zusammen, um Anliegen möglichst zügig und konstruktiv zu klären.

 

Diese Magistratsvorlage enthält datenschutzrechtlich geschützte Daten, die der Vorlage auf einem separaten Blatt beigefügt sind. Es wird empfohlen, dieses Beiblatt nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben. Soll über die datenschutzrechtlich geschützten Daten in der Stadtverordnetenversammlung eine Aussprache stattfinden, so wird empfohlen, dies nur in nicht-öffentlicher Sitzung zu tun.

Nichtöffentliche Anlage:

Daten zum beruflichen Hintergrund und Lebenslauf von Herrn Hans-Peter Schäfer