Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0397Ausgegeben am 26.04.2018

Eing. Dat. 26.04.2018

 

 

 

 

 

Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023

hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-138 (Dez. I, Amt 10) vom 25.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden

    Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und

    Schöffen aufgenommen.

 

    Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der

    anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der

    Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung

    erforderlich (§ 36 Abs. 1 S. 2 GVG).

 

2. Drei Vertrauenspersonen und zwei Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen

    oder Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.

 

    Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Dritteln der

    anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen

    Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen auf.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 36 Abs. 2 GVG).

 

 

 

 

Zur Kandidatenfindung wurden verschiedene Organisationen wie Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, karitative Verbände und Wirtschaftsvereinigungen angeschrieben mit der Bitte möglichst zahlreiche Vorschläge einzureichen.

 

Die in der Liste aufgeführten Personen wurden von einigen in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Parteien, der Jüdischen Gemeinde und der Kreishand-werkerschaft Stadt und Kreis Offenbach vorgeschlagen.

 

Zum größten Teil haben sich Bürgerinnen und Bürger direkt um die Aufnahme in die Schöffenliste beworben.

 

 

Zu 2.:

 

Weiterhin tritt gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz beim Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche zu entscheiden und die für die nächsten fünf Geschäftsjahre (01.01.2019 – 31.12.2023) erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen auszuwählen hat. Dem Ausschuss gehören ein Amtsrichter als Vorsitzender, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer an.

 

Da der Amtsgerichtsbezirk Offenbach a. M. auch einen Teil des Kreises Offenbach umfasst, werden lediglich 3 Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenver-sammlung der Stadt Offenbach a. M. gewählt.

Nichtöffentliche Anlage:

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 (verkürzte Datensätze)

 

Die Vorschlagsliste inkl. aller persönlichen Daten ist für den autorisierten Personenkreis im Büro der Stadtverordnetenversammlung einsehbar.