Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0516Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

 

 

 

Projekt Kita Rödernstraße (3), Gesamtsanierung – KIPB, Rödernstraße 25,

63067 Offenbach a. M.

hier: Errichtung einer Interimsanlage Kita Rödernstraße (3) Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-423 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Aufstellung einer Interimsanlage für vier Kindergartengruppen für den benötigten Auslagerungszeitraum während der Bauphase am Standort Kita Rödernstraße (3) nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach (OPG) in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 650.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf den Produktkonten 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ und 01010800.6120000060 „allgemeine Planungsleistungen“, PN V 6016 wie folgt bereitgestellt:

 

01010800.6161000260,

Haushaltsmittel 2017 und früher:     521.500,00 €

01010800.6120000060,

Haushaltsmittel 2018:                         128.500,00 €

 

(davon erfolgte Rückstellungen in Höhe von 650.000,00 €). Die beiden Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.

 

3.    Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschreibungen des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024), 29.09.2016 (2016-21/DS-I(A)0062) und 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0401) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Sanierung Kita Rödernstraße (3)“, im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u.a. für die Sanierung der Kita Rödernstraße (3) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Kita Rödernstraße (3) besteht aus mehreren Gebäudeteilen verschiedener Baujahre und liegt auf einem innerstädtischen Grundstück. Das Hauptgebäude von 1963 umfasst vier Kindergartengruppen, welches 1972 und 1974 um einen Anbau zur  Lagerung von Gerätschaften erweitert wurde. Um zwei weitere Kitagruppen zu integrieren, wurde 2006 ein eingeschossiger Erweiterungsbau an den Anbau angrenzend errichtet. Auf rund 1.076 m² Bruttogeschossfläche werden in sechs Kitagruppen bis zu 150 Kinder im Alter von 3-6 Jahren ganztägig betreut. Auf dem Gelände befindet sich – zentral in der Spielfläche gelegen – ein ausgewiesenes Naturdenkmal in Form einer Säuleneiche.

 

Die Kita soll modernisiert, energetisch wie technisch saniert und erweitert werden sowie an den aktuellen Bedarf und an die derzeitigen Anforderungen einer zeitgemäßen Betreuung angepasst werden.

 

In einer Variantenstudie wurden bereits drei alternative Lösungsansätze untersucht:

- Sanierung Altbau und Erweiterung um eine Gruppen (weiterer Anbau notwendig)

- Neubau mit Erweiterung um eine Kita-Gruppe, Abriss Altbau

- Neubau mit Erweiterung um zwei Kita-Gruppen, Abriss Altbau

 

Nach der Vorstellung der Planungsvarianten beim Dezernenten wurde die zweite Variante (Abriss Altbau und an dessen Stelle Neubau mit fünf Kita-Gruppen sowie Integration des Nebengebäudes (zwei Kita-Gruppen) von 2006) als wirtschaftlichste Lösung weiter geplant.

 

Für die Dauer der Errichtung des Neubaus von ca. eineinhalb Jahren sind die vier Kindergartengruppen aus dem abzubrechenden Altbau in eine Containeranlage in zwei Gebäudeteilen auf dem Kitagelände auszulagern. Der Erweiterungsbau von 2006, in dem zwei Kitagruppen untergebracht sind, bleibt während der kompletten Bauzeit in Betrieb.

 

Die Interimsanlage besteht aus zwei eingeschossigen Gebäudeteilen; einem L-förmigen und einen rechteckigem Teil, die auf dem Kita-Gelände aufgestellt werden. Die Stahlcontainer werden so um das bestehende Baumdenkmal herum gesetzt, dass der Wurzelraum des Baumes nicht beeinträchtigt oder geschädigt wird. Zur Sicherung des Wurzelbereichs werden die Arbeiten der Containergestellung durch eine ökologische Baubetreuung begleitet. Der L-förmige Gebäudeteil A liegt westlich vom Baumdenkmal und beherbergt zwei Gruppenräume, den Bewegungsraum sowie die Küche und entsprechende Sanitär- und Nebenräume. Der rechteckige Gebäudeteil B liegt östlich vom Baumdenkmal und beherbergt zwei Gruppenräume sowie die entsprechenden Sanitärräume. Der temporäre Zugang zum Gelände erfolgt über den benachbarten, öffentlichen Spielplatz östlich des Grundstücks. Die Gebäudeanordnung auf dem Kitagelände sowie die Höhenlage der Anlage werden vom Umweltamt durch den einzuhaltenden Wurzelschutz des Baumbestandes und durch die vorhandene Geländehöhe vorgegeben.

 

Geplant ist, dass die Kitagruppen von Mitte März 2019 bis Sommer/ Herbst 2020 in die Interimscontainer ausgelagert werden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

Auf dem Grundstück befindet sich das Naturdenkmal Nr. 1.06, eine Säuleneiche.

Die Planung der Standorte der Interimsanlagen hat in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz stattgefunden.

Ein Gutachten der Firma Leitsch vom 26.09.2018 liegt vor. Zur Umsetzung des Schotterweges ist eine Befreiung nach § 67

Bundesnaturschutzgesetz von Verboten der Naturdenkmalverordnung notwendig, da der Weg durch den Schutzraum des Naturdenkmals verlaufen soll. Der Antrag ist am 22.10.2018 eingegangen und die Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden.

Zum Schutz des Naturdenkmals und des weiteren Baumbestands ist eine ökologische Baubegleitung notwendig. Die im Gutachten genannten und in der Befreiung als Nebenbestimmungen festgesetzten Baumschutzmaßnahmen sind unbedingt umzusetzen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Gegen die bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken, da nicht in den Boden eingegriffen wird. In das spätere Bauvorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt mit einzubinden.

 

Gewässerschutz

Es kann keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Für die Prüfung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange ist ein Gutachten mit Aussagen über die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Beurteilung der Versickerungseignung (geotechnische Untersuchung) der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach am Main vorzulegen. Die Erkundungstiefe ist an den Untergrundaufbau anzupassen.

 

Klimaschutz und Energie

Auch wenn die Forderungen der ENEV 2016 bei den Containermodulen aufgrund der Standdauer nicht eingehalten werden müssen, empfehlen wir dennoch eine angemessene Wärmedämmung um den Stromverbrauch durch die Elektrowandheizkörper so gering wie möglich zu halten.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken, die Interimslösung sollte jedoch die Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erfüllen, da die Kindertagesstätte im Bereich der Tagschutzzone 2 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main liegt und gemäß § 2 und § 3 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung) für Aufenthaltsräume besondere Schallschutzanforderungen zu erfüllen sind.Für die Baustelle gelten die allgemeinen Anforderungen des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 650.000,00 abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Finanzielle Auswirkung:                                                     650.000,00 €