Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0534Ausgegeben am 29.11.2018

Eing. Dat. 29.11.2019

 

 

 

 

 

Um Bundesmittel für den Neubau des Charly-Stürz-Heims bewerben

Antrag Stv. Imeraj (JO) vom 29.11.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt bis zum 19.12.2018 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, eine Projektskizze für den Neubau des Charly-Stürz-Heims einzureichen und mögliche weitere Handlungen im Rahmen des fortschreitenden Bewerbungsprozesses zu tätigen.

 

 

Begründung:

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit einem Fördervolumen von 200 Millionen Euro ist vom 23.11. bis 19.12.2018 für eine zweite Bewerbungsphase geöffnet worden.

Förderfähige Maßnahmen sind nach den Richtlinien schwerpunktmäßig Sportstätten, jedoch zählen auch „Einrichtungen der sozialen Infrastruktur“ zu den förderfähigen Maßnahmen.

Konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten werden gefördert.

 

Das Bundesprogramm geht über die Sanierung bestehender Gebäude hinaus, so heißt es im Projektaufruf: “Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann u.a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist. Dies ist zu belegen“.

Gerade aus finanzpolitischer Sicht gilt es sich für die Stadt Offenbach um die Förderung zu bewerben: Im Falle einer von der Kommunalaufsichtsbehörde bestätigten Haushaltsnotlage, übernimmt das Bundesprogramm 90% der aufkommenden Kosten, während die Kommune lediglich 10% der Kosten trägt (Verhältnis ohne Haushaltsnotlage: Bund 45 v.H., Kommune 55 v.H.).

Laut Richtlinien soll der Bundesanteil maximal 4 Millionen Euro betragen.

 

Aus Offenbacher Sicht sollte im Hinblick auf die Auswahlkriterien gerade eine Argumentationsbasis in der hohen Relevanz des Jugendzentrums als Bestandteil der sozialen Infrastruktur des Stadtteils Lauterborn bestehen. Ein Ersatzneubau auf Basis der im integrierten Klimaschutzkonzept Offenbachs beschriebenen Standards im Bereich öffentlicher Gebäude (ÖGeb), sollte dem im Projektaufruf verlangten Beitrag zum Klimaschutz gleichkommen. Das Auswahlkriterium eines erheblichen Investitionsvolumens sollte mit den geplanten 4,2 Millionen Euro auch gegeben sein.