Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0540Ausgegeben am 17.01.2019

Eing. Dat. 13.12.2018

 

 

Aktive Innenstadt Offenbach, Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-469 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.12.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Das vom Büro Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Bautzner Straße 133, 01099 Dresden, und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellte Gestaltungshandbuch, Teil 3: „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.     Auf der Grundlage von Teil 3 „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird der Magistrat beauftragt, die Sondernutzungssatzung anzupassen. Die verbindliche Umsetzung des Gestaltungshandbuchs, Teil 3, erfolgt über die Sondernutzungssatzung.

 

3.     Das Gestaltungshandbuch dient nach Novellierung der Sondernutzungssatzung als Grundlage für Sondernutzungsgenehmigungen, städtische Planungen und sonstige Vereinbarungen.

 

4.     Zur Verbesserung des Stadtbildes werden alle Streugutbehälter aus dem Stadtgebiet entfernt.

 

 

Begründung:

 

Wie im Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.05.2010 (DS I (A) 585) über das integrierte Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“ beschlossen, wurde ein Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum erarbeitet.

 

Das Gestaltungshandbuch setzt sich aus folgenden vier Teilen zusammen:

Teil 1: Stadtmobiliar

Teil 2: Beläge und Straßenbaudetails

Teil 3: Sondernutzung auf öffentlichen Flächen

Teil 4: Sonderelemente bedeutsamer Stadtbereiche und Plätze

 

Beschlossen werden soll zunächst Teil 3 „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“. Das Ziel des Gestaltungshandbuchs, Teil 3, ist es, in Zukunft einen städtischen Standard für die Sondernutzung der öffentlichen Flächen festzulegen. Für alle, die die öffentlichen Flächen nutzen wollen, soll eine klare Orientierungs- und Arbeitshilfe bereitgestellt werden.

 

Das Gestaltungshandbuch, Teil 3, wird die tägliche Planungs- und Genehmigungs-praxis erleichtern, weil Anträge auf Sondernutzung an einer Stelle gebündelt behandelt und Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden können. Zusätzlich kommt es dadurch zu einer Beschleunigung des Verfahrensablaufs. Die im Amt 32, Ordnungsamt, eingehenden Anträge werden nun direkt bearbeitet, ohne bei jedem Antrag Amt 60 einzubeziehen.

 

Das Gestaltungshandbuch, Teil 3, bringt ästhetische und ökonomische Aspekte in Einklang, bildet für planerische Abwägungen eine praktische Grundlage und ist damit nicht nur für Fachämter, sondern auch für die Bürger und Einzelhändler der Stadt Offenbach eine praxisorientierte Planungshilfe. Es umfasst grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet und gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen, zu denen auch Straßen und Plätze gehören. Für das Zentrum der Stadt Offenbach wurde eine detaillierte Ausarbeitung mit Lageplänen und Zonierungen erarbeitet, da es in der Innenstadt eine hohe Dichte an Sondernutzungsflächen gibt.

 

Das Gestaltungshandbuch ist einvernehmlich mit dem ESO und Amt 32 abgestimmt.

 

Die Einführungsphase des Gestaltungshandbuchs, Teil 3, wird von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit und Beratung begleitet. Dieses geschieht u. a. durch Herstellung und Verteilung eines Flyers zur Information der Antragsteller.

 

Die Fußgängerzone und angrenzende Straßen in der Offenbacher Innenstadt wurden in den vergangenen Jahren mit erheblichem Mitteleinsatz umgestaltet und zum Positiven verändert. Es ist jedoch festzustellen, dass gewerbliche Nutzungen wie Werbeschilder, Warenauslagen und Außengastronomie unmittelbar Einfluss auf das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums nehmen. Dem damit verbundenen Risiko des Verlusts der Gestaltungsqualität im öffentlichen Raum soll mit dem Gestaltungshandbuch, Teil 3, entgegen gewirkt werden. Die Innenstadt soll mit nachvollziehbaren Gestaltungsmitteln zu einem charakteristisch ausgestatteten Bereich entwickelt werden. Straßen und Plätze mit besonderer Bedeutung und Atmosphäre sollen sich durch eine besondere Gestaltung vom Standard abheben.

 

Generell gilt, dass der öffentliche Raum für die Allgemeinheit bestimmt ist und so weit wie möglich von „Sondernutzungen“ freizuhalten ist. Dem öffentlichen Raum sind stets bestimmte Funktionen zugeordnet, die nur dort abgewickelt werden können und der Allgemeinheit im Sinne einer funktionierenden Stadt dienen. Soweit die Flächenansprüche dieser unterschiedlichen öffentlichen Funktionen hinreichend abgedeckt sind, können nachrangig dann auch Teile des öffentlichen Raums, insbesondere im Rahmen von Sondernutzungen, der uneingeschränkten öffentlichen Nutzung entzogen werden. Dabei ist im speziellen die Bewegungsfreiheit der Passanten zu beachten, die nicht über Gebühr eingeschränkt werden darf.

Durch eine barrierefreie und sichere Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen sollen auch Menschen mit Behinderung durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs nicht beeinträchtigt werden. Damit gilt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum der Grundsatz, dass die Belange der Barrierefreiheit generell zu berücksichtigen und die für den Zentrumsbereich definierten taktilen Leitsysteme zu beachten sind.

 

Selbstverständlich tragen Außengastronomien und attraktive Warenpräsentationen erheblich zu einer positiven Atmosphäre im Zentrum bei. Unübersehbar ist jedoch, dass die Schaufensterwerbung, ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Einzelhandel, in manchen Straßen hinter einem Übermaß an Warenauslagen im öffentlichen Raum zurücktritt.

 

Das Ziel besteht darin, ein positives Signal für den Einzelhandelsstandort „Innenstadt Offenbach“ zu setzen. Warenauslagen, Werbeträger, Außengastronomie und andere Sondernutzungselemente im öffentlichen Straßenraum sollen geordnet, reduziert und qualitativ aufgewertet werden. Diesem Ziel folgend sollen im Zuge der Umsetzung des Gestaltungshandbuchs sämtliche Streugutbehälter aus dem Stadtgebiet entfernt werden, um so das Stadtbild zu bereinigen. In der Vergangenheit wurde das Streugut der Behälter nach Auskunft des ESO oftmals von gewerblichen Hausmeisterdiensten für privatwirtschaftliche Zwecke genutzt, zudem wurden die Behälter häufig durch Vandalismus beschädigt. Zur Aufrechterhaltung des Serviceangebots zur Bereitstellung von Splitt für private Haushalte würde zukünftig eine Abholmöglichkeit auf dem Gelände des ESO in der Daimlerstraße eingerichtet werden. Durch die nicht mehr notwendige Vorhaltung und Instandhaltung der Streugutboxen könnten nach Berechnung des ESO Stadtservice ca. 10.000,00 € / Jahr für andere Straßenunterhaltungsaufgaben, die im Aufgabenbereich des ESO liegen, genutzt werden.

 

Die geltende Sondernutzungssatzung wird angepasst und um die Vorgaben des Gestaltungshandbuchs, Teil 3 „Sondernutzung auf öffentlichen Flächen“, in einer Anlage als Kurzfassung ergänzt. Die verbindliche Umsetzung des Gestaltungshandbuchs erfolgt über die Sondernutzungssatzung.

 

Objekte, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht diesem Handbuch entsprechen, können nach Inkrafttreten der geänderten Sondernutzungssatzung bis zum Ende des Genehmigungszeitraums weiterbenutzt werden. Spätestens nach fünf Jahren sind die Möblierungselemente neu zu bewerten. Bei Neuanträgen bzw. Veränderungen der Möblierung darf ab dem Zeitpunkt der geänderten Sondernutzungssatzung nur noch richtlinienkonformes Mobiliar auf Sondernutzungsflächen aufgestellt werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Übersichtsplan der Sondernutzungsflächen in der Innenstadt zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.