Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0546Ausgegeben am 17.01.2019

Eing. Dat. 17.01.2019

 

 

 

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024

Hier: Projekt- und Vergabebeschluss Bereitstellung von vier Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Ernst-Reuter-Schule zum Schuljahr 2019/2020 und 2021/2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-024 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Bereitstellung von vier Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Ernst-Reuter-Schule zum Schuljahr 2019/2020 und 2021/2022, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 628.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei den Produktkonten 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“, 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 8034, und 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

01010800.6700000160:

 

Haushaltsmittel 2019:   34.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:   69.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:   44.000,00 €

 

01010800.6161000260:

 

Haushaltsmittel 2019: 176.000,00 €

Haushaltsmittel 2021: 151.000,00 €

 

01010800.6120000060:

 

Haushaltsmittel 2019: 154.000,00 €

 

Gesamt:                                      628.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2019. Die Mittel für die Folgejahre werden in der Haushaltsplanung 2020 ff. berücksichtigt.

 

3.    Die Umsetzung der Maßnahme wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017 (DS I (A) 0227) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024, temporäre Klassenraummodule zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Schulplätzen“ zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 2 des Beschlusses beauftragt, zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 Klassenraummodule an verschiedenen Standorten zu planen und bereitzustellen.

 

Die Ernst-Reuter-Schule in der Bürgeler Straße 60 liegt im nordöstlichen Teil Offenbachs. Diese wird als Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe genutzt. Es werden annähernd 740 Schüler/-innen in 33 Klassen von rund 60 Lehrern/-innen unterrichtet.

Die Ernst-Reuter-Schule besteht seit 1961. Aufgrund der schlechten Bausubstanz des alten Schulgebäudes wurde dieses abgerissen. Der Neubau wurde 2002 errichtet. Die Schule verfügt über eine Schulbibliothek, eine Lehrküche und eine Cafeteria.

Die am südlichen Rand des Schulhofes der Ernst-Reuter-Schule gelegene Turnhalle wurde als Zwei-Feld-Halle errichtet. Über den Umkleide- sowie den Geräteräumen der Turnhalle ist ein Jugendtreff entstanden, der zum Schuljahresbeginn 2003 eröffnet wurde.

Die Ernst-Reuter-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule (IGS) mit zweizügigem Grundschulzweig. Die IGS soll zukünftig von derzeit 4 Züge auf 5-6 Züge erweitert werden.

Auf dem Schulhof nördlich der Sporthalle wurden 2011 bereits drei eingeschossige Klassenraummodule errichtet. Davon wurden 2018 zwei Module aufstockt und mit den dazu notwendigen Treppenanlagen versehen.

 

Zunächst werden zum Schuljahr 2019/2020 zwei Klassenraummodule nordwestlich des Hauptgebäudes, angrenzend an den Fußweg „Fuchsbau“, ebenerdig errichtet. Ein Klassenraummodul besteht aus vier Containereinheiten mit einer Gesamtgröße von ca. 60 m² pro Klassenraum. Die Räume werden vollständig mit Möbeln ausgestattet und an den Bestand angeschlossen. Insgesamt bieten die vier Module Platz für ca. 100 bis 120 Schülerinnen und Schüler.

Das zweite Modul sollte ursprünglich erst zum Schuljahr 2020/21 aufgestellt werden. Um die Kosten der Baustelleneinrichtung zu senken und um Störungen des Schulbetriebs zu minimieren, wird die Aufstellung des zweiten Moduls um ein Jahr vorgezogen.

 

Zum Schuljahr 2021/2022 werden die beiden ebenerdigen Module um jeweils einen Klassenraum aufgestockt und mit den notwendigen Treppenanlagen zur Sicherstellung der Rettungswege ergänzt.

 

Da parallel bauliche Alternativen zur Realisierung der langfristig notwendigen Erweiterungsflächen untersucht  werden, werden die Module zunächst gemietet. Ein optionaler Mietkauf wird mit dem ausführenden Unternehmen vereinbart.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

 

Zusammenfassung:

Gegen das in der vorliegenden Projektvorlage beschriebene Vorhaben bestehen unter Beachtung der nachfolgend genannten Hinweise keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz

Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken.

Bei der Vorbereitung und Durchführung ggf. erforderlicher Erdarbeiten und Entsiegelungsmaßnahmen von Flächen ist, durch geeignete Schutzmaßnahmen, sicherzustellen, dass die der Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach unterliegenden Grünbestände - auch auf den Nachbargrundstücken – in ihren Wurzelbereichen nicht geschädigt werden. Als Grundlage hierfür ist die DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Wenn durch die Aufstellung oder Aufstockung der Klassenraummodule Rückschnitte an vorhandenen Grünbeständen vorzunehmen sind, darf dies nach der o. g. Satzung nur außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, d.h. nicht zwischen dem 15. März und dem 31. Juli eines jeden Jahres. Rückschnitte dürfen nur in einem Ausmaß erfolgen, das gewährleistet, dass der Aufbau der Grünbestände nicht wesentlich verändert wird und deren Vitalität erhalten bleibt.

 

Altlasten / Bodenschutz

Im Bereich des Vorhabens sind keine Nutzungen bekannt, die einen Altlastenanfangsverdacht begründen. Sofern bei Erdaushubmaßnahmen für Fundamente wider Erwarten sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, ist das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Bodenschutz- und Altlastenbehörde zu verständigen u. die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts bzw. eine Sanierung behindern, sind bis zur Freigabe durch die zuständige Behörde zu unterlassen.

 

Gewässerschutz

Gegen die Projektvorlage bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Zuständigkeitshalber ist die Obere Wasserbehörde in das Verfahren einzubinden.

 

Klimaschutz und Energie

Gegen die Projektvorlage bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken

Die Bauteilanforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 und der ab 01.01.2016 geforderte Primärenergiebedarf sollten auch bei den Klassenraummodulen möglichst um mindestens 30% unterschritten werden.

Neben dem Energiebedarf ist bei den Klassenraummodulen vor allem auf einen sehr guten sommerlichen Wärmeschutz und eine gute Belüftung zu achten.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken, da immissionsschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage: