Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0547Ausgegeben am 17.01.2019

Eing. Dat. 17.01.2019

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24

Hier: Projekt- und Vergabebeschluss Bereitstellung von Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Leibnizschule ab Schuljahr 2019/2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-025 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Bereitstellung von fünf Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Leibnizschule zum Schuljahr 2019/2020, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 998.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei den Produktkonten 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“, 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 8035 und 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

01010800.6700000160:

 

Haushaltsmittel 2019:   43.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:   86.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:   86.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:   86.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:   86.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:   41.000,00 €

 

01010800.6161000260:

 

Haushaltsmittel 2019: 375.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:   27.000,00 €

 

01010800.6120000060:

 

Haushaltsmittel 2019: 168.000,00 €

 

Gesamt:                                     998.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2019. Die Mittel für die Folgejahre werden in der Haushaltsplanung 2020 ff. berücksichtigt.

 

3.    Die Umsetzung der Maßnahme wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017 (DS I (A) 0227) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24, temporäre Klassenraummodule zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Schulplätzen“ zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 2 des Beschlusses beauftragt, zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 Klassenraummodule an verschiedenen Standorten zu planen und bereitzustellen.

 

Die Leibnizschule ist ein Gymnasium und befindet sich in der Brandsbornstrasse 11. Sie nimmt die Jahrgangsstufen 5-13 auf und versteht sich als offene Ganztagsschule mit Hausaufgaben- und pädagogischer Mittagsbetreuung.

Der Neubau wurde als Stahlbetonskelettkonstruktion mit vorgehängten Beton-Fertigteilelementen und dort eingesetzten Fensterelementen konzipiert und 1972 fertig gestellt. Der stark gegliederte, betongraue Baukörper besteht aus zwei zweigeschossigen Gebäuden (Bauteil A – B), einem zweigeschossigen Gebäude mit Atrium (Bauteil C), einem zweigeschossigen Rechteckbau (Bauteil D) und einer eingeschossigen Pausenhalle mit Atrium als zentrale Erschließung (Bauteil E).

Im Süd-Westen ist eine Sporthalle mit Cafeteria angesiedelt, die im Westen des Hauptbaukörpers durch eine Sportanlage ergänzt wird. Die Schule erfuhr in den letzten Jahren umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

Die Liegenschaft wird durch die Stadtgrenze zu Frankfurt a.M. geteilt. Alle Schulgebäude befinden sich auf Offenbacher Grund, der Großteil der Außenfläche sowie die Aufstellfläche der neuen Klassenraummodule befinden sich jedoch auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt a.M. Aus diesem Grund wird die Baugenehmigung beim Bauaufsichtsamt der Stadt Frankfurt a.M. beantragt.

 

Um den gestiegenen Schülerbedarf an den drei Gymnasien in Offenbach zu decken, sollen am Standort der Leibnizschule insgesamt fünf neue Klassenraummodule errichtet werden.

 

Entgegen der ursprünglichen Beschlusslage, in der die Klassenräume stufenweise über die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 errichtet werden sollten, werden bereits im Sommer 2019 fünf Klassenraummodule errichtet, um die Kosten der Baustelleneinrichtung zu senken und um Störungen des Schulbetriebs zu minimieren.

 

Ein Klassenraummodul besteht aus vier Containereinheiten mit einer Gesamtgröße von ca. 60 m² pro Klassenraum. Die Räume werden vollständig mit Möbeln ausgestattet und an den Bestand angeschlossen. Insgesamt bieten die fünf Module Platz für ca. 125 bis 150 Schülerinnen und Schüler.

 

Es wird eine freistehende, zweigeschossige Anlage mit zwei Klassenräumen im Erdgeschoss und zwei Klassenräumen im Obergeschoss erstellt. Um die Entfluchtung der beiden Module im Obergeschoss zu gewährleisten, werden zwei voneinander unabhängige Außentreppen errichtet.

Der fünfte Klassenraum wird in Form einer zweiten, freistehenden, erdgeschossigen

Anlage erstellt. Dieser wird bereits für eine zukünftige Aufstockung vorgerichtet.

 

Da parallel bauliche Alternativen zur Realisierung der langfristig notwendigen Erweiterungsflächen der drei Gymnasien untersucht  werden, werden die Module zunächst gemietet. Ein optionaler Mietkauf wird mit dem ausführenden Unternehmen vereinbart.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen das in der vorliegenden Beschlussvorlage beschriebene Vorhaben bestehen unter Beachtung der nachfolgend genannten Hinweise keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Altlasten / Bodenschutz

Im Bereich der Offenbacher Gemarkung sind keine Nutzungen bekannt, die einen Altlastenanfangsverdacht begründen. Sofern bei Erdaushubmaßnahmen für Fundamente wider Erwarten sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, ist das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Bodenschutz- und Altlastenbehörde zu verständigen u. die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts bzw. eine Sanierung behindern, sind bis zur Freigabe durch die zuständige Behörde zu unterlassen.

 

Gewässerschutz

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Klimaschutz und Energie

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Das Vorhaben befindet sich in der Nachtschutzzone der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Daher sind gemäß § 2 und § 3 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (der Flugplatzschallschutzmaßnahmen-verordnung) für Aufenthaltsräume besondere Schallschutzanforderungen zu erfüllen. Mit Bezug auf die Nähe zur A 661 und zur Bahnlinie ergeben sich weitere bauliche Schallschutzanforderungen an die Außenbauteile gemäß DIN 4109.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detaillierte Kostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

Anlage: