Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0583Ausgegeben am 18.04.2019

Eing. Dat. 18.04.2019

 

 

 

 

 

Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-110 (Dez. I, Amt 10) vom 17.04.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

aus ihrer Mitte vier Stadtverordnete zur Benennung für den Aufsichtsrat der

Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG vorschlägt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG ist die Kommanditistin (SOH) verpflichtet, acht Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, wobei sie die/den Oberbürgermeister/in, die/den Bürgermeister/in, die/den Kämmerer/-in, vier Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main sowie mindestens ein Mitglied ihrer Geschäftsführung als Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden hat.

 

Nach den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Die Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG wird Anfang Juni 2019 das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates abschließen, so dass zu diesem Zeitpunkt eine Neubesetzung des gesamten Aufsichtsratsgremiums geboten ist.

 

Um die Entsendung in die Wege zu leiten, benötigt der Magistrat nun zunächst einen Vorschlag für die vier zu entsendenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.