Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0721Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 100 HGO i. V. m. § 102 HGO bei Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 Rödernstr., Gesamtsanierung – KIPB“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-489 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.      Beim Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 Rödernstr., Gesamtsanierung – KIPB“, wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.310.000,00 € gem. § 100 HGO i. V. m. § 102 HGO für 2019 bewilligt.

In diesem Zusammenhang wird die Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit im Jahr 2020 von 1.760.000,00 € um 1.310.000,00 € auf 3.070.000,00 € erhöht.

 

2.      Die Deckung erfolgt 2019 durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 1.310.000,00 € auf dem Produktkonto 03070100.0951000060, Investitionsnummer 0307010900601901 „Neubau Gymnasium am Güterbahnhof“.

 

Die Umsetzung erfolgt über den Jahresabschluss 2019.

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 28. März 2019, Nr.2016-21/DS-I(A)0578, wurde dem Teilabbruch des Altbaus sowie dem Neubau mit fünf Kindergartengruppen mit Anbindung an den verbleibenden Bestandsbau mit zwei Kindergartengruppen am Standort Kindertagesstätte Rödernstraße zugestimmt. Die Abwicklung der Maßnahme wurde der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

Die laut Angaben der OPG vorliegenden Angebote zur Neuerrichtung der Kita überschreiten die bestehende Verpflichtungsermächtigung um 1.310.000,00 €.

 

Für die Vergabe der Generalunternehmerleistung mit einer Auftragssumme von rund 3.275.000,00 € brutto ist die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung notwendig.

 

Diese Vergabe ist dringend erforderlich, damit der durch die Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms des Bundes zwingend vorgegebene Fertigstellungstermin bis spätestens Ende 2020 eingehalten werden kann.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags * (in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert