Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0022Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 06.05.2021

 

 

 

 

 

Neubau Kita 16 - Johannes-Morhart-Straße, Gesamtsanierung KIPB

hier: Zweiter ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-138 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.05.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung überplanmäßiger Finanzmittel für die Bestandssanierung der Kindertagesstätte (16), Johannes-Morhart-Straße 11, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 3.050.000,00 € um 210.000,00 € auf nunmehr 3.260.000,00 €.

 

2.    Beim Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601603 „Kita 16 - Johannes-Morhart-Straße, Gesamtsanierung – KIP-B“, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 210.000,00 € gem. § 100 HGO für 2021 bewilligt.

 

3.    Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Haushaltsmittel 2021 um

210.000,00 € auf dem Produktkonto 03130100.0550000060, Investitionsnummer 0313010500601701 „Ankauf von Klassenraummodulen“.

 

Die Umsetzung erfolgt über den Jahresabschluss 2021.

 

4.    Die Finanzierung für die zusätzliche Ertüchtigung der Außenanlagen erfolgt voraussichtlich über überzählige Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B). Mit dem Fördergeber wurde bereits eine mögliche Vorgehensweise zur Mittelumschichtung der überzähligen Mittel für die Ertüchtigung der Außenanlagen abgestimmt.

 

Die Mittelumschichtung betrifft überzählige Fördermittel der Maßnahme „Sanierung Feuchte-/Schimmelschaden und Fenster (zwei Bauabschnitte) Kita Schönbornstraße (12)“ (Ident. 0641 3000 B425 4846 553).

Die überzähligen Mittel sollen nun für die Ertüchtigung der Außenanlagen der „Gesamtsanierung der Kita Johannes-Morhart-Straße (16)“ (Ident. 0641 3000 B425 4846 800) verausgabt werden.

 

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) haben der Mittelumschichtung sowie der Maßnahmenerweiterung bereits zugestimmt.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 220.571,74 € um 5.612,14 € auf insgesamt 226.183,88 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 90.064,54 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 5.612,14 € auf 95.676,68 €.

 

6.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses Nr. 2016-21/DS-I(A)0597 vom 23.05.2019 sowie des ergänzenden Projekt- und Vergabebschlusses Nr. 2016-21/DS-I(A)0770 vom 02.04.2020 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

7.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

1. Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Projekt- und Vergabebeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0597 vom 23.05.2019, der Gesamtsanierung der Kita (16), Johannes-Morhart-Straße, 63065 Offenbach am Main, mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.550.000,00 € und der Erhöhung der Gesamtkosten auf 3.050.000,00 € mit dem ergänzenden Projekt- und Vergabebeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0770 vom 02.04.2020 zu Lasten des Produktkontos 06010500.0951000060 „Kita 16 – Johannes-Morhart-Straße, Gesamtsanierung – KIP-B“ zugestimmt.

 

Das Projekt wird aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I-B) gefördert. Gemäß den Richtlinien dieses Programms sollte das Bauvorhaben ursprünglich bis Ende 2020 fertiggestellt und schlussgerechnet sein.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 27.03.2020 beschlossen, dass die Laufzeit des KIP I-Programms im Rahmen der Bundesförderung um ein Jahr verlängert wird. Für Bauvorhaben im KIP I bedeutet dies eine Verlängerung bis zum 31.12.2021.

 

Die geplanten Ertüchtigungen der Außenanlage der Kita Johannes-Morhart-Straße (16) sind gemäß Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInFG förderfähig.

 

Die „Sanierung Feuchte-/Schimmelschaden und Fenster (zweiter Bauabschnitt) Kita Schönbornstraße (12)“ und die „Gesamtsanierung der Kita Johannes-Morhart-Straße (16)“ werden beide im KIP I-Bund (KIP-B) gefördert, so dass die Mittelumschichtung möglich ist.

 

2. Begründung des Bedarfs

Für einen zeitgemäßen Kitabetrieb wurden die veralteten Innenräume inkl. Sanitärbereiche sowie die Grundrissoptimierung an die neuen pädagogischen Anforderungen einer frühkindlichen Bildung gemäß den Unterlagen der Planungs- und Kostendaten zum Projekt- und Vergabebeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0597 vom 23.05.2019 bereits angepasst. Eine zeitgemäße Ertüchtigung der Außenanlagen konnte zu diesem Zeitpunkt aus Kostengründen nicht vorgesehen werden.

 

Das vorhandene Außengelände entspricht in vielen Teilen nicht mehr einem modernen Kita-Standard. Die Spielgeräte wurden von der GBM Service GmbH regelmäßig überprüft und gewartet, so dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt war. Allerdings sind die vorhandenen Spielgeräte in die Jahre gekommen und aus pädagogischer Sicht für Kindergartenkinder im Alter von drei bis sechs Jahren nicht mehr geeignet.

 

Die Mittelumschichtung war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2021 noch nicht bekannt. Erst Anfang 2021 war die Maßnahme bekannt sowie die Zustimmung der Mittelumschichtung und Maßnahmenerweiterung durch den Fördergeber.

 

Aus den zuvor genannten Gründen soll nun die Ertüchtigung und Aufwertung der Außenspielflächen im Zusammenhang mit den ohnehin erforderlichen Arbeiten am Gebäude und dem Rückbau der Baustelleneinrichtung vorgenommen werden. Mit der Ertüchtigung der Außenanlagen steigt die Qualität des Kita-Standorts. Für den Nutzer stellt die Ertüchtigung der Außenanlagen, insbesondere die Erneuerung der Spielgeräte, eine erhebliche Verbesserung der pädagogischen Möglichkeiten dar.

 

Für die gesamte Ertüchtigung der Außenanlagen sind die zusätzlichen Arbeiten mit Bereitstellung der Mittel zusätzlich zum bereits beschlossenen Projektbudget erforderlich.

 

Zwei-Stufen-Plan:

Um die geplante Inbetriebnahme der Kita im April 2021 noch vor Beschluss über die zusätzlichen Mittel zu realisieren, ist ein Zwei-Stufen-Plan in Zusammenarbeit mit der GBM Service GmbH als Gebäudebetreiber entwickelt worden.

 

In der ersten Stufe wird für die Inbetriebnahme vor der Ertüchtigung der kompletten Außenanlagen ein Teilbereich des Außengeländes abgesperrt und vorab für die Kita-Nutzung hergerichtet. Die Fluchtwege werden provisorisch gesichert bzw. mit Schotter hergestellt. Der dafür eingebrachte Schotter kann später als Unterbau für die Pflasterflächen verwendet werden. Die Planung sieht die Wiederverwendung der Pflastersteine sowie teilweise überarbeiteten Pflastersteine vor, um Unebenheiten auszugleichen und Anschlussbereiche anzuarbeiten.

 

Sämtliche Arbeiten, die in der ersten Stufe vorgezogen werden, sind auch in der zweiten Stufe im Zuge der Herrichtung der gesamten Außenanlagen erforderlich. Die dafür erforderlichen Kosten fallen nach Aussage der OPG deshalb nicht doppelt an.

 

In der zweiten Stufe sind alle restlichen Arbeiten für die Herrichtung der gesamten Außenanlagen geplant. Die Planung sieht die Wiederherstellung der Pflasterflächen vor, wobei ca. 50 % des vorhandenen Pflasters wiederverwendet und 50 % des Pflasters erneuert werden.

 

Die Spielflächen und Spielgeräte sollen teilweise durch neue Spielgeräte in Abstimmung mit dem Nutzer ausgetauscht werden.

 

Der Innenhof ist als qualitätvoller Aufenthaltsraum mit Sitzelementen und einem Kleinbaum als Verschattungselement für den Hochsommer sowie mit weiteren Pflanzflächen geplant.

 

Die vorhandenen Pflanzbereiche werden mit robusten bodendeckenden Pflanzen und Sträuchern neu hergestellt.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG und in der Kostenprognose (Stand 04.2021) werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Um eine qualitätvolle Ertüchtigung des Außengeländes zu erzielen, sind alle Leistungen für die Ertüchtigung des Außengeländes erforderlich, somit können die Leistungen und Teile von Leistungen aus funktionellen Gründen nicht entfallen oder zurückgestellt werden.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 210.000,00 € gegenüber der Kostenberechnung der beiden vorangegangenen Projekt- und Vergabebeschlüssen verteilt sich nach Angaben der OPG wie folgt:

 

-       Befestigte Flächen 30.740,08 € brutto.

-       Technische Anlagen in Außenanlagen 9.933,53 € brutto.

-       Einbauten in Außenanlagen 71.355,38 € brutto.

-       Vegetationstechnische Arbeiten 1.835,58 € brutto.

-       Pflanzenlieferung 2.308,60 € brutto.

-       Pflanzarbeiten 1.974,81 € brutto.

-       Fertigstellungspflege 1.106,70 € brutto.

-       Entwicklungspflege 987,70 € brutto.

-       Sonstige Außenanlagen 27.317,64 € brutto.

-       Honorare 42.000,00 € brutto.

-       Unvorhergesehenes 11.000,00 € brutto.

-       Vorgezogene Arbeiten GBM 10.000,00 € brutto.

 

3. Derzeitiger Projekt- und Ausführungsstand/Terminplanung

Die geplante Inbetriebnahme der Kita soll in Abstimmung mit dem Nutzer im April 2021 erfolgen. Die Ausführung der geplanten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Außenanlagen können unmittelbar nach Beschlussfassung ausgeführt werden. Die Bauzeit für die Arbeiten beträgt ca. acht - zehn Wochen. Die Schließzeiten von drei Wochen innerhalb der hessischen Sommerferien sollten vorzugsweise genutzt werden.

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Kostenberechnung), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projekts vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 210.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 3.050.000,00 € erhöhen sich somit auf 3.260.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags in den Magistrat*, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag und Lageplan wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.