Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0047Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

 

 

Auslastung, Angebotsleistungen und Finanzierung des ÖPNV

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 10.06.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs wird im städtischen Haushalt folgende Deckelung beschlossen:

 

-       Haushalt 2022: Begrenzung der Kostenübernahme für den städtischen Haushalt auf € 3,7 Mio (Ursprünglich 6,7 Mio. €). Die Kostenübernahme seitens der SOH-Gruppe soll wie bisher € 8 Mio. betragen und mit weiteren € 1 Mio. aufgestockt werden.

 

-       Haushalt 2023: Begrenzung der Kostenübernahme für den städtischen Haushalt auf € 5 Mio (ursprünglich 10,8 Mio. €). Die Verlustübernahme

seitens der SOH-Gruppe soll wie bisher € 8 Mio. betragen und mit weiteren € 1. Mio. aufgestockt werden.

 

-       Haushalt 2024: Begrenzung der Kostenübernahme für den städtischen Haushalt auf € 5 Mio (ursprünglich 10,3 Mio. €). Die Kostenübernahme

seitens der SOH-Gruppe soll wie bisher € 8 Mio. betragen.

 

-       Die Begrenzung der Kostenübernahme von € 5 Mio. aus dem städtischen Haushalt sowie € 8 *Mio. und somit auf maximal € 13 Mio. gilt auch über den HH 2024 hinaus.

 

Der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig ein Konzept zu erstellen und den

Stadtverordneten vorzulegen, damit die Maßnahmen zur Umsetzung von

Einsparungen noch vor der Sommerpause beschlossen werden können.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Offenbach verfügt über ein sehr gutes ÖPNV-Angebot, welches im Umfang seitens der Stadtverordneten mit Beschluss 2016-21/DS-I(A)0302 beschlossen wurde. Zudem wurde damals festgelegt, dass zur Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) 2018 – 2022 der Anteil des Verlustes der NiO, der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p.a. gedeckelt wird. Darüberhinausgehende Verluste sollen durch die Stadt Offenbach übernommen werden. Entsprechend war im Jahr 2019 ein Betrag von 2 Mio € in den städtischen Haushalt eingestellt worden, für die Mittelfristeinschätzung vom Sommer 2019 der Folgejahre wurden 2020 2 Mio. €, 2021 3 Mio. € und 2022/ 2023/ 2024 jeweils 6 Mio. € Kostenübernahme prognostiziert. Die Steigerung der Kosten ab 2022 ist unter anderem auf die Umsetzung der im Nahverkehrsplan beschlossenen zusätzlichen Verkehre (u.a. Anbindung Bürgel Ost) zurückzuführen.

 

Im Wesentliche haben zwei Effekte dazu geführt, dass diese Prognose für die Kosten angepasst werden muss. Zum einen nutzen im Zuge von Corona weniger Menschen den ÖPNV. Dies führt zu erheblich weniger Einnahmen bei den Fahrgeldern. Zum anderen wurde ein sehr guter Tarifabschluss für die Busfahrer:innen erzielt. Diese Situation hat zu einer veränderten Prognose für die notwendige Verlustübernahme geführt. Diese wären gemäß Haushaltsplan 2021: 3,85 Mio €. Für den Haushalt 2022 könnte sich gemäß der aktuellen Entwicklung die Lage weiter verschärfen, es ist von Mehrkosten in Höhe von rund 4,5 Mio. € auszugehen.

 

Die Situation der städtischen Finanzen stellt sich insgesamt sehr schwierig dar, wie auch der Genehmigung des Regierungspräsidiums (RP) für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit der entsprechenden Mittelfristplanung zu entnehmen ist. Daher sollen die Defizite des Geschäftsfelds Mobilität der SOH, die letztlich den städtischen Haushalt belasten, begrenzt werden. Für die Umsetzung dieser Einsparungen soll noch vor der Sommerpause von der NIO (Geschäftsfeld Mobilität der SOH) ein Konzept erstellt werden.

 

Dies ist eilig, da Kosten, die im Geschäftsfeld Mobilität anfallen, phasenverschoben fällig sind, das heißt dass sie immer im Folgejahr durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden müssen. Das bedeutet konkret, dass Änderungen bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 erfolgen müssten, damit die Kosten für den ÖPNV in 2022 verringert werden und dadurch der städtische Haushalt 2023 entlastet wird.

 

Bis zum Beginn der Pandemie war die Zahl der ÖPNV-Nutzer:innen kontinuierlich angestiegen. Dieser Trend wurde jedoch durch die Auswirkungen der Corona Pandemie umgekehrt. Die Anzahl der Nutzer:innen betrug im Januar 2021 nur noch 70 % im Vergleich zum Januar 2020. Die hierdurch in den Jahren 2020 und 2021 entstandenen Verluste durch verringerte Fahrgeldeinnahmen werden vermutlich weitgehend durch den Bund und das Land Hessen gemeinsam übernommen. Ob eine solche Verlustübernahme auch in den Folgejahren erfolgen wird, ist jedoch derzeit unbekannt.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.