Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0065Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 01.07.2021

 

 

 

 

 

Rahmenplan für die Gestaltung des Bürgeler Bürgerplatzes („Dalles“)

Antrag CDU vom 01.07.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die beigefügten Rahmenpläne und Vorgaben zur Grundlage und Gestaltungsorientierung für die Detailplanung des Umbaus des

Bürgeler Bürgerplatzes (genannt „Dalles“) zu machen.

 

Als Ziel der Planung soll festgelegt werden, dass der Platz so umgestaltet wird, dass eine kulturelle Nutzung befördert wird. Hierzu werden die Bereiche nördlich der

Brunnenanlage und Treppenanordnung auf Straßenniveau abgesenkt, wenn eine

optisch verträgliche Sperre des Platzes gegen ein unberechtigtes Befahren mit

Kraftfahrzeugen in der weiteren Planung gefunden wird, die auch trotzdem der

gewünschten Nutzung nicht entgegensteht. Alternativ kann eine Abstufung des

Platzes eine Stufenhöhe unterhalb des Straßenniveaus hergestellt werden.

 

Die Bäume werden im Bestand belassen, wie auch die Anlage südlich der

bestehenden Stufen, bzw. des Brunnens. Die Stufen und die Brunnenanlage werden baulich so ergänzt, dass ein optisch ansprechender und verkehrssicherer Abschluss des neuen Niveausprungs erreicht wird. Der gesamte genannte südliche Anlagenteil wird gegebenenfalls saniert.

 

Um eine Entsiegelung der Platzfläche zu fördern, wird auf dem Platz

versickerungsfähiges Pflaster verlegt. Zudem werden die Bereiche historischer

Bebauung als Pflanzbeete kenntlich gemacht. Die Umfassung der Beete soll

entsprechend historischer ortstypischer Gebäudesockel mit einer Bruchsteinmauer niedriger Höhe aus Basalt-, Kalk- und/ oder Sandsteinen erfolgen, die diese

Pflanzbeete einrahmt.

 

Der Standort des historischen Falltors soll archäologisch untersucht und als

Bruchsteinpflasterung (Material entsprechend ortstypisch wie oben erwähnt) auf

Straßenniveau im Platz gemäß dieser Untersuchung deutlich gemacht werden. Der weitere Verlauf der Ortsmauer entlang des Platzes ist als Bruchsteinmauer geringer Höhe auszuführen. Eine Absenkung erfolgt am Ansatz der verbliebenen

Platzerhöhung. Die gastronomische Nutzung einer Fläche unmittelbar bei der

Bäckerei (Außenbewirtschaftung als Café) muss ermöglicht und in der

Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

 

Die Verkehrswege sind noch mit Bestandspflaster unterlegt, welches freigelegt

werden soll. Die Gehwege werden gegebenenfalls auf Straßenniveau abgesenkt, so dass eine Platzsituation von Hauswand zu Hauswand entsteht. Es soll jedoch

umlaufend entsprechend einer wahrscheinlich durch Kanalbauten bereits gegebenen linienförmigen Störung des Bestandspflasters ein Streifen leichter nutzbarer

Pflasterung für Rollatoren, Fahrräder und andere entsprechende Nutzungen

vorgesehen werden.

 

In der Offenbacher Straße ist ebenfalls von der Falltorstraße (inklusive) bis zur Ecke Schönbornstraße (exklusive) das Bestandspflaster freizulegen. Hier ist ebenfalls ein Streifen neu gelegtes Pflaster oder großformatiger Bodenplatten einzulegen, der die Durchfahrt für Fahrräder entlang der Rumpenheimer/ Offenbacher Straße erleichtert und an die entsprechenden Streifen des Platzes anschließt. Bei zu starker Störung des Bestandspflasters oder zu geringen verwertbaren Bestandflächen ist eine Neupflasterung des gesamten Verkehrsweges auszuführen.

 

Für die kulturelle Nutzung ist eine zentrale witterungsgeschützte Stromversorgung vorzusehen, die das Aufstellen einer mobilen Stromversorgung dauerhaft ersetzt.

 

Die Ausführungsplanung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen

durchzuführen. Für Detailfragen kann gegebenenfalls ein entsprechend

eingeschränkter Wettbewerb ausgelobt werden. Es wird jedoch empfohlen, diese

innerhalb der entsprechenden Referate des Stadtplanungsamtes durchzuführen,

gegebenenfalls mit der Unterstützung externer Planungsbüros.

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Fördermitteln des für derartige Maßnahmen

erstellten Programms „Mitte machen“, welches auch gemäß der veröffentlichten

Ergebnisse der Workshops und Bürgerbeteiligung die Umgestaltung des Platzes als priorisierte Aufgabe führt.

 

 

Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer charakterbezogenen Pflege und Weiterentwicklung, bzw. Reparatur, der historischen Ortskerne der ehemals selbständigen Orte wurde bereits vor Jahren erkannt und erste Schritte in Form einer Teilhabe am Landesförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ eingeleitet. Bereits 2017 erfolgte seitens des Stadtplanungsamtes im Vorgriff auf das Programm eine Workshopreihe in Bürgel mit breit angelegter Bürgerbeteiligung.

 

Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung wurde bereits das Anliegen formuliert, die Sanierung der historischen Ortskerne voranzutreiben. Besondere Bedeutung wurde hier seitens der Teilnehmer immer wieder der Neugestaltung des Bürgerplatzes, genannt „Dalles“, zugeschrieben.

 

Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit bereits mehrere, leider immer erfolglose Anläufe unternommen, um genau dieses Vorhaben umzusetzen.

 

Die Wiedernutzbarmachung und optische Aufwertung des zentralen Platzes und Eingangs in den historischen Ortskern von Bürgel ist darüber hinaus sogar einer der Gründungsforderungen des Vereins Pro Bürgel und lange gestellte Forderung seitens tief verwurzelter Teile der Bürgeler Bürger.

Die derzeitige Situation der hochgestellten Grünfläche hat sich innerhalb der seitens des Stadtplanungsamtes ausgerichteten Bürgerwerkstatt als das aktuell primär diskutierte Thema zu Bürgeler Stadtgestaltungsfragen herausgestellt. Da es unterschiedliche -auch teilweise zuwiderlaufende Auffassungen- über die zukünftige Gestaltung gibt, sieht die antragstellende Fraktion die Notwendigkeit, an dieser Stelle aus der Diskussion herausgefilterte Vorstellungen zu einer technisch sinnvollen, wirtschaftlichen Lösung zusammen zu führen.

 

Der sogenannte „Dalles“ ist als Platz verhältnismäßig jung. Er wurde erst Ende des 19. Jahrhunderts angelegt, indem zwei Hofreiten niedergelegt wurden. Daraus ergibt sich auch der Umstand, dass dieser Platz gleichwohl keine weit historische Anmutung haben kann, weil er als derart historischer, zentraler Platz nicht bestand. Daher wäre eine Gestaltung, wie sie auf einem über viele Jahrhunderte gewachsenen zentralen Platz einer Ortsmitte zu erwarten wäre, nicht notwendig. Den aus den Klimaveränderungen und der Versiegelungsproblematik erwachsenen Anforderungen kann und sollte so angemessen Rechnung getragen werden.

 

So unterteilt sich die höhere Ebene in die Grünfläche und einen Bereich mit wassergebundener Decke und Sitzgelegenheiten. Zudem ist die Grünfläche auf etwa zwei Drittel der Seitenlänge durch einen breiteren Gehwegbereich eingefasst, auf dem sich auch die Baumpflanzungen befinden. Die höhere Ebene weitet sich in Höhe der Brunnenanlage über Treppenstufen auf nahezu die gesamte Platzbreite zwischen den historischen Straßenverläufen auf, wodurch sich auch die Baumbepflanzung hier auf der höheren Ebene befindet.

Daher ist -auch schon durch den vorausgesetzten Willen den jetzigen Baumbestand zu erhalten- technisch einfach geboten, an den bestehenden Treppenstufen der Aufweitung, die in einer Linie mit der Brunnenanlage liegen, den Platz zu unterteilen und eine Nutzbarmachung durch Tieferlegung nur im Bereich nördlich der Brunnen/ Treppen-Linie vorzunehmen. So kann der gesamte Baumbestand, sowie der Brunnen und der Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten erhalten werden. Niedergelegt wird demnach nur ein Großteil der Rasenebene.

Die bestehende Plateauausbildung wird so teilweise niedergelegt. Verbleiben soll der südliche Bereich, auf dem die Baumanpflanzungen Teil des Plateaus sind. Als Trennlinie sollen die bestehenden Stufenanlagen aufgenommen und möglichst ebenfalls erhalten werden. Zwischen den beidseitig bestehenden Treppen wird der Zwischenbereich geschlossen und hierfür entsprechend gestaltet. Dieser Lückenschluss soll den Brunnen im Bestand mit einbeziehen und die Brunnenanlage ebenfalls weitestgehend im Bestand halten.

Der restliche Teil, der sich zwischen den weiteren Baumpflanzungen erstreckt, wird niedergelegt auf das Niveau einer Stufenhöhe unter dem bestehenden Straßenniveau. Der Verlauf der umlaufenden Stufe ist im Detail der Platzgestaltung anzupassen.

Hierbei ist insbesondere eine Kennzeichnung für die Standorte der historischen Gebäude, besonders der Wohngebäude auf dem späteren Platz, in der neuen Oberfläche abzubilden. Die Außengrenzen dieser Gebäude sollen entweder mittels einer der historischen Sockelstärke entsprechenden breiten Linie aus Bruchsteinplatten (Basalt und Mainsandstein) gebildet werden oder mit einem tatsächlichen Bruchsteinsockel als Pflanzplateau für eine Grünfläche oder kleine Grünanlage ausgebildet werden.

Die übrige Fläche des Platzes soll durch ein maximal versickerungsfähiges Pflaster erstellt werden. Auch ist eine Variante zu erarbeiten und als Vorschlag zum Beschluss vorzulegen, die die Innenflächen der früheren Wohngebäude als Hochbeete darstellt. Solche Hochbeete sollen jedoch wiederum in Bruchsteinsockel aus dem angegebenen Material erstellt werden, um den Verlauf der früheren Fundamentsockel dann auch plastisch in historisch akkurater Form wiederzugeben.

Geprüft werden soll ebenfalls der Aufwand, inwieweit sich eine technische Ausstattung, z.B. in Form von Stromanschlüssen, für die Platznutzungen sinnvoll darstellen lässt.

 

Das neu zu schaffende Platzniveau der neu begehbaren Fläche zwischen den neu angelegten, kleineren Grünbereichen soll auch nicht der Höhe des Straßenniveaus entsprechen. Beispielsweise durch eine eingefügte Stufe (tiefer als das umgebende Straßenniveau) wird einem unkontrollierten Befahren und schlimmstenfalls einem Missbrauch als Parkplatz Vorschub geleistet. Gleichwohl kann mittels Rampen der Platz trotzdem für gewünschte Veranstaltungen auch mit größeren Fahrzeugen nutzbar gemacht werden.

 

Für die Feststellung der historisch akkuraten Mauerwerks- bzw. Fundamentverläufe liegen dem Antrag historische Katasterpläne bei als erste Orientierung. Allerdings sollten diese vor Ort auch bei den Umbauarbeiten gesichert werden. Möglicherweise würde ein Teil des Mauerwerks und mögliche Kellergewölbe bei der Umgestaltung freigelegt werden. Im Fall des bereits um 1820 niedergelegten Falltors ist nur noch Fundamentmauerwerk zu erwarten. Sollte dies nicht bei den Umbauarbeiten an die Oberfläche treten, kann zur Feststellung auch eine Georadarmessung angewendet und die Befunde dann in der Oberflächengestaltung entsprechend berücksichtigt werden.

 

Die übrige Gestaltung des Platzes wird zum einen eine Freilegung und entsprechende Sanierung des noch vorhandenen Kopfsteinpflasters als hauptsächliche Grundlage bilden. Zum anderen soll die Pflasterfläche jedoch über die Gehwege von Hauswand zu Hauswand in beiden Richtungen erweitert werden (historische Straßenverläufe sollen weiter sichtbar bleiben, die abseitigen Oberflächen können ebenfalls mit maximal sickerfähigem Pflaster ausgestattet werden, wenn es gestalterisch ansprechend ausgeführt werden kann). Der Durchgangsverkehr Rumpenheimer Straße/ Offenbacher Straße wird zur Shared Space-Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Der restliche Platz wird insgesamt verkehrsberuhigte Zone. Eine Außengastronomie (z.B. Café-Angebot seitens des Bäckereibetriebs) ist gewünscht und soll dauerhaft gefördert werden.

Der Verlauf der Ortsbefestigung entlang des östlichen Randes des jetzigen Plateaus soll ebenfalls sichtbar gemacht werden. Entweder entsprechend der Darstellung der Gebäudeaußenwände auf dem Platz oder in vereinfachter Form als niedrige Mauer. Die Wand des bestehenden Plateaus soll dafür nicht geändert werden, wenn dafür unverhältnismäßige finanzielle Mittel notwendig sind.

 

Der Platz soll so eben nicht nur einfach als Zentrum kulturellen Lebens nutzbar gemacht, sondern es sollen auch die verschiedenen geschichtlichen Aspekte akkurat dokumentiert und dargestellt werden.

 

Der Aufwand der Ausführungsplanung ist auf das notwendigste zu begrenzen und daher auch weitestgehend innerhalb des Amts für Stadtplanung zu realisieren, da durch das Förderprogramm und der Bewilligung für Maßnahmen in zwei Offenbacher Stadtteilen (Bieber und Bürgel) nur ein enges Budget zur Verfügung steht und dies möglichst effizient eingesetzt werden soll. Daher sind zu weitreichende und undetailliert formulierte Planungsaufträge an externe Büros nicht zu verantworten, wenn für einen nicht unbedeutenden Teil der Fördergelder erst eine Grundlagenermittlung über Sachverhalte erstellt werden muss, die hinreichend bekannt und mit diesem Antrag auch entsprechend zusammengefasst und veröffentlicht sind.

Anlagen:

 

1.    Dalles-Umbau Schemaplan

2.    Dalles-Umbau Detailplan

3.    Dalles-Umbau Draufsicht

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.