Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0080Ausgegeben am 24.08.2021

Eing. Dat. 29.07.2021

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Neufassung der Straßenreinigungs- und der Straßenreinigungsgebührensatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-225 (Dez. III, ESO) vom 28.07.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der anliegenden

 

1.    Ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und der

 

2.    Zweiten Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

 

wird zugestimmt.

 

Der Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsgebühren beträgt zwei Jahre.

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

 

 

Zur Straßenreinigungssatzung

 

Mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung, in Kraft getreten am 01.04.2018, wurden umfängliche Anpassungen an die Rechtsprechung vorgenommen, so dass, neben den Ergebnissen aus der ständigen Prüfung der Reinigungsbedürftigkeit der einzelnen Straßen, Wege und Plätze, aktuell nur ein geringer Aktualisierungsbedarf besteht. Dieser geringe Aktualisierungsbedarf erstreckt sich auf

 

1.    dem Einfügen einer Präambel, in der die Gleichstellungsregelung aufgenommen ist,

 

2.    Klarstellungen zum Umfang und der Art der der Reinigungspflicht,

 

3.    die nicht ordnungsgemäße Entsorgung des Straßenkehricht sowie den Einsatz von Herbiziden als Ordnungswidrigkeit und

 

4.    den Einsatz von Herbiziden als Ordnungswidrigkeit und

 

5.    Anpassungen des Straßenverzeichnisses

 

Zur Straßenreinigungsgebührensatzung

 

Mit Auslaufen des vorherigen Kalkulationszeitraums wurden die Straßenreinigungsgebühren neu kalkuliert. Da die Gebührenausgleichsrückstellung mit den zum 01.04.2018 um durchschnittlich 17% gesenkten Straßenreinigungsgebühren planmäßig aufgebraucht ist, ist zur Kostendeckung eine Gebührenerhöhung auf das Niveau von 2018 erforderlich.

Anlagen:

-       Erste Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung

-       Synopse zur ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung

 

-       Zweite Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

-       Synopse zur zweiten Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

 

-       Synopse zur Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.