Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0150Ausgegeben am 28.10.2021

Eing. Dat. 28.10.2021

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Förderung von Zukunftsprojekten im Rahmen des Zukunftskonzepts Innenstadt für das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-338 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 27.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Projekte aus Anlage 1 auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ zu beantragen.

 

2.     Nach erfolgter Aufnahme in das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ wird der Magistrat beauftragt, die Projekte (Umnutzung des Rathauspavillons, Kaufhaus Kosmopolis, Testraumallee, Station Mitte) gemäß dem in Anlage 2 beigefügtem Antrag weiter auszuarbeiten und den Stadtverordneten erneut zur Beschluss-fassung vor einer Umsetzung vorzulegen. Die jeweilige Projektträgerschaft der einzelnen Projekte ist bereits im Zukunftskonzept Innenstadt festgelegt. Die jeweiligen Projektträger werden beauftragt, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung für die jeweiligen Projekte zu erarbeiten und die Programm-umsetzung zu begleiten sowie die Einbeziehung aller relevanten Stellen sowie der Öffentlichkeit in die Erarbeitung der jeweiligen Projekte zu ermöglichen. Die Gesamtkoordination liegt bei dem Amt 80 und dort bei der Agentur Mitte.

 

3.     Im Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0792) wurde den Zielen des Zukunftskonzepts Innenstadt und der dort skizzierten Vision zugestimmt. Sie sollen als Richtschnur aller Maßnahmen der Innenstadtentwicklung der nächsten 10 Jahre dienen. Aus dem Grundsatzbeschluss geht weiterhin ein klarer Auftrag hervor u. a. als Sofortmaßnahmen die Projekte „Umnutzung des Rathauspavillons“, „Kaufhaus Kosmopolis“ und „Station Mitte“ weiter zu entwickeln. Um die jeweils nächsten Projekt-Schritte (Machbarkeitsstudien etc.) umsetzen zu können, braucht es die hiermit beantragten Fördergelder.

 

4.    Gemäß den Anforderungen des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Landesförderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten von 1,25 Mio. € bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus 250.000 € für das Innenstadtbudget (inkl. 25.000 € Eigenanteil) und 1 Mio. € für den Kommunalpreis (inkl. 100.000 € Eigenanteil).

 

5.    Der kommunale Eigenanteil für das „Innenstadtbudget“ kann entweder über das reguläre Innenstadtmarketingbudget oder über Mittel, die bei Amt 60 zur Verfügung stehen, finanziert werden. Die Planungskosten der Machbarkeitsstudie sind mit 200.000 € bereits im städtischen Haushalt abgebildet. Der kommunale Eigenanteil für den Kommunalpreis ist darüber abgesichert.

 

 

Begründung:

 

Offenbachs Innenstadt steht vor großen Veränderungen. Der Einzelhandel, die bisherige Leitbranche der City, steckt in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Dies hat sich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch verstärkt. Zu den Projekten, die die Stadt im Zuge des „Zukunftskonzepts Innenstadt“ u.a. selbst anstoßen möchte, gehören die „Station Mitte“, die einen Umzug der Stadtbibliothek ins Stadtzentrum unter Neuausrichtung der Stadtbibliothek als Wissenshaus, öffentliches Wohnzimmer und Kulturzentrum vorsieht. Auch die Umnutzung und Umgestaltung der städtischen Liegenschaft des „Rathauspavillons“ auf dem Stadthof gehört dazu. Weitere Projekte sind die Impulsprojekte Testraumallee und das Kaufhaus Kosmopolis (aktueller Arbeitstitel „UND“), die als (öffentlich)-private Partnerschaftsmodelle belebende Wirkung entfalten sollen.

 

Zusätzlich zu den im Grundsatzbeschluss bereits konkret beauftragten Projekten wurden für das Projekt „Testraum-Allee" Fördermittel für die Umsetzung der 1. Phase beantragt. Dieses Projekt lässt sich als Innovations-Programm bzw. Innovations-Area mit dem Ziel verstehen, neue Nutzungen und neue Geschäftsmodelle und somit neue Wertschöpfung in zentralen (Einkaufs-) Lagen Offenbachs zu etablieren.

Die Projektträgerschaft liegt in der Hand einer öffentlich-privaten Kooperation (Wirtschaftsförderung / Verein Offenbach offensiv e.V.) und soll sich sowohl an lokale wie externe Akteurlnnen richten. Die Weiterentwicklung der Projektskizze soll bereits als iterativer und co-produktiver Prozess erfolgen, d.h. hier könnten erste Impulse, was die Belebung der Innenstadt durch Veranstaltungen und Aktionen angeht, zeitnah erfolgen. Zudem ist eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erwarten.

 

Über neue Programmaufnahmen wird auf Landesebene entschieden. Hierzu hat der Fördergeber ein formalisiertes Antragsverfahren vorgesehen, auf dessen Grundlage die Bewerbungen interessierter Kommunen bis zum 27.09.2021 erfolgen musste. Im Antragsverfahren wird ausdrücklich die Fassung eines Grundsatzbeschlusses der Städte zur Beauftragung ihrer Magistrate mit folgenden Inhalt verlangt: Die Stadt Offenbach bestätigt, dass angestrebt wird, mit den Projekten und Maßnahmen des Innenstadtbudgets und des Kommunalpreises die Innenstadt ihrer Gemeinde zu stärken, dass eine Strategie für die Innenstadt erarbeitet wurde und die genannten Maßnahmen und Projekte dazu beitragen die Ziele dieser Strategie zu erreichen.

 

Dieser Beschluss kann und wird hiermit nachgereicht. Der ausgearbeitete förmliche Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Darin werden erste grobe Planungsziele, potenzielle Maßnahmen und der derzeit geschätzte finanzielle Rahmen des Programms benannt (s. auch Anlage 1). Die Fördergelder, die nun beantragt sind, werden alle noch in der Phase der Projektkonkretisierung (z.T. Pilotphase / Testung) also noch vor der Umsetzung eingesetzt. Dies ist dem Fördergeber bekannt. Eine mögliche dauerhafte Umsetzung der Projekte wird den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierfür muss die Finanzierung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert sein. Das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ ist bewusst so ausgelegt, dass es in dieser ersten Phase um eine Testung / Projektierung geht. Es wird eine 2. Stufe geben, in der nochmals Projekte zur konkreten Umsetzung eingereicht werden können.

 

Mit der Antragstellung erklärt die Stadt Offenbach, dass die Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel der Stadt für die beantragten Gesamtkosten gesichert ist.  Dabei sind alle Maßnahmen durch die Stadt zunächst vorzufinanzieren, bevor Fördermittel abgerufen werden können; temporär werden also die vollen Maßnahmenkosten im Haushalt wirksam.

 

Die beantragten Fördermittel werden zudem jeweils mit Fristen zur Verausgabung bewilligt. Jede Jahresscheibe der bewilligten Mittel kann in das darauffolgende Jahr mitgenommen werden, die Gelder müssen allerdings bis Ende 2023 verausgabt sein. Ansonsten verfällt der Anspruch der Stadt auf diese Mittel. Im Falle einer abschlägigen Grundsatzbeschlussfassung werden die hier in Aussicht gestellten Förderungen ebenfalls verloren gehen.

Anlage 1:       Vorstellung Sachstand Förderprojekte i.R. des Landesprogramm Zukunft Innenstadt

Anlage 2:       Förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main inkl. Anlagen

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.